Apple beantragt einstweilige Verfügung gegen Samsung Galaxy Tab 10.1N

Eben noch hatte ich Florian Müller von FOSSpatents geschrieben, dass es mich wundert, dass Apple noch nichts bezüglich des Samsung Galaxy Tab 10.1N gemacht hat – viel Zeit bliebe ja nicht mehr (4 Wochen nach Kenntniserlangung der Rechtsbeeinträchtigung), da ist es auch so weit: Apple hat eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1N beantragt

Das Landgericht Düsseldorf hat hier nun eine Anhörung auf den 22. Dezember gelegt. Und jetzt wird es spannend – eine Anhörung kann aus zwei Gründen anberaumt werden: einmal, wenn das Gericht Zweifel an dem Antragsgrund hat, oder, wenn eine Schutzschrift vorliegt. Auch beim ersten Galaxy Tab 10.1 hatte Samsung eine Schutzschrift hinterlegt, welche allerdings nicht ausreichend war, um das Gericht von einer einstweiligen Verfügung ohne Anhörung abzuhalten. Nun liegt die Sache aber anders, das Galaxy Tab 10.1N ist augenscheinlich so gestaltet worden, dass eine Verletzung des „berühmten“ europäischen Geschmacksmusters nicht mehr klar auf der Hand liegt, dazu wird Samsung diesmal eine ausführliche Schutzschrift hinterlegt haben, die mit großer Sicherheit genau auf einen etwaigen Antrag Apples ausgerichtet war.

Jetzt wird es genau zu dem kommen, was ich bereits in einem früheren Kommentar (lesen!) geschrieben hatte: das Gericht wird entscheiden müssen, wo genau die Grenze liegt. Wann ist das Geschmacksmuster noch verletzt, wie weit geht der Schutz. Samsung hat in meinen Augen einen Antrag von Apple provoziert um auszutesten, wo (deutsche) Gerichte die Grenze ziehen, und wie weit man sich dem Geschmacksmuster nähern kann, ohne eine einstweilige Verfügung zu riskieren.

Spannend, ich muss schauen, ob ich am 22. Dezember dazu live vor Ort bin – denn bereits am nächsten Tag findet vor dem OLG Düsseldorf die Berufungsverhandlung wegen dem ersten Galaxy Tab 10.1 statt! 

Quelle: FOSSpatents

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