Eine ausführliche Beurteilung der Lage findet ihr hier!
Das Galaxy Tab 10.1 ist in Deutschland ja durch eine einstweilige Verfügung die Apple vor dem LG Düsseldorf erstritten hatte mehr oder weniger von der Bildfläche verschwunden. Samsung selber darf es nicht vertreiben oder bewerben, Händler, die das Gerät noch auf Lager haben, dürfen es noch verkaufen – so lange der Vorrat reicht.
Cyberport listet aber nun über der Zeile „Galaxy Tab is back – der neue 10.1 Zoll Tablet von Samsung“ ein Samsung Galaxy Tab 10.1N. Was es genau mit der Variante auf sich hat ist noch nicht bekannt, der leicht andere Produktname P7501 deutet aber auch eine modifizierte Variante des Galaxy Tab 10.1 hin, die Spezifikationen wirken aber unverändert. Bevor hier allerdings Stimmen laut werden, dass man das Galaxy Tab 10.1 wahrscheinlich nur modifiziert habe um die einstweilige Verfügung zu umgehen behaupte ich einfach mal, dass es nicht so ist. Samsung ist nicht so dumm. Denn die einstweilige Verfügung würde sich wohl auch auf das 10.1N im Rahmen eines kerngleichen Verstoßes beziehen. Viel eher vermute ich, dass Cyberport sich die „neuen“ Galaxy Tab 10.1N aus dem Ausland organisiert hat …
EDIT: Offizielle deutsche Ware … jetzt bin ich ehrlich gesagt ratlos, wie dies nicht durch die erste einstweilige Verfügung (zumindest durch einen kerngleichen Verstoß) gedeckt sein soll.
[Update]
René hat sich das „neue“ Galaxy Tab 10.1N mal etwas genauer angeschaut und im Vergleich mit dem „alten“ Galaxy Tab 10.1 sieht man, dass das Design verändert wurde, der Rand ist breiter und der Metall-Rahmen bis über die vordere Kante gezogen. Außerdem scheinen die Lautsprecher auf die Vorderseite verlegt worden zu sein:
Ob diese Veränderungen ausreichen, damit das Galaxy Tab 10.1N nicht zumindest im Rahmen eines kerngleichen Verstoßes von der ersten einstweiligen Verfügung erfasst ist … bleibt abzuwarten. Das Design ist definitiv eigenständiger geworden, allerdings ist das Geschmacksmuster sehr (zu) generell gehalten. Meine Meinung: Samsung wagt hier den Ritt auf des Messers Schneide, wie es ausgeht – ich weiß es nicht, ob es am Markt Erfolg hat … noch fraglich, da das „alte“ Galaxy Tab 10.1 noch günstiger ist … aber zumindest spannend, dass man sich das anstehende Weihnachtsgeschäft nicht so einfach vermiesen lässt!
Quelle: MobiFlip.de
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Könnt ihr mal den Begriff kerngleich erklären… Bin ja nicht so der jurist *omg*
Kommt es zu einem Verstoß, der die zuvor verletzen Rechtsgüter in vergleichbarer Weise berührt, muss keine neue einstweilige Verfügung beantragt werden, sondern es kann (bzw muss) auf die vorherige Verfügung zurückgegriffen werden [OLG Hamburg, 16.03.2012 407 O 217/09 – UWG, aber in der Sache vergleichbar]
… kurz: nur weil man einen Strich auf die Rückseite macht und den Namen um ein ü verändert (übertrieben gesprochen) gilt eine einstweilige Verfügung unter Umständen trotzdem noch. Sonst wäre sie viel zu einfach auszuhebeln 🙂
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Auf den Bildern sieht das Design aber leicht verändert aus!
Links und rechts an den kurzen Seiten ist der silberne Rand breiter, oder?
Die Geräte sind offizielle deutsche Ware. Wie, weshalb, warum weiß ich aber nicht.
Extrem komisch – ich würde tippen, dass Samsung hier einen kerngleichen Verstoß begeht und das Ganze richtig teuer und ärgerlich wird…..