Kleine Notiz am Rande, die an der Sache Apple vs Samsung nichts ändert, aber für mich interessant ist: Apple hat wohl auch gegen das Galaxy Tab 8.9 eine einstweilige Verfügung in Deutschland erwirkt:
Florian Müller von FOSSpatents hat mich netterweise drauf hingewiesen, dass Apple in einem überarbeiteten Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor einem Bezirksgericht in Nordkalifornien insgesamt drei einstweilige Verfügungen vor deutschen Gerichten gegen das Galaxy Tab 10.1, Galaxy Tab 7.7 und erstaunlicherweise auch gegen das Galaxy Tab 8.9 anführt.
Diese dritte (in der Reihenfolge wohl zweite) einstweilige Verfügung ist recht interessant – ich war bis dato davon ausgegangen, dass Samsung auf das Galaxy Tab 8.9 in Deutschland verzichtet, um keinen in der Sache kerngleichen Verstoß zu begehen.
Die einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 8.9 ändert nicht wirklich etwas – Widerspruch ist bis dato nur gegen die erste einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 eingelegt, hatte allerdings keinen Erfolg und wird am 20. Dezember in einer Berufungsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf erneut thematisiert (wir werden live vor Ort sein). Ob bei den beiden anderen einstweiligen Verfügungen Widerspruch eingelegt wird … halte ich für unwahrscheinlich, zwar gibt es keine Frist für einen eventuellen Widerspruch, aber es ginge erneut nur um das europäische Geschmacksmuster. Eher wird man am 20. Dezember in Düsseldorf oder in Alicante durch den eingereichten Löschungsantrag Erfolg haben…
Quelle: FOSSPatents (Danke für den Hinweis)