Mehrere Tage ohne Apple vs Samsung – da kann irgendwas nicht stimmen, nachher vergesst ihr mir den Streit und seid am 20. Dezember wenn ich live vom OLG Düsseldorf blogge total unvorbereitet. Daher hier mal wieder eine Meldung in der Sache: In Italien wurde Samsungs Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das iPhone 4s vorerst zurückgewiesen
(Bild von MobiFlip.de)
Wie die italienische Nachrichtenagentur Agenzia Giornalistica Italia berichtet, hat das Gericht in Mailand gestern den Antrag von Samsung, eine einstweilige Verfügung gegen das iPhone 4s kurz vor dem Verkaufsstart desselbigen zu erlassen zurückgewiesen. Basis für den Antrag ist die mögliche Verletzung von einigen WCDMA bzw UMTS-Patenten durch das iPhone 4s, also der selbe Grund wie in den Niederlanden. Dort allerdings hatte das Gericht den Antrag bereits vor einigen Tagen zurückgewiesen, da es sich um FRAND-Patente handelt, deren Nutzung von Samsung gegen Lizenzzahlungen zu gestatten ist. Eben dies dürfte der Grund für die Entscheidung des italienischen Gerichts gewesen sein, einem Antrag vorerst nicht statt zu geben und womöglich den Verkaufsstart unnötig zu blockieren, sondern erstmal weitere Unterlagen beider Parteien zu fordern. Der Antrag ist damit nicht aus der Welt und theoretisch wird am 16. Dezember über eine einstweilige Verfügung verhandelt, allerdings ist besonders hinsichtlich der niederländischen Entscheidung und eines europäischen Binnenmarktes und einer (theoretisch) einheitlichen Rechtsprechung in der EU die Aussicht auf eine einstweilige Verfügung eher gering …
Ich blicke gespannter auf den 20. Dezember – vor dem OLG Düsseldorf geht es dann um die Verletzung eines Geschmacksmusters von Apple durch das Galaxy Tab 10.1, dies dürfte schon eher spannend werden. Ich werde live-bloggen und falls ihr zwischenzeitlich alle weiteren Infos über Apple vs Samsung oder Samsung generell haben wollt: schon Fan bei Facebook?
Quelle: PCmag.com via @FOSSPatents
Na ja hier macht die Rechtsprechung allerdings auch Sinn, Frand Patente (obowhl richtige Patente müssen lizenzierbar bleiben)
Was jedoch keinen Sinn macht einstweillige Verfügungen aufgrund von Geschmackmustern zu erlassen. Insbesondere wenn diese so deutlich die Grundvorraussetzungen für ein eigenes Geschmackmuster nicht erfüllen (wie der niederländische Richter zu Recht feststlle) Insofern von einheitlicher Rechtsprechung keine Spur.
Die FRAND Patente finde ich absolut sinnvoll und bei den Geschmacksmustern gebe ich dir auch zu 100% Recht, absolut inkonsequent das Ganze und zudem einem fairen Markt und schnellen Innovationen nicht zuträglich… außerdem traurig, dass die Löschung von solch' fragwürdigen Geschmacksmustern in Alicante so lange dauert…
Was zurückgewiesen?Schade hoffentlich ändert sich das noch.