UPDATE: Wie vermutet hat Samsung die Registrierung wieder geöffnet, einige werden jetzt natürlich unken, dass das ja wegen dem Druck und der Kritik gewesen ist. Ich bleibe dabei, da lag ein Fehler im System vor, der wurde behoben und alles läuft wieder wie gehabt. Wer bis zum 30.1. ein Galaxy Note 4 gekauft hat, kann es noch bis zum 13. Februar registrieren.
Vor rund drei Wochen hat Samsung erstmals auch eine Cashback-Aktion zum Samsung Galaxy Note 4 gestartet. Unter dem Namen „Neujahrsdeal“ konnte man das Gerät kaufen und in einem bestimmten Zeitraum durch Samsung 100 Euro zurück bekommen.
Ursprünglich lauteten die Teilnahmebedingungen, dass man das Galaxy Note 4 ab dem 9. Januar bis einschließlich dem 30. Januar kaufen und danach bis zum 13. Februar registrieren musste.
Allerdings vermeldet die Unterseite von Samsung nun, dass die Registrierungsphase seit dem 30.01.2015 geschlossen ist und man nun nicht mehr das gekaufte Galaxy Note 4 zur Cashback-Aktion anmelden kann. Uns haben nun auch schon einige Leser angeschrieben, die sich – meiner Meinung nach absolut berechtigt – wenig begeistert zeigen. Das Galaxy Note 4 gerade gekauft und plötzlich läuft die Aktion nicht mehr? Beim Onlinekauf kann man zwar widerrufen, aber das Gelbe vom Ei ist es natürlich nicht. In Punkt 16 der Teilnahmebediungen behält sich Samsung allerdings grundsätzlich auch die vorzeitige Beendigung der Aktion vor:
16. Samsung ist berechtigt, die Aktion vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann sowie für den Fall, dass das von Samsung für die Rückzahlung eingeplante Budget wider Erwarten bereits vor Ende des Aktionszeitraums erschöpft ist.
Allerdings klingt der Wortlaut eher danach, dass nur die Zeit abgelaufen ist – und das ist ja für die Registrierung eigentlich noch nicht der Fall. Außerdem deutet #5 der Aktionsbedingungen etwas anders an:
5. Für die Teilnahme muss der Teilnehmer das Aktionsgerät unter Angabe der IMEI-Nummer, Modellnummer, Farbe der Aktionsgeräte, sowie einer Kopie des Kaufbelegs des Aktionsgerätes (Foto bzw. Scan) über samsung.de/neujahrsdeal bis spätestens 13.02.2015, 23:59 Uhr registrieren und dabei seinen Namen, Adresse, eine E-Mail-Adresse und eine Bankverbindung in Deutschland angeben.
Hier ist also noch immer von dem alten Datum die Rede. Denkbar sind also zwei Fälle: Entweder Samsung macht wirklich die Registrierung vorher dicht, oder aber hier liegt ein Fehler vor. Ich tippe sehr stark auf den zweiten Fall. In dubio pro reo 😉 gehe ich mal davon aus, dass hier ein Fehler vorliegt, wir haben Samsung dazu mal angefragt wie vermutlich viele andere Seiten auch und wir halten euch auf dem Laufenden.
Quelle: Sascha auf Stadt-Bremerhaven und MobiFlip
Hab am 15.01. Mein Note 4 registriert. Und 2 Wochen später hatte ich auch schon die 100€ auf meinem Konto. Ging echt schnell…
Kann mir vorstellen daß die Server am letzten Tag der Aktion überlastet waren. Aber mehr auch nicht. Hab auch noch nie ein Note unter 350 OV im Handel gesehen. Das wird in Zukunft wohl auch nicht so werden. Ein Tıp noch. Kauft Euch das Cardboard von Google. Geile Sache.
kann leider net mitmachen, dafür habe ich das gerät seit anfang an. ist aber immer so januar gibt es cashback und ab märz preissturz und im sommer gibt es das note 4 für 333 euro wie bei den 3 vorgängern zuvor.
also mir ist gerade neu, das ein Note 2 oder Note 3 jemals auch nur unter 400€ gekostet hat.. und außerdem hält sich das Note 4 noch deutlich besser im Preis.. während die Vorgänger jetzt so bei um die 500€ wären, liegt das Note 4 (bei Mediamarkt) immer noch bei 659€
Pingback: Anonymous
Aktion wurde fristgerecht zum 30.01. beendet. Registrierung ist wie beschrieben bis zum 13.02. geöffnet. Versteh das gebabbel gerade nicht.
Es geht wieder. ..
Geräte können wieder Registriert werden. Samsung hat auf die Beschwerden reagiert 🙂
Beziehungsweise den Fehler einfach behoben
Stimmt, jetzt geht es tatsächlich und es kommt auch die Abfrage zur Bankverbindung :-). Endlich kann ich das Gerät auspacken …. scheiss Wochenende 😀
Also ich habe mein Note 4 am 30.1. Gekauft und wollte es abends registrieren, da ging es schon nicht mehr.
Man kann sich ja scheinbar wieder registrieren. War wahrscheinlich ein kurzzeitiger Fehler – ist ja auch zu erwarten gewesen. Die paar Tausend Euros, die jetzt noch durchgehen, sind doch nur Kleingeld für Samsung. 🙂
„Für diese Registrierung konnten keine Aktionen aktiviert werden.“
Anrufen und nachfragen. Müsste noch möglich sein. Vielleicht wurdest du aus irgendeinem Grund abgelehnt.
Habe mich auch erst am 30.1.registriert, Formular konnte ich noch ohne Probleme ausfüllen. Rufe heute mal bei Samsung an, wenn es nix wird, geht es zurück. Was ich bemerkt habe,die EAN stimmen nicht mit denen in den Teilnahmebedingungen überein.
Geht zurück! Keine Lust, mich mit so nen Bockmist herumzuschlagen.
Dann doch noch registriert und siehe da: nach 14 Tagen war das Geld überwiesen. Herzlichen Dank, Samsung! 🙂
Ich glaube auch eher als einen Fehler in der Kommunikation als an ein vorzeitiges Beenden der Aktion. Bei der Bonus-Aktion zum S5 war Samsung ja so kulant und hat bei Base/Smartkauf nicht wie in den Aktionsbedienungen das Kaufdatum, sondern das Lieferscheindatum akzeptiert. Dort gab es ja massive Lieferprobleme, wodurch mancher – mich eingeschlossen – zwar rechtzeitig bestellt, aber eben auf der Rechnung ein zu spätes Datum hatten. Dennoch habe ich ohne Probleme die 100 € bekommen, und das auch innerhalb weniger Tage. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich Samsung in den wenigen Wochen so derart ins Kundenunfreundliche dreht und ab jetzt keine Registrierung mehr akzeptiert.
q.e.d. ist wieder möglich 😉
Bei mein Galaxy gibt es eine neue cashback aktion mit Galaxy Tab S 10.5 oder 8.4…
Ich hab mich am 30.01 noch registriert. Können die mir jetzt nachträglich noch sagen sry ne ist nicht mehr?
Sollte alles reibungslos durchgehen
Manchmal sollte man auch den Artikel zur Überschrift lesen…
Äh Lars, man könnte meinen Du hast Dir nicht das Kleingedruckte der Teilnahmebedingungen durchgelesen! Das grenzt nahezu an Rufschädigung….
Soweit ich das sehe, hat er den entsprechenden Punkt der Teilnahmebedingungen sogar zitiert
Es stand doch klar drin, dass Samsung bei Erreichen des für die Aktion bereitgestellten Budgets die Aktion einstellen wird! Und wenn man am letzten Tag, also am 30.01. ein Note kauft und sich DESSEN bewusst ist, dann registriert man sich doch vorsorglich am selben Tag noch und alles ist gut. Wenn man zB am 20.1. das Handy kauft, muss einem auch bewusst sein, dass am 21.1. das Budget durch das sog. Windhundverfahren ausgeschöpft ist! Ich finde, dass Samsung erst am 30.01. die Schotten dicht machte, war fair und für ALLE Käufer eine reelle Chance!
Zu „allen Käufern“ zähle ich auch solche, die das Gerät am 30. online bestellt haben und demzufolge erst paar Tage später registrieren können.
Herzlichen Glückwunsch, dass du das findest. Ich schreibe ja oben auch nicht, dass Samsung das nicht durfte (wer lesen kann ist klar im Vorteil…). Der Wortlaut deutet aber schon eher auf einen Fehler hin. Aus dem Grund habe ich nachgedacht (andere scheinen ja schon beim Lesen Probleme zu haben) und eine Meinung abgegeben. Gleichzeitig habe ich auch Samsung angeschrieben, man kennt sich ja und kann vielleicht Klarheit schaffen 🙂
Wieso findest es dufte, dass Samsung ERST am 30. die Aktion beendet? Ursprünglich hätte man zwei Wochen Zeit gehabt, sich zu registrieren und das wurde arg und ohne Vorwarnung gestrichen Niemand hier hat bisher geschrieben, dass da irgendwas nicht rechtens war, aber nett ist anders. Samsung hat schon genug negative Presse die Zeit gehabt, sowas wie mit der Aktion ist dann aber hausgemachte Kundenunzufriedenheit…
Puh. Habe mir Milch durch die Nase rausgelacht. Lass bitte solche Witze! 😀
Falls ernst gemeint: Ich zitiere aus den Bedingungen und der Rest ist meine Meinung. Könnte dir jetzt Jura-Blabla um die Ohren hauen, aber das lasse ich.
Um die wirklich nicht anspruchsvollen Teilnahmebedingungen zu lesen oder gar kappieren brauchst Du ein JURA-Studium? 🙂
Ne, aber um einem offensichtlichen Laien zu verklickern, was Rufschädigung genau ist, wann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person im Rahmen einer Interessenabwägung hinter die Meinungsfreiheit (und nicht Pressefreiheit übrigens) zurücktritt und welche anderen Rechtsbeeinträchtigungen in Betracht kommen, am Ende aber nicht einschlägig sind. Zum Beispiel.