[UPDATE] Samsung gewinnt in München – keine einstweilige Verfügung gegen Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N

Der Sieg kam unerwartet für die meisten – nicht, weil man eine Niederlage für Samsung hat kommen sehen, sondern, weil niemand wirklich das Verfahren wahrgenommen hatte. Egal, gab es – vor dem LG München hatte Apple eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Nexus und das Galaxy Tab 10.1N beantragt, diese aber nicht genehmigt bekommen:

Die einzigen, die anscheinend von dem Verfahren wussten (außer den Parteien natürlich 😉 ) waren wohl Bloomberg News, diese haben jetzt berichtet, dass der vorsitzende Richter keine einstweilige Verfügung gegen die beiden Gerichte erließ, da das zu Grunde liegende Patent bereits vor Eintragung durch Apple bekannt war und daher gelöscht wird. Welches Patent oder Geschmacksmuster das ist bleibt aber unklar, irgendwas mit einer Touchscreentechnologie wohl…

Gut, Sieg für Samsung – und wieder mal ein Zeichen dafür, dass das Patentrecht und Geschmacksmusterrecht in der EU schleunigst überarbeitet werden sollte. Es kann nicht sein, dass nationale Gerichte hier als Prüfungsinstanz für das Bestehen der Rechte herhalten müssen.

Am 9. Februar geht es auf jeden Fall weiter, dann wird das LG Düsseldorf sein Urteil fällen, ob das Galaxy Tab 10.1N weiterhin im Verkauf bleiben darf – eine mehr als spannende Entscheidung, da die Berufung um das erste Galaxy Tab 10.1 vor dem OLG Düsseldorf zwar keine Verletzung des iPad-Geschmacksmusters attestierte, allerdings ein zu ähnliches „Look and Feel“ und damit einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß. Wir als Samsung-Blog verfolgen die Sache natürlich weiter..

[UPDATE] Florian Müller von FOSSPatents hat in Erfahrung gebracht, um welches Patent es ging – Basis von Apples Begehren war wohl das EU-Patent EP2126678 A2. Dieses schützt den bekannten Bounce-Effekt, also das Springen, wenn man das Seitenende erreicht. Gab es früher mal bei einigen Android-Geräten von Samsung und HTC, wurde aber inzwischen (weil es schon in den USA und den Niederlanden geltend gemacht wurde) gegen ein farbliches Schimmern „ausgetauscht“. Es ist also eigentlich beim Galaxy Nexus nicht mehr im Einsatz – dachte ich. Scheinbar sieht Apple das anders, sonst hätte man nicht geklagt. Was jetzt noch verwunderlich ist: in den USA und auch den Niederlanden wurde eben dieses Patent schon als gültig angesehen – das LG München sah es aber anders.

Das dürfte im Ergebnis heißen, dass Apple die Schlappe nicht auf sich sitzen lassen wird. Entweder also Berufung vor dem OLG München, oder aber das Hauptsacheverfahren vor dem LG München. Wir bleiben am Ball…

Quelle: FOSSPatents via Netbooknews

Wenn ihr auf "Kommentare von Disqus laden" klickt, wird ein entsprechender Cookie gesetzt und Nutzerdaten, beispielsweise die IP-Adresse an Server von Disqus in den USA geschickt, die Kommentare werden dann geladen. Eure Entscheidung. Mehr Infos dazu in den Datenschutzhinweisen.

4 thoughts on “[UPDATE] Samsung gewinnt in München – keine einstweilige Verfügung gegen Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N

  1. Pingback: Samsung Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus dürfen in Deutschland weiter vertrieben werden » SmartDroid

  2. »Gab es früher mal bei allen Android-Geräten, […]«
    Falsch! Vor dem Glüh-Effekt der in Gingerbread dazu kam, gab es gar keinen Effekt. Lediglich Samsung und auch HTC haben einen solchen Effekt in ihre Oberflächen eingebaut.

    • 😀 habe immer nur die beiden Marken gehabt (einmal noch kurz Moto und Dell, aber nur sehr kurz) – daher falsch gedacht 😀 habe es geändert, danke!

      • Dachte ich mir ^^ Deswegen wollte ich es schnell richtig stellen 😀

        Ich hab ja mit nem HTC Magic damals angefangen. Bis Froyo gab es nix. Mit Gingerbread wurde der Schein dann Orange, mit Honeycomb dunkelblau und mit ICS eben dieses Türkisblau ^^

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.