Eben hatte ich euch ja über 3 Stunden (ich hatte mit einer kürzeren Anhörung gerechnet) live Berichtet, wie es vor dem LG Düsseldorf um das Galaxy Tab 10.1N steht. In aller Kürze noch mal zusammengefasst: es sieht gut aus für Samsung. Dass das Gericht das Geschmacksmuster nicht als verletzt ansieht wurde sehr deutlich – ein wichtiger Punkt, Apple hatte sich für eine europaweite Verfügung darauf gestützt. Ersatzweise hätte Apple sich auf Ansprüche aus Wettbewerbsrecht (UWG) für die BRD gestützt und auch hier sieht es für mich halbwegs klar so aus, als ob Samsung hier eher vorne liegt. Klar, Gefühlssache und ich will der vorsitzenden Richterin und der Kammer nichts in den Mund legen, aber insgesamt erscheint mir Samsung auch hier deutlich vorne. Mehr dazu könnt ihr hier in voller Länge nachlesen.
Die Verkündung wurde auf den 09. Februar 2012 gelegt, man will hier augenscheinlich dem OLG nicht vorgreifen. Schade eigentlich, lässt allerdings Platz für Überlegungen….
Es wird in meinen Augen entscheidend auf das Urteil von Richter Berneke vor dem OLG Düsseldorf ankommen, wenn es um das Galaxy Tab 10.1N geht – und dieser hatte zum Galaxy Tab 10.1 (ohne N) bereits ein paar Tendenzen in meinen Augen durchscheinen lassen. Zum einen das Geschmacksmuster: kann man vergessen, ich weiß nicht, ob er es als nichtig ansehen wird (hat das LG im Übrigen auch nicht getan), aber es zeichnete sich ab, dass er es zumindest als nicht verletzt angesehen hat, da die Unterschiede zwischen iPad und Galaxy Tab 10.1 in seinen Augen (wie auch in den Augen von vielen anderen) zu groß sind, um eine Geschmacksmusterverletzung zu bejahen.
Bleibt also noch das UWG, also grob, ob der „Look and Feel“-Faktor des iPads durch das Galaxy Tab 10.1(N) nachgeahmt wird. Hier wäre es natürlich interessant, die Meinung des LG vor Verkündung durch das OLG am 31.01. zu hören – dies ist allerdings nicht möglich, also stütze ich meine folgenden Behauptungen mal auf die Verhandlung heute. Samsung hatte hier einige interessante Aspekte vorgebracht und durch Tablets wie das JooJoo-Tablet gezeigt, dass Apple mit dem iPad eben nicht alle Punkte, die Apple für sich als wettbewerbliche Eigenart beansprucht. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass eine Äußerung von Richter Berneke „Dem Streben nach Flachheit muss Rechnung getragen werden und ob die Frontseite schütz bar ist halte er für fraglich“ (aus dem Gedächtnis) gepaart mit dem Vortrag der Kammer des Landgerichts und einer vorherigen Einschätzung, dahingehend zu interpretieren ist, dass auch ein UWG-Verstoß abgelehnt wird. Optimaler Ausgang für Samsung. Ob es so kommt weiß ich nicht, rechnet bitte auch meine eventuell rosa angehauchte Brille für Samsung mit hinein 😉
Sollte es aber so kommen, wären nächstes Jahr nicht nur Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1N in Deutschland wieder zu vertreiben, sondern auch das Galaxy Tab 8.9. Bezüglich des Galaxy Tab 7.7 müsste Samsung wohl (meines Wissens nach) gesondert Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen und den ganzen Kram nochmals mitmachen, dann allerdings mit absehbarerem Ausgang. Zudem wäre ein solches Urteil auch für uns Verbraucher von größtem Interesse, denn dass Samsung jedes Tablet noch in einer weiteren Form nur für Deutschland bringen würde, halte ich mal für fraglich. Insofern wären die Urteile des OLG und danach LG für Samsung eine Art Freigabe, Deutschland nicht im Regen stehen zu lassen und alle Tablets auch hier bringen zu können.
Ich weiß, dies ist eine sehr positive Einschätzung der ganzen Sachlage und Richter Berneke kann sehr leicht die ganze Sache „kippen“, daher ist es sicherlich mit Vorsicht zu genießen, was ich hier orakel‘, aber ich würde sagen, dass vorsichtiger Optimismus durchaus erlaubt ein darf…
noch ein Lob vom RA. Nur glaube ich nicht, dass das LG beim OLG anruft und nach der Tendenz fragt. Ich kann mich aber auch täuschen. zumindest in Berlin wäre das nicht so.
Hallo Lars,
eine sehr informative Berichterstattung und von Dir sehr schön geschrieben.
Juristische Begabung ist vorhanden;)
LG
Stefan
So ein Lob von einem RA – das macht dann doppelt Spaß, Danke! LG Lars