Apple vs Samsung: Jury überstimmt – Samsungs Patentverletzung nicht absichtlich

Der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung hatte im August letzten Jahres seinen vorläufigen Höhepunkt gefunden. In einer Entscheidung der Jury über rund eine Milliarde Dollar Schadensersatz zu Gunsten Apples wurde gleichzeitig auch Absicht bei der Patentverletzung unterstellt. Dies alleine hätte schon zu mehr als einer Verdreifachung der Summe und damit zu einem Rekord-Schadensersatz von über drei Milliarden Dollar führen können.

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Die Jury hatte in dem Patentrechtsstreit nach nur drei Tagen am 24. August 2012 entschieden, dass Samsung einen Großteil der Smartphone-bezogenen Patente absichtlich verletzt habe und mit dieser Begründung einen Schadensersatz von 1,049 Mrd. US-Dollar festgelegt. Zweifel an dieser Entscheidung bestanden bereits unmittelbar nach der Entscheidung, da die Jury rund 700 Einzelfragen in nur wenigen Tagen beantwortet haben wollte. Diese Zweifel wurden später noch durch Äußerungen des Juryvorsitzenden Hogan verstärkt der von einer „Strafe“ und nicht von einem Schadensersatz in einem Interview redete. Zudem wurde im Nachhinein bekannt, dass Hogan vor 23 Jahren eine juristische Auseinandersetzung mit dem Festplatten-Hersteller Seagate hatte – da Samsung inzwischen hier Hauptaktionär ist, warf Samsung Hogan vor, dieser hätte diesen Umstand offenlegen müssen.

Richterin Lucy Koh nahm sich nun deutlich mehr Zeit für eine Entscheidung und hatte sowohl eine Anhörung über die Schadensersatzforderungen am 6. Dezember 2012 als auch eine zweite Anhörung über ein Verkaufsverbot (Forderung von Apple) beziehungsweise ein erneutes Verfahren wegen eines befangenen Jury-Vorsitzenden (Forderung von Samsung) am 17. Dezember 2012 anberaumt.

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Gestern, am 24. Januar 2013, hat Richterin Lucy Koh nun ein vielleicht wegweisende Urteil gefällt: Sie hat sich als Richterin über die Entscheidung der Jury teilweise hinweggesetzt und diese damit „overruled“. Diese “ judgment as a matter of law“-Entscheidung (JMOL) begründet die Richterin damit, dass sie bei Samsung keine Beweise für eine Absicht bei der Patentverletzung erkennen könne. Diese Absicht hätte Apple sowohl objektiv als eben auch subjektiv belegen müssen und genau hier scheint Koh Zweifel gehabt zu haben. Zwar bestätigte die Richterin die objektive Verletzung der meisten Patente Apples, gleichzeitig sprach sie dem Handeln entgegen der Entscheidung der Jury die Absicht („willfullness“) ab.

„objectively high likelihood that its [Samsung’s] actions constituted infringement of a valid patent.“ – Richterin Koh

Bei einem absichtlichen Handeln Samsungs hätte die Schadensersatz-Summe mehr als verdreifacht werden können – insofern kann bereits diese Entscheidung der Richterin als Erfolg für Samsung gewertet werden. Die Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzes von bislang 1,049 Mrd. Dollar wurde bisher allerdings nicht von Koh „overruled“, diese muss in einer weiteren Entscheidung die Summe noch bestätigen oder – nach dem aktuellen Urteil nicht unwahrscheinlich – teilweise niedriger gestalten.

Fakt ist, dass Koh bei Samsung keine Absicht bei der Patentverletzung feststellen konnte. Samsung hätte gute Gründe gehabt, das eigene Vorgehen als korrekt anzusehen, so Koh.

Das jetzige Urteil für Samsung ist nicht durchweg positiv, da gleichzeitig entschieden wurde, dass Samsungs ‚941 SEP (standards-essential patent) teilweise nicht gültig ist beziehungsweise gar nicht erst in den Prozess aufgenommen wurde. Allerdings fällt nun die Bedrohung von einer möglichen Strafe von über drei Milliarden Dollar für Samsung weg. Es wird interessant, wie Richterin Koh über die Schadensersatzsumme in einem weiteren Urteil entscheiden wird, nachdem die Jury nun teilweise überstimmt ist, scheint auch die Höhe der Summe nicht mehr sicher. Hier könnte sich in Zukunft ebenfalls noch etwas ändern.

Quellen: TheVerge, ausführlich auch FOSSpatents

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