Am 25. August war ich in Düsseldorf beim örtlichen Landgericht und habe mir die Verhandlung Apple vs Samsung live angeschaut und euch hier live drüber berichtet. Kurze Zusammenfassung: Örtliche Zuständigkeit war leicht fraglich, das bestehen und die Verletzung eines europäischen Geschmacksmusters auch – bei den Punkten tendierte die Richterin jedoch der Argumentation von Apple zu folgen. Einzig spannenderer Punkt war die Dringlichkeit, also die vergangene Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Rechtsverletzung und Einreichen des Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Laut Samsung war die Zeitspanne deutlich größer als die maximal zulässigen vier Wochen, Apple dagegen argumentierte, dass sie erst durch ein Hands-On von Chip.de vom finalen Design der deutschen Version des Samsung Galaxy Tab 10.1 erfahren konnten und daher die Frist locker gewahrt ist.
Heute, für den 9. September ist die Urteilsverkündung anberaumt, ab 11:00 Uhr ist es so weit. Ich habe mich gegen eine „live“ Berichterstattung entschieden – warum? Es ist ein Verkündungstermin, keine Verhandlung, will heißen, dass weder die Parteien angehört werden bzw anwesend sein müssen, noch, dass die Richterin auch nur ein Wort verliert. In der Regel kommt es bei solchen Terminen zu einem Aushang und einem Fax an die Parteien, seltener zu einem Statement durch den Gerichtssprecher und sehr selten zu einem Vorlesen durch die Richterin/das Gericht selber. Also relativ uninteressant und „live“ gibt es nichts, das Urteil dürfte dagegen um so spannender sein – und das erfahrt ihr natürlich direkt hier, ich hoffe sogar mit einigen Stellungsnahmen einiger bekannter Rechtsanwälte.
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Wir warten gespannt!
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