Keine Verkaufsverbot in den USA gegen Samsung – aber auch kein befangener Jury-Vorsitz

Richterin Lucy Koh hat in der Nacht von Montag auf Dienstag die wohl bislang wichtigste Entscheidung nach der Entscheidung der Jury, Apple rund eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz für Patentverletzungen Samsung zu zusprechen, getroffen. Zwar wurde Samsungs Antrag auf eine neue Verhandlung wegen des möglicherweise nicht unabhängigen Jury-Vorsitzenden Hogan abgelehnt, gleichzeitig wurde aber auch Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot der Geräte Samsungs zurückgewiesen.

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Im Vorfeld hatten viele Experten Samsung kaum Chancen für eine neue Verhandlung ausgerechnet, da die mögliche Verstrickung des Jury-Vorsitzenden Hogan vor dem der Richterin darzulegenden Zeitspanne und damit in der Verantwortung Samsungs für die Auswahl der Jury lag. Weitaus interessanter ist hingegen die Entscheidung von Richterin Koh, keine Verfügung gegen zahlreiche Geräte Samsungs in den USA zu gewähren.

Eine Verfügung gegen zahlreiche Geräte Samsungs (unter anderem das Galaxy S II) mitten im Weihnachtsgeschäft hätte Samsung hart treffen können. So bleibt es nun weiterhin vorläufig bei den 1,05 Mrd USD Schadensersatz an Apple, hier steht eine Entscheidung weiterhin aus. Das Zurückweisen eines Verkaufsverbots ist insofern interessant, da hiermit auf breiter Ebene alle mutmaßlichen Patent-Verstöße als nicht ausreichend für eine einstweilige Verfügung erachtet wurden. Die Begründung hinter dieser Entscheidung ist besonders interessant: Zum einen würde laut Richterin Koh kein irreparabler Schaden durch den weiteren Verkauf der Samsung-Geräte entstehen, da Apple durch Lizenz-Deals mit HTC (‚381 Patent; ‚915 Patent; ‚163 Patent), IBM (‚915 Patent; ‚163 Patent) und Nokia (‚381 Patent) gezeigt hat, dass bestimmte Patente, die in dem Prozess zwischen Apple und Samsung entscheidend waren, von Apple durchaus lizenzierbar sind.

Interessanter als diese durchaus nachvollziehbare Begründung ist aber ein weiterer Ansatz, den Richterin Koh ihrer Entscheidung zugrunde legt. „causal nexus“ ist eine relativ neue Wendung des Patentrechts in den USA und bedeutet, dass für eine Verfügung (hier gegen die Geräte Samsungs) dargelegt werden muss, dass der irreparable Schaden gerade durch die Verletzung der Patente entsteht und nicht etwa durch den sonstigen marktüblichen Wettbewerb. Kurz: Apple hätte darlegen müssen, dass gerade durch die Nutzung der verschiedenen verletzten Patente ein irreparabler Schaden für die Zukunft entstehen würde. Dies wurde aus Sicht der Richterin nicht ausreichend dargelegt, derzeit gleicht der Smartphone-Markt einem Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Apple und Samsung, welches marktüblich und durch die Verletzung der Patente nicht entscheidend beeinflusst ist. Insofern wurde Samsungs Begründung gefolgt, dass Apple kein Monopol auf „fun“ und „ease of use“ der Bedienung (also eine leichte und Spaß machende Bedienung) für sich beanspruchen kann.

Apple dürfte die Entscheidung der Richterin anfechten, dies kann allerdings mehr als 12 Monate dauern, dann dürfte ein Verkaufsverbot der Geräte (ein Galaxy S III, Galaxy Note II oder andere derzeitige Flaggschiffe sind nicht von der jetzigen Klage umfasst) wenig Bedeutung haben. Vorerst ist Samsung damit hinsichtlich des Vertriebs der Geräte auf der sicheren Seite, nun steht lediglich die Entscheidung der Richterin über die Rekordstrafe aus. Hier könnte sie die Summe erhöhen (für den Fall, dass sie mit Apple in der Begründung der absichtlichen Verletzung der Patente durch Samsung, übereinstimmt), oder aber absenken falls sie bei der Höhe der Strafe nicht der Entscheidung der Jury  zustimmen will. Eine eventuelle Verfügung hätte jedoch Samsung mehr als rund 1.05 Mrd USD kosten können: Weniger Verkäufe und möglicherweise ein geschädigtes Ansehen Samsungs auf dem US-Markt.

Quellen: FOSSpatents (lesenswert), 2/3

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One thought on “Keine Verkaufsverbot in den USA gegen Samsung – aber auch kein befangener Jury-Vorsitz

  1. Pingback: Samsung lässt Forderungen nach Verkaufsverboten gegen Apple teilweise fallen | All About Samsung – Der Samsung-Blog

  2. Die amerikaner spinnen doch! apple sollte nicht 1 cent bekommen, die klauen dreist die android statusbar, siri ist auch einer android app nachgeahmt, und das erste smartphone mit "app homescreen" kam schon vor dem iphone 1 von samsung. Und dafür werden die nicht bestraft!? Aber das liegt warscheinlich an der amerikanischen politik. Waffen sind frei käuflich und dann wundern sie sich, wenn in kino filmen, schulen etc. Amok läufe begangen werden.
    ist ja ganz nett das samsung seine geräte wenigstens wieder verkaufen darf…

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