[Kommentar] Samsung zieht mit einem Smiley und drei weiteren Patenten in den Patentkrieg

Apple vs Samsung wird diese Woche unseren Blog ein wenig dominieren – bei denen, die es nicht so interessiert entschuldige ich mich schon mal dafür! Zum einen wird es morgen (Dienstag) und am Donnerstag zwei Verhandlungen in Düsseldorf geben (am 20.12. die Berufungsverhandlung vor dem OLG wegen dem Galaxy Tab 10.1 und am 22.12. die Verhandlung über eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N vor dem LG Düsseldorf), bei welchen wir live dabei sein werden und auch live berichten werden, wenn dies nicht verboten werden sollte (dies ist vor dem LG Düsseldorf geschehen).

(Bild:  Smiley Detail von renaissancechambara unter CC 2.0 auf Flickr)

Die erste Meldung rührt eigentlich schon von letztem Freitag her, ich hatte leider keine Zeit darüber zu schreiben: Mannheim ist derzeit ein weiterer Schauplatz im Streit zwischen Apple und Samsung und am letzten Freitag ging es dort hoch her. Eine Verhandlung Apple vs Samsung und eine Samsung vs Apple fanden statt – und Samsung bringt neue Waffen in Position: ein Lächeln

Als erstes die gute Nachricht: Samsung gibt bei einem Patent nach und strebt zunächst nicht mehr nach einer einstweiligen Verfügung gegen das iPhone 4s wegen Verletzung von zwei bestimmten Patenten, bei diesen nämlich hatte Apple in einem Verfahren in Frankreich nachgewiesen, dass man hier Qualcomm-Produkte nutzen würde, Qualcomm zahlt jedoch schon Lizenzen an Samsung. Herrliches Verwirrspiel. Apple hat hier die Hersteller der eigenen Hardware gut verschleiert…

Samsung lässt sich davon aber nicht beirren und zieht mit zwei zusätzlichen, hochdekorierten Kanzleien (neben Rospatt Ostten Pross nun auch Quinn Emanuel und  Krieger Mes & Graf von der Groeben) weiter gegen Apple und bringt vier zusätzliche Patente ein. Zwei davon wieder FRAND-Patente (Patente, die so wichtig sind, dass sind in größeren Teilen Europas unter fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen lizenziert werden können (Reasonable and non-discriminatory licensing), zwei weitere sind dagegen etwas … neues. Ein Patent auf die Sprachausgabe bei Smartphones und (jetzt kommt der Knaller) ein Patent auf die Eingabe von Smiley-Icons, besser: ein Patent auf die Eingabe von 🙂 mittels einer Taste. Klingt total abstrus und ist es auch, allerdings muss man sich nur ein wenig umschauen, um es zu verstehen: Apple klagt in Mannheim gegen Samsung wegen der Verletzung des „Slide-to-unlock“-Patents, also des berühmten Patents, auf den Entsperrriegel und die Methode dahinter bei den eigenen Produkten. Auch hier ist es wieder total abstrus zu sehen, was tatsächlich erst kürzlich als gültiges Patent durchgewunken wurde!

Apple und Samsung bekämpfen sich also mittels teilweise – man verzeihe mir den Ausdruck – schwachsinniger Patente. Warum das Ganze? Angefangen hat alles mit dem iPhone… und Apple sieht die Samsung-Produkte als zu ähnlich an. Kann man nachvollziehen, Apples Produkte sind allerdings sehr puristisch aufgebaut und gestaltet und daher in meinen Augen in weiten Teilen nicht schützenswert, da sie Grundformen bei Smartphones und Tablets nutzen, welche nicht schützbar sind. Apple möchte also, dass Samsung aufhört so gute und ähnliche Geräte zu bauen, hat allerdings mehrere Probleme: zum einen ist Samsung ein Zulieferer der eigenen Teile und zum anderen ist Apple zu jung. Zu jung in dem Sinne, dass man die große Entwicklungszeit der Branche in den 90er Jahren nicht erlebt hat und demnach damals auch keine Patente auf grundlegende (Funk-)Technik sichern konnte. Also hat man als Waffen „nur“ das Design und die Software. Das Design ist schwierig zu betrachten – wie gesagt: in meinen Augen in weiten Teilen zu puristisch gestaltet, um als schützenswerte Form zu gelten, die nicht lediglich Form-follows-funtion ist. Die Software … theoretisch noch schwieriger, denn eigentlich gibt es in der EU und noch stärker in Deutschland keine Software-Patente (ich spare mir hier mal die Einzelheiten aus), allerdings wird dies in der täglichen Praxis bei der Patentanmeldung und auch den Gerichten immer weniger berücksichtigt. In der Praxis gibt es also Software-Patente, diese gelten allerdings als „schwach“. Was ist also von dem Smiley-Patent und „Slide-to-unlock“ zu halten? NICHTS, beide Patente schützen wiederum in meinen Augen nur generelle Verfahren, die als Basis zu weiteren Techniken herhalten und sind in meinen Augen nicht zu schützen, dass es sie (die Patente) gibt, heißt noch lange nicht, dass eine Klage Erfolg hat. Die zuständigen Gerichte könnten zum einen die Patente für nicht gültig erachten (eben aus den Gründen von oben), oder aber die Parteien könnten Löschungsanträge gegen die Patente beim jeweiligen Patentamt stellen (garantiert schon geschehen). Warum es die Patente überhaupt noch gibt? Antrag und Prüfung eines Patentes benötigen im Schnitt nur wenige prüfende Augen und eine geringe Zeit. Da kann so einiges durchrutschen. Nach einem Löschungsantrag kommt es in vielen Fällen zur ersten „richtigen“ Prüfung des Patentes und dies kann dauern. Der Fehler liegt also hier zum einen in der gesetzlichen Lage und zum anderen in der tatsächlichen Praxis ….

In meinen Augen machen Apple und Samsung im Moment daher vor allem eins: sich dem anderen möglichst teuer verkaufen! Beide Unternehmen streiten auf über 20 (Kriegs-)Schauplätzen gegeneinander, beide sind aber zu groß, um komplett ohne den anderen auszukommen. Auf lange Sicht wird man sich irgendwann einigen müssen – mit Lizenzzahlungen, die bei uns die Ohren schlackern lassen würden. Und um hier möglichst viel in die Waagschale zu werfen gibt es die ganzen Klagen … ausgefochten auf dem Rücken der Verbraucher.

Wenn ihr die Woche mehr von Apple vs Samsung hören wollt und eventuell sogar live in Düsseldorf mitlesen wollt -> schon Fan bei Facebook?

Quellen: FOSSPatents via Caschy’s Blog

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