[Kommentar] Apple vs Samsung: Zwei neue Klagen in Düsseldorf – 10 Smartphones und 5 Tablets als Ziel

Hach, war es nicht schön ruhig die letzten Tage und Wochen im Fall Apple vs Samsung? Neues Jahr, neuer Streit und euer Samsung Blog berichtet natürlich! Apple hat in Düsseldorf zwei neue Klagen gegen Samsung eingereicht, einmal gegen 10 Smartphones (darunter das Galaxy S2) und einmal gegen 5 Tablets …

Bloomberg hat eben geschrieben, dass vor dem LG Düsseldorf zwei neue Klagen durch Apple gegen Samsung eingereicht wurden. Viel ist natürlich nicht dazu bekannt, laut Gerichtssprecher Peter Schütz (netter Typ übrigens, hat mir vor der letzten Anhörung noch via Handy die Uhrzeit Abends gesagt) liegen den Klagen aber auch wieder Designrechte von Apple zu Grunde. Der übliche Geschmacksmusterblödsinn vermute ich mal.

Warum das Ganze? Tja, jetzt wird es spannend – beim Samsung Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1N sieht es im Moment meiner Meinung nach recht düster aus für Apple. Das LG Düsseldorf hat angedeutet, dass es wohl keine einstweilige Verfügung dagegen erlassen wird und vor dem OLG Düsseldorf sah es meiner Meinung nach auch danach aus, als ob das Gericht hier zu Gunsten Samsungs entscheiden wird. Beim OLG hören wir das Urteil Ende des Monats (31.1.), beim LG dann am 9. Februar. Spannend, aber Apple möchte anscheinend nicht so lange warten, um zu verlieren.

Stattdessen nun zwei neue Klagen und so wie ich das sehe, ist zumindest die Klage bezüglich der 5 Tablets (vermutlich  Galaxy Tab 10.1, Galaxy Tab 10.1N, Galaxy Tab 8.9, Galaxy Tab 7.0 Plus N und Galaxy Tab 7.7) reine Taktik. Diesmal ist es kein Antrag auf eine einstweilige Verfügung, sondern eine „normale“ Klage. Warum? Bei Geräten wie beispielsweise dem Galaxy S Plus fehlt es an der Eilbedürftigkeit. Ein solcher Antrag muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), beziehungsweise spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Rechteverletzung erfolgen. Diese Frist ist bei zahlreichen Geräten die nun Bestandteil der neuen Klagen sein dürften überschritten – und keine einstweilige Verfügung mehr möglich. Allerdings möchte Apple die Schlappe die sich beim Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1N anbahnt nicht hinnehmen, sondern neu substituiert vortragen, um möglicherweise eine andere Entscheidung des Gerichts herbeizuführen, ansonsten wäre nach den beiden kommenden Urteilen wohl Schluss (die Revision zum BGH schließe ich mal aus).

Aus diesem Grund dürfte man nun den „normalen“ Klageweg beschritten haben, gleich gegen alle Geräte – warum auch nicht, hier kann man dann vermutlich aus einem umfangreicheren Repertoire an Argumenten schöpfen! Warum die Smartphones? Auch die sind Apple schon länger ein Dorn im Auge.

Im Endeffekt findet jetzt in Deutschland genau der langatmige Kampf vor Gericht statt, der in den USA schon ein wenig länger läuft, aus einem mehrmonatigen Streit wird eine länger andauernde Kiste. Die neuen Klagen ändern an der Situation gar nichts, alles bleibt im Verkauf. Apple möchte sich halt nicht so schnell geschlagen geben und mit den Smartphones führt man tatsächlich „etwas Neues“ in den Kampf in Deutschland, bei den Tablets nicht. Die Vorzeichen stehen bei den Tablets meiner Meinung nach denkbar schlecht für Apple und auch bei den Smartphones halte ich die Aussichten für überschaubar – hier gibt es noch mehr „prior art“ und erst recht mehr vergleichbare Konkurrenten. Spannend, wir werden natürlich am Ball bleiben, also schnell Fan bei Facebook werden 😉

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3 thoughts on “[Kommentar] Apple vs Samsung: Zwei neue Klagen in Düsseldorf – 10 Smartphones und 5 Tablets als Ziel

  1. Pingback: [Apple vs Samsung] Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft werden – keine einstweilige Verfügung vor dem LG Düsseldorf › All About Samsung - Der Samsung-Blog

  2. Na ich denke dies ist schon ein hohes Kostenrisiko für Samsung wenn es mal wider eine schwachsinnige Gerichtsentscheidung gibt. Ich hoffe einfach das die entsprechenden Geschmackmuster von Apple schnell in Alicante gekippt werden und der Spuk ein Ende hat.

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