Apple vs. Samsung: Richterin Koh verwehrt Samsung Pause des Gerichtsverfahrens

Der ewige Streit Apple vs. Samsung setzt sich fort, und zwar ohne Pause: Richterin Lucy Koh hat Samsungs Antrag auf eine Pausierung des Verfahrens abgelehnt. Samsung hat darum gebeten, das Verfahren auszusetzen, bis die Prüfung des Pinch-To-Zoom Patents durch die amerikanischen Behörden abgeschlossen ist. Dieses Patent ist für die Höhe der Entschädigungssumme maßgebend, weshalb Samsung die Prüfung erst einmal abwarten möchte.

Apple vs Samsung

Koh hält von der Idee jedoch wenig und meint, dass wenn Samsung wirklich an einem effizienten Verfahren interessiert sei, man sich doch langsam einmal mit Apple über die Lizenzierung weiter verhandeln könnte. Das Verfahren soll währenddessen abgeschlossen werden und sofern eine Prüfung des Patents ergebe, dass dieses ungültig sei, wird das Verfahren in die nächsthöhere Instanz gegeben und dort beendet. 

Die beiden Parteien haben die Entscheidung bisher nicht kommentiert.

Quelle: CNET

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20 thoughts on “Apple vs. Samsung: Richterin Koh verwehrt Samsung Pause des Gerichtsverfahrens

    • Letztendlich zahlen wir – die Kunden. Unter solchen sinnlosen Aktionen leidet jeder. Jeder muss an jeden irgendwas zahlen daraus folgt: weniger Konzentration auf das eigentliche.

  1. Was soll der Spam-Kommentar?

    Wie lange will das Patentamt aber eigentlich noch das angesprochene Patent auf Gültigkeit überprüfen? Seit Mai 2012, also seit ca. 1,5 Jahren ist es bereits in Prüfung.

      • Lass ihn. Bei diesem Thema spielt er gern den Allwissenden. Da hat in seinen Augen niemand Ahnung ausser er selbst und da hängts ihn einfach aus…

        • Ich behaupte nicht Allwissend zu sein (im Gegensatz zu Dir, da du glaubst mich beurteilen zu können).
          Ich kann noch nicht mal behaupten, ob du von dem Thema Ahnung hast oder nicht, da von dir sachlich dazu einfach nichts kommt.
          Aber auch das ist okay, nennt sich freie Meinungsäußerung wie du richtig festgestellt hast – und die beinhaltet auch das Recht auf unqualifizierte Kommentare.

          • Eben. Also woher nimmst du dir dann das Recht heraus meinen Komentar als SPAM zu bezeichnen!? Wir hatten schon das Vergnügen, daher meine Feststellung. Aber du widersprichst dir selbst – hast du mich doch im letzten Beitrag ungerechtfertigter Weise als „Fangirl“ bezeichnet (ohne mich zu kennen). Wie dem auch sei. Meine Meinung, deine Meinung.

          • Naja, wenn du hier ein Beispiel nennst was nicht in den Zusammenhang passt und darin das iPhone 5s als „Dreck“ bezeichnest, würde ich Fangirl schon stehen lassen. Das iPhone 5s ist ein extrem gutes Smartphone. Punkt. Mir zu klein, aber ansonsten herausragend gut.

          • Naja, das Thema wurde hier ohnehin schon x Mal durchgekaut und ausserdem – seit wann ist man hier so kleinlich!? Was für ein Fangirl bin ich mit einem Smartphone von Samsung und einem iPad!? Und ich bezeichne das iPhone 5S als Dreck. Punkt. Meine Meinung. Wenn du (und wer alles noch) als „Spitzengerät“ bezeichnen, dann bitte.

          • Die Kritik muss man sich gefallen lassen. Ich bemühe mich IMMER um Objektivität gepaart mit meiner Meinung und muss mir häufig anhören, dass bei AAS in den Kommentaren nur Fanbois unterwegs sind. Da von dem IP5s als Dreck zu schreiben dürfte wohl ein Beispiel dafür sein, dass das zum Teil leider zutrifft.

          • Na ich werde euch den Gefallen machen und dieses böse Wort löschen. Meine Meinung werde ich jedoch wg niemanden ändern. Und nur weil ich Samsung als Smartphonehersteller bevorzuge, heisst es noch lange nicht das ich Fangirl bin. Finde HTC auch nicht verkehrt und hab vor dem Kauf vom Note überlegt mir das HTC zu kaufen. Bevor hier also wild über „Fangirls- und Boys“ spekuliert wird, empfehle ich den damaligen Beitrag erstmal durchzulesen um den es ging.

  2. Letztens an der Kasse; kauft sich ein Mädel ein iPhone 5S und anstatt sie zu beneiden, tat sie mir fast Leid und ich fragte mich insgeheim:“Mädel, warum kaufst du dir diesen Dreck!?“. Und ich grinste fröhlich beim Geschäft hinaus mit dem Wissen, dass ich den (Wieder-)Umstieg zu Samsumg bis heute nicht bereue.

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