Samsung vs Apple: Einstweilige Verfügung gegen iPhone und iPad in den Niederlanden beantragt

Samsung schlägt zurück. Nach dem Apple Samsung mit der einstweiligen Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 (Erklärung hier) mehr als nur geärgert hat, schlägt Samsung nun zurück – mit gewichtigen Argumenten!

Ich hatte es vor einer Stunde bereits über Facebook rausgehauen (schon Fan?): 1114528, 1478136 ,1097516 and 118826 diese Zahlen werden jetzt sehr wichtig. Es sind die jeweiligen europäischen Patente (Aufschlüsselung folgt unten), die bei jedem Gerät mit 3G Technik eingesetzt werden. Nokia und Co. haben eigene Patente, Apple nicht – Apple ist im Mobilfunkmarkt seit 2007, die Patente stammen ihrer Wurzel nach aus den Neunzigern und wurden meist‘ in den Jahren 2003-2007 beantragt, damals war Apple noch gar nicht am „mitspielen“ und hat demnach nichts vom großen Patentkuchen abbekommen…

(Bildquelle MobiFlip)

Samsung hat nun in Den Haag Klage eingereicht wegen eben diesen vier Patenten. Ziel der Klage: ein Vertriebsverbot von (aber nicht ausschließlich) iPhone 3Gs und iPhone 4, sowie iPad und iPad2. Die Klage stützt sich im einzelnen auf die Verletzung der folgenden Patente:

Europäisches Patent No. 1114528:

Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung eines Demultiplexeur und ein Demultiplexeur für Ratenanpassung ein einem mobilen Übertragungssystem.

Im Endeffekt eine Technik zur Synchronisierung von Datenströmen in 3G Netzwerken

Europäisches Patent No. 1478136:

Schnelle Anpassung der Datenrate eines Paketdaten-Rückkanals in einem mobilen Kommunikationssystem

Erklärt sich von selber 😉

Europäisches Patent No. 1097516

VORRICHTUNG UND VERFAHREN ZUR TURBOVERSCHALTELUNG

Mein Highlight vom Namen her – dient zur Beschleunigung der Datenübertragung

… beim letzten Patent bin ich ratlos, da habe ich nichts drüber gefunden. Aber egal – es dürfte klar sein, dass die Techniken sehr grundlegend sind, aus diesem Grund ist das Ziel von Samsung, über diesen Weg ein Verkaufsverbot des iPhone 3GS/4 und des iPad 1/2 zu fordern nicht unbedingt vielversprechend. Bei solch‘ grundlegenden Patenten muss Samsung Apple die Nutzung gestatten – wenn Apple Lizenzgebühren bezahlt. Sollte Apple sich allerdings dagegen weigern, könnte ein Verkaufsverbot durchaus möglich werden.

Ich bin gespannt, wie sich dieser Fall von Samsung gegen Apple entwickelt, die erste Anhörung ist am Montag und ich werde mal Andreas von Webwereld.nl anhauen, ob er da ist und mir zeitnah berichten kann. Hatte schließlich gestern noch mit ihm telefoniert …

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Quelle: Webwereld.nl via Stadt-Bremerhaven und MacWorld

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