Samsung vs. Apple – kaum etwas erregt die Gemüter in der Welt der Tablets und Smartphones ähnlich, wie dieser Kampf. Wir hatten euch ja bereits an anderer Stelle über die einstweilige Verfügung von Apple gegen den Vertriebs des Samsung Galaxy Tab 10.1 berichtet, nun ist die Frage wie es weiter geht, das Landgericht Düsseldorf hat mitgeteilt, dass am 25. August weiter über die Sache verhandelt wird und so lange hat die einstweilige Verfügung erstmal Bestand. Laut Pressemitteilung hat das für Samsung die folgenden Konsequenzen:
In dieser einstweiligen Verfügung wird den Verfügungsbeklagten untersagt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union – hinsichtlich der Samsung Electronics Co. Ltd. jedoch mit Ausnahme der Niederlande – zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.
Jetzt ist natürlich die Frage, wie es mit den Geräten aussieht, die Samsung bereits an die Händler ausgeliefert hat. Von einigen wird vermutet, dass die Händler diese Geräte noch abverkaufen dürfen und sogar MediaMarkt bestätigte dies bezüglich der Schnäppchen-Aktion. Allerdings frage ich mich, ob das wirklich der Fall sein wird – beispielsweise könnten die Händler auf Kommission tätig werden und somit steht das Ganze weiterhin unter der Schirmherrschaft von Samsung. Ist dies der Fall (für mich nicht wirklich abschätzbar), könnten auch die Händler und die bereits ausgelieferten Geräte von der Einstweiligen Verfügung betroffen sein und es gibt erstmal kein Samsung Galaxy Tab 10.1 … ich vermute, dass man sich mit derartigen Überlegungen nicht lange rumschlagen wird und die (vermutlich) wenigen bereits ausgelieferten Geräte einfach abverkaufen wird. Der Kunde hat das Nachsehen – entweder er beeilt sich beim Kauf, oder er könnte für einen längeren Zeitraum kein Samsung Galaxy Tab 10.1 bekommen.
Für mich ist auch die Frage, ob Apple nicht recht schnell eine einstweilige Verfügung gegen das kommende (mit mich sogar attraktivere) Samsung Galaxy Tab 8.9 bekommen könnte. Die Designrichtlinie ist so generell, dass sicherlich auch das Samsung Galaxy Tab 8.9 erfasst würde und der Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb wegen der ähnlichen Nutzerwahrnehmung könnte auch hier greifen. Ich mache mir wirklich sorgen, der finanzielle Schaden für Samsung dürfte kein kleiner sein und Apple strebt mit dem derzeitigen Vorgehen meiner Meinung nach, nach nicht mehr als einem Monopol auf dem Tablet-Markt. Am 25. August wissen wir mehr, ich überlege grade, ob ich sogar persönlich hinfahre und euch live davon berichte – ihr könnt ja schon mal bei Facebook Fan werden und uns auf Twitter folgen. Hättet ihr Interesse, dass ich am 25. August nach Düsseldorf fahre? Als Jura-Student würde sich dies ja anbieten …
Quelle: SmartDroid.de