Nachdem das LG Düsseldorf ein Verfahren bis zu einer Entscheidung des Harmonisierungsamts für den (Europäischen) Binnenmarkts ausgesetzt hat, ist nun ein weiteres Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt worden.
Ursprünglich war für heute der erste Verhandlungstag in einem Prozess angesetzt, in welchem Apple die Verletzung einiger Geschmacksmuster durch Samsungs Galaxy-Smartphones verletzt sieht. Samsung hat allerdings bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Löschung eben dieser Geschmacksmuster beantragt, sollte das HABM diesem Löschungsantrag nachkommen, wäre dem Prozess jegliche Grundlage entzogen. Eine Entscheidung des HABM kann mehrere Jahre auf sich warten lassen, insofern ist der Teil von Apple vs Samsung erstmal passé.
Quelle: Stadt-Bremerhaven, Heise