Samsung hat vor dem LG Düsseldorf so eben einen weiteren Sieg einfahren können, das Gericht urteilte gegen eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N die Apple gefordert hatte.
Das Gericht erließ nicht die von Apple geforderte einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N wegen Verletzung des berüchtigten iPad-Geschmacksmusters oder Verletzung von Wettbewerbsrecht.
Samsung gibt dazu das folgende Statement ab:
„Samsung welcomes the today’s ruling by the Dusseldorf Regional Court which affirms our position that the GALAXY Tab 10.1N is distinctive and does not infringe the intellectual property rights asserted by Apple. The court has denied Apple’s request for a preliminary injunction and the GALAXY Tab 10.1N remains available to consumers in Germany.
Samsung will continue to take all appropriate measures, including legal action, to ensure continued consumer access to our innovative products.“
Man begrüßt also das Urteil und sieht sich darin bestätigt, dass Apples geistiges Eigentum nicht durch die eigenen Geräte verletzt wird.
Ich versuche noch an nähere Informationen zu kommen, habe selber das Ergebnis gerade erst per Mail bekommen… so lange ich nichts näheres weiß, bleibt Raum für ein paar Überlegungen: das OLG Düsseldorf hatte am 31. Januar eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 aufrecht erhalten, diese Entscheidung aber nicht (wie zuvor das LG Düsseldorf) auf eine Verletzung des „iPad-Geschmacksmusters“ gestützt, sondern auf eine Verletzung von Wettbewerbsrecht. Unter diesem Gesichtspunkt war es abzusehen, dass sich das LG Düsseldorf dieser Linie anschließen würde und beim Galaxy Tab 10.1N ebenfalls keine Verletzung des Geschmacksmusters annehmen würde, die große Frage war hier das Wettbewerbsrecht (UWG). Das OLG Düsseldorf hatte beim Galaxy Tab 10.1 auf eine unzulässige Nachahme gemäß § 4 Nr. 9 b UWG entschieden, dadurch, dass das LG Düsseldorf die einstweilige Verfügung gegen das neue Galaxy Tab 10.1N nicht erlassen hat, wird hier wohl keine Verletzung angenommen. Dies ist insofern interessant, weil die Benutzeroberflächen identisch sind (Android 3.2 mit TouchWiz UI), demnach sah das LG Düsseldorf lediglich durch die Designänderungen (breiterer Rand um das Display, Lautsprecher vorne, andere Seitenlinie) die Nachahme nicht mehr als gegeben an…
Diese Meinung des LG Düsseldorf dürfte Apple wohl kaum akzeptieren, daher sehe ich es als sehr wahrscheinlich, dass Apple Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Ein anderer Weg ist das Hauptsacheverfahren – wir hatten bereits berichtet, dass Apple „normale“ Klage gegen insgesamt 5 Tablets von Samsung eingereicht hat – die erste Verhandlung findet hier am 25. September statt!
UPDATE: Die Presseerklärung des LG Düsseldorf, wie ich vermutet habe, sieht das Gericht keine Verletzung des Geschmacksmusters, da Samsung das Design nun so weit verändert hat. Außerdem kommt es nicht zu einer „Prestigeübertragung“ und somit zu keiner Verletzung des Wettbewerbsrechts, da man sich nun ausreichend unterscheide.
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Klasse 😀 Jeder verklagt da jeden mal und alle meinen jeder baut von Apple nach 😉 Undurchsichtig, wenn man nicht jeden Tag dabei ist und nach schaut was es neues gibt.
Trotzdem interessant 😉
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'wir hatten bereits berichtet, dass Samsung “normale” Klage gegen insgesamt 5 Tablets von Samsung eingereicht hat' achjaaaa?
Ups, der Link ist mir in der Eile untergegangen – habe ihn eingefügt 🙂 danke!
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Dann steht das "N" ja doch für:
Nä, nä, nä, nä, nä, nä, nä, nä, nä, nä, nä, nä, nä 🙂