Apple vs Samsung: Samsung verliert in den Niederlanden wegen „Rubberband-Effekt“

Ein neues Urteil in der Patentschlacht zwischen Apple und Samsung: Nachdem Samsung in den letzten Wochen gefühlt häufiger als Apple vorne lag, hat heute ein Gericht zu Gunsten von Apple entschieden.

Das Urteil begründet sich auf den „Rubberband-Effekt“, das bekannte Springen beim  Erreichen des Seitenendes hatte Apple sich ursprünglich patentieren lassen. Auf Basis des Patents EP 2.059.868 hatte Apple mehrfach gegen Samsung geklagt, was Samsung letztendlich zur Änderung des Effekts zu einem blauen Glühen zwang. Der Effekt wurde per Update geändert, allerdings nicht bei allen Geräten mit Android 2.1, 2.2 und 2.3 an Bord. Diese Geräte muss Samsung nun innerhalb von 8 Wochen mit dem geänderten Effekt „ausstatten“, ansonsten werden pro Tag nach der 8-Wochen-Frist 100.000€ fällig.

Übrigens: In den eher Trivialpatent-freundlichen USA sind Teile des Rubberband-Effekts derzeit in Untersuchung und werden möglichweise wegen fehlender Innovation nachträglich gelöscht. Joa, Patentwahnsinn global, weiter geht’s.

Quelle: Webwereld.nl und SamMobile

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6 thoughts on “Apple vs Samsung: Samsung verliert in den Niederlanden wegen „Rubberband-Effekt“

  1. Somit bekommen ja sogar noch die alten Geräte ein Update! ;p
    Wenn auch nur eines, welches eine "Funktion" entfernt.

    Zum Urteil kann man wie immer nur den Kopf schütteln…

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