In Mannheim gab es heute die mündliche Verhandlung um eine von Apple beantragte einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy-Reihe, da – so Apple – die Geräte eins der berühmt-berüchtigten „Slide-to-Unlock“-Patente verletzen sollen.
(LG Mannheim, Bildquelle Google Maps)
Mit einer Entscheidung in dem Streit ist es heute aber nichts geworden – der vorsitzende Richter Voss äußerte (wohl berechtigte) Zweifel an der Validität von Apples Patent. Möglicherweise hätte ein solches gar nicht genehmigt werden dürfen. Um nun aber nicht vorschnell zu urteilen, wurde die Entscheidung vertagt, bis das deutsche Patent- und Markenamt eine Entscheidung über das Urteil gefällt hat. Das kann dauern, erstmal bleiben Samsungs Galaxy-Geräte uneingeschränkt im Handel erhältlich und die Aussichten, dass dies auch so bleibt sind mehr als gut. Das war wohl nichts Apple! Ähnlich äußert sich im übrigen Samsung in einer Pressemitteilung per Mail:
„Samsung welcomes the court’s order, which stays Apple’s legal action pending a ruling on our invalidity proceedings. Samsung’s innovative GALAXY range of devices will remain available for consumers in Germany. Samsung will continue to assert our intellectual property rights and defend against Apple’s claims to ensure our continued innovation and growth in the mobile business.
Reference: Invalidity proceedings were filed with the German Federal Patent Court in Munich in November 2011.“
Danke wie immer für die nette E-Mail!
Quelle: FOSSpatents