Samsung4Campus ist ein Onlineshop, der sich speziell an Schüler und Studenten richtet und diesen vergünstigt Samsung Produkte anbietet. Manchmal ist der Preis in diesem Shop zwar trotzdem nicht der günstigste, allerdings gibt es doch einige Schnäppchen bei Samsung4Campus.
Um den Shop mehr zu bewerben gibt es nun ein Gewinnspiel auf Facebook, bei dem einige nette Preise verlost werden. Dazu muss nur die Seite geliked werden und die 5 Fragen richtig beantwortet werden, bei denen es sich um Daten aus dem Shop handelt.
Zu gewinnen gibt es:
- Fernseher SAMSUNG UE55F6510
- Notebook SAMSUNG 530U3C A0A
- LOGITECH Z-715 Boombox Bluetooth
- SENNHEISER Kopfhörer CX-281
- SENNHEISER Kopfhörer CX-280
- LOGITECH T 400 Wireless touch-mouse black
- SAMSUNG Kochfeld-Induktion blau
- SAMSUNG Kochfeld-Induktion rot
- SAMSUNG Kochfeld-Induktion schwarz
- SAMSUNG Kochfeld-Induktion weiss
- SAMSUNG Kochfeld-Induktion gruen
Viel Glück!
Grmpf umsonst auf den gewinnspiellink geklickt. Ich habe kein FB und werde es mir auch nicht anschaffen, wäre schön wenn ihr das im Artikel erwähnen könntet wohin man verlinkt wird. Auf’m Handy kann man leider nicht einfach den MausZeiger über den link führen um diesen voll angezeigt zu bekommen.
Ups. Wird ergänzt, sorry 🙁
Danke ^^
Bekommt ihr eigentlich Geld für Artikel dieser Art ?!
Ist ne rhetorische Frage…
Nö, sollten wir? Wir können uns Gewinnspiele eher selten leisten, machen aber gerne drauf aufmerksam.
Ach und als Jurist: Würden wir etwas dafür bekommen, müssten wir es kennzeichnen.
Sorry, ich frage nur aus Neugier:
Wieso müsste man es kennzeichnen?
Aus welcher Norm ergibt sich das?
Danke
Da dürfte es eine Menge geben, jetzt auf Anhieb tippe ich mal auf §§6, 10 TMG und §4 Nr.3 UWG…
Bekommst du Geld dafür, dass du den Namen deines TShirt/Pulli Herstellers sichtbar auf dem Bauch/Rücken trägst und dadurch für ihn Werbung machst ?!
Ist ne rhetorische Frage…