Prüfverfahren gegen YouTuber „Y-Titty“ wegen Schleichwerbung mit Samsung Galaxy S4 Active?

Obwohl wir mit AllAboutSamsung auch auf einem YouTube-Kanal unser Unwesen treiben, kann ich mit vielen anderen Videos auf der Plattform wenig anfangen. Zu aufgedreht, überspitzt und nervig empfinde ich viele Videos sogenannter YouTube-Stars, kann natürlich jeder anders sehen, aber mein Fall ist so was nicht.

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Das Samsung Galaxy S4 Active

Erfolgreiche YouTuber können allerdings bei einem überwiegend jüngeren Publikum mächtig punkten und haben häufig viele Millionen Klicks, inzwischen gibt es nicht wenige, die sich darüber ein schönes Zubrot verdienen. Auch für Unternehmen sind solche „Stars“ interessant, ein Millionenpublikum in der werberelevanten Zielgruppe kann man nicht unbeachtet lassen.

Laut dem Report Mainz ist nun eine unschöne Blüte dieses Trends aufgetaucht. Die YouTuber „Y-Titty“ kommen auf über 550 Millionen Aufrufe und 2,8 Millionen Abonnenten – in Sachen Reichweite gehören sie also zu den Stars der Szene. Für mein Empfinden ziemlich pubertärer Quatsch der total überdreht vor der Kamera abgefeiert wird, aber gut – Geschmackssache. Jedenfalls haben besagte YouTuber im September 2013 ein Video veröffentlicht, was das Samsung Galaxy S4 Active im Rahmen eines Festivals häufiger vor der Kamera zeigt. Offenbar geht man den (meiner Meinung nach ohnehin schmerzunempfindlichen) Zuschauern mit derartigen Geschehnissen auf die Nerven, sodass es sogar schon Beschwerden auf der Facebook-Pinnwand von Y-Titty gab laut Meedia.de.

Videolink

Das Problem an der Sache: Laut Recherchen von Report Mainz bietet Y-Titty offenbar inoffiziell an, dass Unternehmen diese Form des Zeigens von Produkten buchen. Bis zu 50.000 Euro (!) sollen laut Report Mainz für eine solche Buchung fällig werden. Was aber offenbar nicht beachtet wurde, ist die rechtliche Dimension solcher Angebote. Die Bezirksregierung Mittelfranken hat laut Meedia.de deshalb nun ein Prüfverfahren gegen Mediakraft eingeleitet, die Vermarktungsfirma, die neben Y-Titty auch weitere bekannte YouTuber wie LeFloid vermarktet.

„Diejenigen, die sowas machen, müssen auch kennzeichnen, dass da Werbung im Spiel ist. Solang das nicht passiert, haben wir Bedenken.“ Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, gegenüber dem Report Mainz

Bei Meedia heißt es dazu, dass es dazu keine klaren Regelungen gäbe und Werbung auf YouTube eine Grauzone in Sachen Schleichwerbung ist. Meiner Meinung nach ist das nicht der Fall. § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG sagt eindeutig: „Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.“ Daneben bleiben übrigens Bestimmungen des Wettbewerbsrechts unberührt nach Abs. 3, insofern könnte es also auch unlauter sein nach § 4 Nr. 3 UWG: „[Unlauter handelt, wer] den Werbecharakter von geschäftliche Handlungen verschleiert“, Abmahnungen von Konkurrenten sind also auch immer eine Gefahr. Natürlich treibt das deutsche Recht dann auch seltsame Blüten, dass ein „Sponsored Post“ als Kennzeichnung schon nicht ausreichen kann und es etwa „Werbung“ oder „Anzeige“ heißen muss, aber das ist eine andere Sache. Der Grundtenor ist jedenfalls, dass Werbung als solche gekennzeichnet werden muss. Sehr lesenswert dazu auch RA Thomas Schwenke hier.

Im Fall Y-Titty gibt es jetzt das Problem, dass offenbar kein Wort von dem (scheinbar bezahlten) geplanten Zeigen des Galaxy S4 Active zu finden war. Ähnliche Videos lassen sich laut Meedia auch mit Mc Donalds oder Coca Cola finden. Noch ist nichts bestätigt und in dubio pro reo will man natürlich nur das Beste für Y-Titty hoffen, die Vorwürfe klingen aber durchaus schwer. Ich persönlich mag gesponserte Posts absolut gar nicht und habe schon zig Angebote in der Richtung abgelehnt, außerdem kennzeichne ich jeden Quatsch hier auch wenn ich das größtenteils rechtlich nicht müsste – das gehört sich meiner Meinung nach einfach gegenüber dem Leser. Bei einem jungen und vielleicht noch leichter zu beeinflussenden Publikum auf YouTube gilt das meiner Meinung nach noch mehr. Wenn ich ein Testgerät von Samsung habe (was übrigens nach wenigen Tagen zurück geht – ich darf nicht jedes Gerät hier behalten, das nur mal so am Rande), wird das getestet und beurteilt, Geld für einen Testbericht nehmen kommt nicht in Frage, Samsung hat mir das natürlich auch noch nie angeboten.

Bei Interesse an der Nummer empfehle ich jedenfalls heute Abend um 21:45 Uhr den Report aus Mainz im Ersten. Rechtlich jedenfalls sehr spannend.

UPDATE, 25. März, 23:00 Uhr: Wie Mediakraft, die Agentur hinter Y-Titty, gegenüber Meedia mitteilte, läuft ein Prüfverfahren. Meedia schrieb in der Originalfassung des Artikels über ein “Ermittlungsverfahren”.

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25 thoughts on “Prüfverfahren gegen YouTuber „Y-Titty“ wegen Schleichwerbung mit Samsung Galaxy S4 Active?

  1. Hab vor 2 Jahren mal die Videos von denen geschaut und auch da fiel es schon sehr häufig auf, wie deutlich sie bestimmte Produkte in die Kamera hielten. Ein deutliches Beispiel war, als einer der (damals noch 3, sind heute wohl mehr) ein Android-Smartphone hatte, sie sich drüber im Video inszeniert stritten und einige Videos später zeigte er sein iPhone und wie klasse er es findet.
    Auch wenn ich nach wie vor nicht nachvollziehen kann, warum Schleichwerbung verboten ist, finde ich es nicht ok, was sie machen. Nicht weil es Schleichwerbung ist, sondern weil bekannt ist, dass es verboten ist.

  2. Pingback: Y-Titty und das Samsung Galaxy S4 active: Vorwurf der Schleichwerbung gegen populäre YouTuber | FreeString news feed

  3. Pingback: Y-Titty und das Samsung Galaxy S4 active: Vorwurf der Schleichwerbung gegen populäre YouTuber

  4. Da hat aber jemand seine Hausaufgaben gründlich gemacht 😀

    Find die Werbung total penetrant. Anfangs wird als „Thema“ das Event / Konzert angepriesen, schlussendlich spielen die aber nur mit dem Active. „Sehr gut geeignet um SMS über weite Distanzen zu werfen.“
    Paar Fotos von Bands, oder wenigstens Namen, hätten das wohl seriöser wirken lassen.
    Zufällig sitzen die dann am Bach und der eine Brokebacker spritzt den anderen, welcher das Active hält, voll. Natürlich mit Wasser.
    Schade dass Samsung sich darauf eingelassen hat, was das äußere erscheinen angeht sah es seit Las Vegas ja relativ gut aus.

  5. Lars, dir ist aber schon klar, dass auf deinem Bild bei System auch „custom“ steht? Also wirst du ebenfalls keine Garantie bekommen…samsung support hat mir heute telefonisch mitgeteilt, dass alle solche Geräte umgehend zurück geschickt werde sollten…

  6. Also wer in dem Video einen anderen Inhalt als die Promo von „dem“ Samsung „das Samsung“ ein „Samsung“ sieht, versteht mehr von Kunst als Ich oder ist y-titty FanBoy/Girl… klarer Sponsored Clip.

    • Also ich sehe nicht wo hier das Problem ist…es wird eindeutig gesagt, dass Samsung Sponsor ist.
      Wer y-titty kennt kann klar sehen, dass „die jungs“ sich hier nicht verstellen oder geheime bzw. gestellte Werbung machen. Sollten die sich dafür noch extra bezahlen lassen, ist das was anderes. Das Video ansich geht vollkommen in Ordnung.

        • Dank Samsung fahren wir dahin. Hört sich für mich so an als hätten sie die Fahrt gesponsert bekommen, was ja auch so ist. Diese Form von Werbung ist sehr auf YouTube verbreitet. Wenn die Gerichte das als Schleichwerbung einstufen, kommen auf sehr viele, sehr viele Klagen zu

          • Das reicht nicht aus. Habe es oben angedeutet: Es gibt sogar OLG Entscheidungen, wonach „Sponsored Post“ im Titel nicht ausreicht. Begründung: Der durchschnittliche deutsche Nutzer wird getäuscht. Außerdem klingt es milder als Werbung. Im Umkehrschluss dürfte der läpsche Satz “ Dank Samsung…“ erst recht nicht ausreichen.

          • Hab grad noch mal nachgeschaut, da steht tatsächlich nur „Danke Samsung“
            Die Kommentare bei Youtube sind aber wirklich lächerlich…das Video ist jetzt schon ziemlich alt und auf einmal hat jeder den Durchblick und regt sich auf^^ typische Mainstream-Empörung

          • Stimmt schon, auch wenn erkennbar ist das Samsung die Fahrt gesponsert hat, ist es Schleichwerbung. Ich kenne mich da mit der Rechtslage nicht aus. Also ich hab nichts dagegen wenn Y-titty verklagt wird

          • Ich bin dank Samsung auch schon mal zu Media Markt gefahren. Nicht weil sie mich gesponsored haben, sondern weil ich etwas schlechtes zurückgeben wollte. »Danke Samsung« ist hier keineswegs ein deutlicher Hinweis auf Sponsoring.

  7. Habe die „Jungs“ noch nie gesehen und hatte es auch nicht vermisst. Ist nicht mein Ding! Aber wer Geld verdienen will muss sich auch mit dem Gegebenheiten auskennen. Das könnte in diesem Fall teuer werden, für wenn bleibt offen!? Steuerberater ist angesagt 🙂

  8. Y-Titty haben mittlerweile über 2,8 Millionen Abonnenten, meiner Meinung nach völlig unverdient 😀
    Edit: Der Kanal dieJungs ist nur deren Zweitkanal

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