Apple verliert in den Niederlanden erneut gegen Samsung – Geschmacksmuster praktisch wertlos

Wir warten derzeit auf den 31. Januar, wo das OLG Düsseldorf urteilen wird, ob das Galaxy Tab 10.1 das berühmte iPad-Geschmacksmuster von Apple verletzt oder nicht. Meiner Meinung nach stehen die Zeichen sehr gut, die Verhandlung lief in meinen Augen sehr gut für Samsung. Auch in den Niederlanden lief einn ähnliches Verfahren, in erster Instanz hatte der zuständige Richter mehr oder weniger alle Geschmacksmuster-bezogenen Sachen zurückgewiesen, lediglich eine Patentverletzung wegen dem Rollover-Effekt (das Springen am Seitenende) wurde bestätigt. Nun hat Apple auch in der Berufung eine Schlappe erlitten:

Das Gericht begründet die Entscheidung wie folgt: zum einen sei das Design des Galaxy Tab 10.1 weit genug von dem Geschmacksmuster entfernt, zum anderen ist das Galaxy Tab keine konkrete Anwendung des 2004 eingetragenen Geschmacksmusters und des weiteren wären dann viele heutige Tablets nicht zulässig, da Apples Geschmacksmuster eine begrenzte Eigenart zeige und sehr generelle Formen schütze. Samsung führte zudem an, dass Tablets wie das legendäre Night Ridder Tablet und das Compaq TC1000 bereits vor Zulassung des „iPad-Geschmacksmusters“ bestanden – also „prior art“ darstellten – hier stimmte das Gericht dem Vortrag Samsungs ebenfalls zu. Übrigens wurden diese Punkte von dem LG Düsseldorf noch alle anders gesehen, beim OLG deutet sich an, dass man zu Gunsten von Samsung urteilen wird – warten wir den 31. Januar ab!

Nach allem, was wir nun hier wissen, sieht es nach einer Niederlage auf ganzer Linie für Apple aus, langsam kann man sagen, dass das „iPad-Geschmacksmuster“ de fakto wertlos ist… 

Quelle: Webwereld.nl

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One thought on “Apple verliert in den Niederlanden erneut gegen Samsung – Geschmacksmuster praktisch wertlos

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  3. Ich drücke die Daumen für eine Entscheidung gegen Apples Geschmacksmuster und hoffe das Samsung letztendlich dafür sorgen wird, dass Apples Geschmacksmuster (berechtigterweise) ausgetragen wird. Sollte ja nicht sooo schwer sein, schließlich ist ein Geschmacksmuster ja "nur" ein ungeprüftes Recht und kein Patent (welches aber auch ausgetragen werden kann).

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