Frieden zwischen Apple und Samsung? Bleibt abzuwarten. In Deutschland jedenfalls hat Apple Berufung gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf über das Samsung Galaxy Tab 10.1N eingelegt:
Das LG Düsseldorf hatte am 9. Februar entschieden, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1N sowohl nicht gegen das iPad-Geschmacksmuster verstößt als auch nicht gegen Wettbewerbsrecht. Ich war bei der vorherigen Verhandlung live vor Ort (schließlich studiere ich Jura) und überlege, ob ich auch den Weg zur Berufungsverhandlung vor dem OLG wieder auf mich nehme 😉 . Diese findet laut Informationen die sich dpa vom OLG Düsseldorf bestätigen ließ am 5. Juni statt. Apple hat also noch nicht aufgegeben und versucht es weiter.
In meinen Augen ein recht überflüssiges Unterfangen, die Entscheidung des LG Düsseldorf war klar und auch das OLG Düsseldorf beziehungsweise Richter Berneke hatte beim Galaxy Tab 10.1 bereits seine Meinung relativ deutlich gemacht. Die Hoffnung die Apple wohl haben dürfte ist, dass Richter Berneke eine andere Auffassung über die Ähnlichkeit zwischen Galaxy Tab 10.1N und iPad2 teilt als das LG Düsseldorf am 9. Februar klar gemacht hat.
Insofern ist es spannend, ob das OLG Düsseldorf nicht doch „Look and Feel“ von Samsungs Galaxy Tab 10.1N dem iPad 2 zu ähnlich findet. Mein Problem: das OLG Düsseldorf hat eine wunderbare Hausordnung die gefühlt noch aus dem vorletzten Jahrhundert stammt und verbietet generell allen Besuchern die Mitnahme von Smartphone und Notebook, weshalb ich bei der letzten Verhandlung auch nicht live bloggen konnte. Heißt ich müsste mir noch einen Presseausweis besorgen und für die 60€ bin ich noch zu geizig. Mal sehen…Quelle: Handelsblatt via MobiFlip
Der Student der Rechtswissenschaften hält das Urteil also für klar, soso. Scheinbar ist die Anzahl der absolvierten Semester noch nicht hoch genug, um die Bedeutung und Reichweite von Rechtsmitteln zu verstehen. Insbesondere im Wettbewerbsrecht kommt es sehr häufig zur Aufhebung von erstinstanzlichen Urteilen. Darüberhinaus wird Apple durch Freshfields vertreten, einer der renomiertesten Großkanzleien der Welt, eine grenzabsurde Begründung wird man da sicher nicht zu Gesicht bekommen (Im Übrigen zeigt die frühere einstweilige Verfügung gegen den Verkauf bereits den Erfolg und die Substantiierung), insbesondere keine, die ein 0815 Jurastudent, der in seinem Blog keinen einzigen Post ohne gravierende Rechtschreibschwächen veröffentlicht und entsprechend ohne Prädikat – also erfolglos – durchs Jurastudium stolpert, auch nur in den geringsten Ansätzen zu verstehen vermag. Die 60 € solltest du dir wirklich sparen, für rechtliche Bewertungen liest man sicher nicht deinen Blog.
Ich hab dad patent vom Internet 😉
Alle raus oder her mit dem Geld !!!
😉
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