Apple vs Samsung: Berufung vor dem OLG Düsseldorf am 20. Dezember – wir sind live vor Ort!

Für Samsung wird es Ende des Jahres richtig spannend, was die einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 (mit Auswirkungen auf das Galaxy Tab 8.9) angeht. Ich hatte euch ja bereits die erste mündliche Verhandlung vor dem LG Düsseldorf live geliefert (und damit den Vogel abgeschossen), das später gefällte Urteil war für Samsung leider nicht erfreulich. Samsung hatte bereits am 13. September Berufung eingelegt (Az 20 U 175/11), der Termin für die Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf wurde jetzt auf den 20. Dezember gelegt.

Es versteht sich von selbst, dass ich wieder live vor Ort sein werde und euch wieder alles live über Twitter und hier im Blog liefern werde – natürlich auch wieder mit ein bisschen juristischem Hintergrundwissen. Ich freue mich also auf den 20. Dezember, Samsung selber dürfte das Datum wenig zusagen, liegt es schließlich so knapp vor Weihnachten, dass das Weihnachtsgeschäft nicht mehr für die Tablets genutzt werden kann. Allerdings ist es eh unsicher, wie die Verhandlung ausgeht – selbst wenn (und das ist schon fraglich) das OLG Düsseldorf das europäische Geschmacksmuster zurückweist, weil es zu generell gehalten ist, greifen eventuell noch die von Apple ersatzweise vorgebrachten wettbewerbsrechtlichen Ansprüche nach dem UWG. Diesen dürfte sehr schwer zu begegnen sein, ich bin gespannt, was sich Samsung einfallen lassen wird!

[Update] Der Zeitpunkt ist für Samsung natürlich ärgerlich, allerdings verständlich: Samsung hat am 13. September Berufung eingelegt und demnach 2 Monate Zeit, diese zu begründen. Bedeutet, dass das Gericht erst Mitte November die Akten beider Seiten prüfen kann. Und es ist natürlich abzusehen, dass beide Seiten einiges vorbringen werden – heißt es wird auch ein gewisser Zeitraum benötigt, hexen kann das OLG Düsseldorf leider nicht. Also, nachvollziehbarer Termin – ärgerlich bleibt er trotzdem, Weihnachtsgeschäft adé!

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Quelle: Heise.de

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2 thoughts on “Apple vs Samsung: Berufung vor dem OLG Düsseldorf am 20. Dezember – wir sind live vor Ort!

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  3. Ich sehe es kommen. Die verhandeln da schön rum und dann wird das Urteil erst nach Weihnachten bekannt gegeben. Und wenn sie die Verfügung dann aufheben hat Samsung SEHR viel Geld verloren.

    • Das gute wäre: wenn die einstweilige VErfügung aufgehoben wird ist Apple schadensersatzpflichtig. Und das würde extrem teuer und lustig zu verfolgen ^^

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