Nach dem unerwarteten Erfolg in den Niederlanden nun eine Niederlage in den USA. Nachdem ein Berufungsgericht eine Entscheidung von der inzwischen in dem Streit zwischen Apple und Samsung sehr bekannten Richterin Koh zur erneuten Entscheidung zurückgewiesen hatte, urteilte Richterin Koh dieses Mal gegen Samsung: Eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 – vorläufig damit ein Verbot
„Although Samsung has a right to compete, it does not have a right to compete unfairly, by flooding the market with infringing products,“
Richterin Lucy Koh sah nun eine Verletzung des iPad-Designpatents durch das Samsung Galaxy Tab 10.1 als gegeben an, man dürfe zwar mit Apple konkurrieren, aber nicht indem man den Markt mit verletzenden Produkten überschwemmt. Ob das ein Zeichen für ihre Meinung über zahlreiche andere Smartphones von Samsung ist, über die Richterin Koh noch später in diesem Jahr entscheiden wird, ist nicht sicher.
Interessant ist die Entscheidung allemal – einstweilige Verfügung werden in den USA selten beantragt und noch deutlich seltener bewilligt. Samsung selber ist logischerweise nicht begeistert:
„Apple sought a preliminary injunction of Samsung’s Galaxy Tab 10.1, based on a single design patent that addressed just one aspect of the product’s overall design, should Apple continue to make legal claims based on such a generic design patent, design innovation and progress in the industry could be restricted.“
Bereits seit dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf steht fest, dass Designpatente und Geschmacksmuster kraftvoll sein können, wohl allerdings nur im einstweiligen Rechtsschutz – vor dem OLG Düsseldorf wurde das iPad-Geschmacksmuster mehr oder weniger in der Luft zerrissen und auch in den USA ist es mehr als Wahrscheinlich, dass Samsung gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird.
Meiner Meinung nach werden solche sehr generell gehaltenen Geschmacksmuster und Designpatente zumindest mittelfristig sehr stark an Bedeutung verlieren, da zunehmend die Gerichte den Sinn solcher Patente hinterfragen. Mit so allgemeinen Patenten werden zum Teil ganze Geräteklassen geschützt und Innovationen be- und verhindert. Das aber kann nicht Sinn und Zweck sein, lediglich die konkrete Form soll geschützt sein und hier kann man offensichtlich streiten. Die Niederlage in den USA hat also allenfalls Auswirkungen auf kommende Urteile – was aber abzuwarten bleibt. Zwar ist es gegen eine verhältnismäßig geringe Sicherheitsleistung von 2.6 Mio Dollar vorläufig vollstreckbar, da sich das Samsung Galaxy Tab 10.1 nach über einem Jahr im Handel und dem Erscheinen des Nachfolgers Samsung Galaxy Tab 2 10.1 kaum noch sensationell gut verkaufen dürfte, hat das Urteil keinen (großen) Einfluss auf die Verkäufe und auch der Aktienkurs zeigt sich konstant ob der Niederlage.
Trotzdem wird es Zeit, dass einige Patentgesetze (auch in Europa) schnellstens überdacht werden und nicht mehr die allerkleinste Neuerung einem so starken Schutz untergestellt wird. Derzeit zeigt sich in der gesamten Mobilbranche, dass lediglich monetäre Interessen im Vordergrund stehen und Innovationen zunehmend behindert werden.
[Update] Weniger als fünf Stunden nach dem Urteil hat Samsung Berufung gegen das Urteil eingelegt.
ein weiteree Grund Apple zu meiden. Inovation kommt schon lange von anderen Herstellern.
fuck you apple
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