[Live-Blog] Apple vs Samsung vor dem LG Düsseldorf – Anhörung zu dem Galaxy Tab 10.1N

Heute wird es dann kurz vor Weihnachten noch einmal spannend im Streit zwischen Apple und Samsung, vor dem LG Düsseldorf gibt es ab 10:00 Uhr eine Anhörung der Parteien, ob eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N erlassen wird (fordert Apple), oder eben nicht (fordert Samsung). Die Entscheidung wird auf den Handel erst einmal keinerlei Auswirkungen haben, selbst eine einstweilige Verfügung würde nicht die Geräte berühren, die bereits an die Einzelhändler ausgeliefert wurden. Trotzdem ist die Entscheidung äußerst spannend, dürfte sie schließlich als Indiz für die Gesinnung des OLG Düsseldorf herhalten und zudem das Design von Tablets in Deutschland in 2012 beeinflussen.

Bis zum Anhörungsbeginn sind es ja noch ein paar Minuten hin, Zeit sich kurz vor den Weihnachtsferien noch eine Frühstückpause zu gönnen und zu reflektieren, wie es so weit kam und wo es hinführt. Bereits im Juli hatte Apple eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 beantragt und diese auch (ebenfalls durch das LG Düsseldorf) erlassen bekommen, Samsung legte Widerspruch ein und so kam es zur mündlichen Verhandlung, wir waren „damals“ live vor Ort. Das Gericht ließ sich von Samsung nicht überzeugen, das Galaxy Tab 10.1 blieb verboten. Samsung legte Berufung ein und so kam es zu einer Berufungsverhandlung am letzten Dienstag. Da Samsung aber scheinbar das Weihnachtsgeschäft so schnell aufgeben wollte, strickte man das Galaxy Tab 10.1 kurzerhand um, einige Designänderungen später hatte man das Galaxy Tab 10.1N, welches sich durch Lautsprecher auf der Vorderseite, eine Änderung des Rahmens und andere Feinheiten auszeichnet. In meinen Augen ist das Galaxy Tab 10.1N ein Experiment von Samsung, da man – wie kein anderer Hersteller weltweit – in einer Lage ist, sehr schnell die Produkte anzupassen und zu verändern, ist das Galaxy Tab 10.1N in meinen Augen nichts anderes als ein Versuch der Gratwanderung. Klar, das Tablet soll auch verkauft werden, aber viel eher dürfte es darum gehen, sich an den Grad der Ähnlichkeit heranzutasten, den das … kritische LG Düsseldorf noch als zulässig im Betracht auf das europäische Geschmacksmuster Apples, welches auch als „iPad-Geschmacksmuster“ bezeichnet wird, erachtet… weiterlesen!

Apple jedenfalls fand diesen Versuch nicht sonderlich lustig und beantragte – was absolut zu erwarten war – eine erneute einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N, zu einem Zeitpunkt, wo sie auch noch Einfluss auf das Weihnachtsgeschäft gehabt hätte. Vermutlich hatte Samsung diesmal gründlicher vorgesorgt und eine entsprechend klare Schutzschrift beim LG hinterlegt. Kurze Erklärung: eine Schutzschrift kann man bei einem Gericht hinterlegen, wenn man befürchtet, dass jemand versucht seine Rechte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (also durch eine einstweilige Verfügung) geltend zu machen. Das Gericht hat die in der Schutzschrift hinterlegten Gründe, die gegen eine Rechtsverletzung sprechen zu würdigen und in die Abwägung, ob eine einstweilige Verfügung erlassen wird einzubeziehen. Also, eine solche Schutzschrift scheint es gegeben haben und sie scheint diesmal für das LG ausreichend gewesen sein, um keinen Bedarf für eine Verfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutz zu sehen, Apple konnte das Galaxy Tab 10.1N somit nicht schnell genug verbieten.

Was bedeutet dies für heute – und für 2012? Mehrere Dinge, für heute ist scheinbar nur für das LG die Frage zu klären, ob das Galaxy Tab 10.1N nicht doch das Geschmacksmuster verletzt und wenn nicht, ob nicht möglicherweise Verstöße gegen das UWG – also Wettbewerbsrecht – in Betracht kommen und für eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N sprechen. Im Endeffekt also exakt dieselbe Frage, die sich bereits beim Galaxy Tab 10.1 gestellt hat. Allerdings spielen diesmal einige Faktoren hinein, die die Sache anders gestalten und die Sache in einem anderen Licht als beim ersten Galaxy Tab 10.1 erscheinen lassen könnten.

Zum einen hat Samsung inzwischen einen Löschungsantrag beim HABM (Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt – die zentrale Anlaufstelle, wenn es um europäische Patente und Geschmacksmuster geht) gestellt. Sagt zwar noch nichts über die Gültigkeit aus, kann man aber im Hinterkopf haben. Viel wichtiger dürfte jedoch sein, dass das LG vor einer Anhörung wie heute im direkten Kontakt mit dem OLG Düsseldorf stehen dürfte. Kein Anruf nach dem Motto „was denkt ihr?“ sondern eher ein „Hallo wie geht’s, wir haben da morgen was zu entscheiden ….“, bei einem solchen Kontakt könnte das OLG dem LG eine Tendenz auf irgendeine Weise mitgeteilt haben. Beispielsweise „Uns geht’s gut und man weiß ja – selbst kleine Abweichungen können bei einem Geschmacksmuster ausreichen….“. Alles überspritzt dargestellt, dürfte aber deutlich machen, warum die Entscheidung heute mittelbar ein Indiz für die Entscheidung des OLG am 31.01.2012 sein könnte.

Bei der Frage um die Verletzung des Geschmacksmusters meine ich eine Tendenz des OLG hin zu einer nicht vorliegenden Verletzung herausgehört zu haben, bei der Frage um das Lauterkeits- bzw. Wettbewerbsrecht bin ich mir nicht so sicher. Richter Berneke (OLG) war zwar äußerst sympathisch, aber ich schätze in seiner Entscheidung noch komplett offen. Tendenz für heute wäre also beim Geschmacksmuster positiv für Samsung, beim UWG offen – allerdings muss man im Hinterkopf behalten, dass es für ein LG sicherlich schwierig sein dürfte sich selber zu widersprechen, andererseits will man keine Aufhebung durch das OLG riskieren. Warten wir es ab, ob es heute tatsächlich zu einer Entscheidung kommt (halte ich für sehr unwahrscheinlich), oder ob überhaupt so ausführlich angehört wird … viel dürfte hier bereits schriftlich geklärt worden sein!

Jedenfalls hat das LG Düsseldorf ganz im Gegensatz zu dem OLG (…. … … -.-!) ein vernünftiges W-LAN und so kann ich euch hoffentlich heute die Anhörung komplett live berichten. Bei Fragen: ab damit in die Kommentare, ebenso Kritik oder Anregungen – und den Like bei Facebook nicht vergessen 😉

Ab hier live – Rechtschreibfehler bitte entschuldigen.

10:00 Uhr: Es geht noch nicht los – aber auch hier sieht man wieder, dass das Interesse der Medien nachgelassen hat, der Saal ist lange nicht gefüllt. Der Vorsitzende von Samsung scheint heute (wie am Dienstag auch) wieder Thomas Musmann zu sein.

10:07 Uhr: Die Sitzung ist eröffnet, erstmal werden die Parteienvertreter ins Protokoll aufgenommen.

10:10 Uhr: So, endlich alle vollständig. Az 14co292/11

10:15 Uhr: WICHTIG: die Richterin bringt ihre vorläufige Auffassung zum Ausdruck, dass die Designänderungen dazu führen, dass das Geschmacksmuster nicht mehr verletzt wird!

10:16 Uhr: Querseiten wurden verbreitert, Lautsprecher nach vorne gezogen, Seitenlinie erscheint schmaler … genügend Änderungen für die Richterin! „Wir meinen, dass sich mit dem weiteren Entfernen vom Design, man aus dem Schutzbereich des Geschmacksmusters raus ist“. Der neue Formenschatz führt nach Ansicht des LG Düsseldorf nicht zu einer Nichtigkeit des Geschmacksmusters – allerdings möglicherweise zu einer Einschränkung des Schutzbereiches. Problematisch findet das Gericht den eckigen Übergang an den Kanten … sie will sich aber nicht weiter positionieren, dies ist schließlich Sache des OLG, eine Verletzung des Geschmacksmusters sieht sie ja vorläufig als nicht gegeben an.

10:19 Uhr: Die Richterin findet außerdem problematisch, dass die Produktkategorien unterschiedlich sind (iPad = Tablet-Computer, Ursulins = Bildschirm) – findet es aber vorläufig so, dass die zumindest nahen Produktkategorien einzubeziehen sind.

10:24 Uhr: Die Richterin ist der Meinung, dass die Entscheidung beim Galaxy Tab 10.1N vom Wettbewerbsrecht abhängig ist.

10:25 Uhr: Verwechslung: Wohl keine möglich. Nachahmung – besonders die weiße Version einzubeziehen. Keine unmittelbare oder identische Nachahmung zu sehen, sondern eine nachschaffende Leistungsannäherung. Die besonderen wettbewerblichen Umstände sind problematisch: Herkunft – nach Ansicht des Gerichts schauen die Verbraucher sehr differenziert auf die Geräte, Verbraucher sehen Geräte mit Herstellerlogo, unterschiedlichem Design und anderem Betriebssystem -> also wohl keine Herkunftstäuschung! Rufausbeutung oder Rufbeeinträchtigung wohl auch nicht, da schon keine Herkunftstäuschung (dann nur in Ausnahmefällen anzusehen).

10:27 Uhr: Es sieht grade wirklich gut aus für Samsung. Richterin „Es reicht nicht, dass ein Hersteller mit einem Produkt bekannt geworden ist […]“

10:28 Uhr: Die Richterin sieht auch keine Wertbeeinträchtigung oder einen Verlust der Exklusivität!

10:29 Uhr: Die Richterin sieht auch keine Behinderung von Apple durch Samsung gegeben

Wohlgemerkt: alles nur die erste Einschätzung. Eigentlich ist alles offen – aber die Tendenz sieht sehr gut aus!

10:30 Uhr: Die Richterin betont, dass sie nicht die Ausführungen des OLG kennt… 😉 sie ließt bestimmt mit (dann viele Grüße).

10:31 Uhr: Das war die vorläufige Meinung des Gerichts – jetzt übergibt sie das Wort an die Parteien, Apple fängt an. Apple „Da haben wir ja einigesabzudecken“

10:33 Uhr: Apple wettert gegen die Prüfungsart der Richterin, nach Ansicht von Apples Anwälten prüft sie nach „altem Recht“ – der Eindruck, der sich vom iPad ergibt ist ein anderer als beim Ursulins-Patent!

10:36 Uhr: Apples Anwälte stören sich extrem daran, dass die Richterin die Produktkategorie als beachtenswert hält und betont immer wieder den Unterschied für Designer, einen Tablet-Computer und einen Bildschirm zu kreieren. Apple hält die Betrachtungsweise der Gegenseite und die angedeutete der Richterin für falsch. Man ist der Auffassung, dass keine Einschränkung des Schutzbereichs durch Ursulins erachtenswert ist (o-Ton)

10:39 Uhr: Apple nimmt Bezug auf eine negative Feststellungsklage aus England, wo Samsung festgestellt haben wollte, dass das Design nicht das Geschmacksmuster verletzt. Zitiert wird ein englischsprachiger Wortlaut in England, dass man sich dort nur auf „handheld pcs bezogen hat“ … klingt irgendwie leicht verzweifelt.

10:41 Uhr: Apple hinterfragt: was ist eigentlich angemeldet worden? Es gibt beim Ursulins-Design eine Abbildung, dass auf der Rückseite des Produkt ganz klar eine Aufhängung zeigt. Nach Ansicht von Apple hat Samsung dies verschwiegen, hier wird eine falsche Wirklichkeit konstruiert…

10:43 Uhr: Nach Meinung Apples kann Ursulins das Geschmacksmuster nicht einschränken, gegenteiliges Vorbringen der Gegenseite nicht richtig.

10:45 Uhr: Samsung ist an der Reihe, dem Vorbringen Apples zu entgegnen

10:46 Uhr: Samsung weist auf die Ansicht des Senats hin, dass das Ursulins-Design zumindest extrem nah benachbart ist zu Apples Geschmacksmuster. Die zeitliche Komponente ist nicht zu beanstanden, wofür gibt es schließlich Register? Samsung bringt auch wieder eine eidesstattliche Versicherung vor, dass die Recherche nach dem Ursulins-Design lediglich 4 Stunden betragen hat. Man habe nur vorher nicht danach gesucht, da man mit dem HP TC1000 sehr zufrieden und zuversichtlich war.

10:49 Uhr: Recherche-Weg laut Samsung: nach Niederlage im ersten Verfahren nach Displays gesucht, relativ schnell (in weniger als 4 Stunden) das deutsche Geschmacksmuster gefunden und dann „Bloomberg“ (Besitzer des Geschmacksmusters) gesucht in den USA.

Hier von gestern die beiden Geschmacksmuster, das deutsche Ursulins-Design oben: 

das deutsche Geschmacksmuster 40301867-0001 eingetragen am 30.06.2003

iPad Geschmacksmuster, eingetragen am 24.05.2004:

10:54 Uhr: Samsung sagt, man habe sich nur auf das obige (deutsche) Geschmacksmuster berufen. Die Öffnung kann demnach vorgesehen sein. Apple hatte sich hier auf die amerikanische Variante des Geschmacksmusters bezogen, diese hat eine Halterung auf eine Abbildung (statt der Öffnung).

10:56 Uhr: Richterin Johanna Brückner-Hoffmann scheint eher den Ausführungen von Samsung zu folgen – mein Gefühl zumindest.

10:57 Uhr: Apple entgegnet auf das Vorbringen Samsungs… wenn jetzt jeder Punkt so vorgekaut wird, lohnt es sich wirklich, dass ich heute direkt das W-LAN Tagesticket gekauft habe.

10:59 Uhr: Apple bringt vor, dass die US-Variante und die EU-Variante eine Halterung aufweisen und lediglich die deutsche Variante nicht – die Halterung sei aber auch hier die Absicht gewesen. Wusste bis jetzt nicht, dass man sich Absichten als Geschmacksmuster schützen lassen kann … muss leicht schmunzeln.

11:02 Uhr: Strategie von Samsung ist laut Samsung, das Galaxy Tab 10.1 extra so gebracht zu haben, um scharf angegangen zu werden und dann „2 Millimeter weiter nach rechts zugehen, um zu schauen, ob es Erfolg hat“

11:04 Uhr: Apple zitiert wieder aus der Chip (… … …), dass man dort ja geschrieben hätte, dass Unterschiede erst auf den zweiten Blick auffallen.

11:11 Uhr: Grade echt ein wenig Grabenkrieg, Apple versucht der Richterin …verzweifelt klar zu machen, dass das Ursulins-Patent nicht anzuwenden ist, Samsung scheint recht entspannt. Die Richterin: „Herr Koch – ich möchte sie nochmal bitte, die Sitzung wird ohnehin lang werden, wir haben die Akten komplett gelesen!“ … 🙂

11:16 Uhr: Samsung bringt vor, dass Apple in eigenen Produktwerbungen zeigt, dass ein Tablet-PC eben auch als Bildschirm (im Dock) herhalten kann.

11:17 Uhr: Das war es erstmal zum Geschmacksmuster – klarer Sieg nach Punkten in meinen Augen. Jetzt geht es zum Wettbewerbsrecht… hier wird es knifflig!

11:19 Uhr: Apple beginnt, Punkt: Herkunftstäuschung „Klar ist auf dem iPad ein Apfel drauf und klar ist auf dem Galaxy Tab ein Samsung-Logo drauf“. „Selbstverständlichen wissen die Käufer, ob sie sich für Android oder iOS entscheiden“. Dies bestimmt aber nicht die Kaufentscheidung (in der Android-oder Applewelt), sondern viele Kunden kaufen sich ein Gerät oder lassen es sich schenken, das gut zu bedienen ist und einen gewissen Kultfaktor hat. Halte ich für TOTAL fraglich…

11:22 Uhr: Laut Apple sind alle diese Punkte gleich geblieben, man kauft auch das Galaxy Tab 10.1N, weil es aussieht wie das iPad – der Lautsprecher ändert daran (laut Apple) nichts.

11:23 Uhr: Richterin unterbricht „Wo bringt uns das denn zur Herkunftstäuschung?“ Es wäre schließlich klar erkennbar, dass das Galaxy Tab von Samsung kommt.

11:24 Uhr: Apples Anwälte versuchen (relativ zerfahren) den Zusammenhang zur Herkunftstäuschung zu ziehen, die Übereinstimmung stehe in einer Wechselwirkung zur Herkunftstäuschung…

11:26 Uhr: Apple bringt vor, dass man (Samsung Anwälte vor Gericht) in den USA ja iPad und Galaxy Tab verwechselt hätten – Samsung erwidert sofort, dass dort schließlich auch kein Logo auf der Front zu sehen sein. Der Vergleich hinkt extrem….

Da hier inzwischen einige mitlesen: schon Fan bei Facebook? ;o)

11:28 Uhr: Apple geht jetzt auf die Rufausbeutung ein, nach Meinung Apples entgegen der Meinung des Gerichts sehr wohl wichtig. Den Punkt hatte ich gestern auch vorgebracht – erachte ich auch als wichtig.

11:29 Uhr: Apple geht auf die Verpackung ein – selbes Design, selbe Lasche, selbe Farbe -> es sei beabsichtigt, das Design des iPads (und dessen Verpackung) zu kopieren. Kann man klar so sehen … in der Gesamtschau laut Apple eine Rufausbeutung.

11:31 Uhr: Apple geht auf die Konkurrenzprodukte auf dem Markt ein, die in der mündlichen Verhandlung gereicht wurden. Apple bringt vor, dass Konkurrenzprodukte ja nur in den Großmärkten und den Carriern vorkommen. Laut Apple sind von den 17 vorgebrachten Produkten 10 überhaupt nicht erhältlich waren, die restlichen 7 waren jeweils nur in einem (von 7 getesteten Geschäften) erhältlich. Eidesstattliche Versicherung dafür.

11:32 Uhr: Apple bestreitet mit Nichtwissen, dass die Produkte überhaupt in Deutschland bezogen wurden. Außerdem wird auf die Amazon-Analyse eingegangen. Ein Großteil der Produkte werde gar nicht über Amazon selber vertrieben, sondern über kleinere „unwichtigere“ Dritte.

11:34 Uhr: Zudem ergebe sich aus der Amazon-Analyse, dass die Konkurrenzprodukte in ihrer Verbreitung so gering seien, dass das Vorbringen unwesentlich sei. Die wettbewerbliche Eigenart des (Apple-) Produkts sei weiterhin gegeben.

11:37 Uhr: Samsung darf entgegnen. Kontert mit Analysen, wonach die Tablets (beispielsweise das Xoom) sehr wohl gut verkauft wurden und erhältlich sind.

11:39 Uhr: Man stellt ausdrücklich nicht die wettbewerbliche Eigenart von dem iPad in Abrede, allerdings nicht die, die von Apple vorgetragen wurde (rechteckig, Glasfläche, Icons darunter – ihr kennt das inzwischen).

11:41 Uhr: Samsung bezieht sich auf ein NVidia-Tablet (ich habe keine Ahnung, welches das sein soll (Nachtrag, Danke Tony: Hier das Tablet: http://tablets-planet.com/wp-content/uploads/2010/05/Nvidia_Tablet_1.jpg) von 2009, welches ebenfalls bereits die nun von Apple beanstandeten wettbewerblichen Eigenarten aufweist. Das iPad wurde erst 2010 vorgestellt, dann gab es dieses schon. Ebenfalls im januar (noch vor der Vorstellung des iPad) wurde von Microsoft ein Tablet – ebenfalls mit den entsprechenden Eigenarten – vorgestellt. Auch unstreitig ist das TrunchPad (?), dieses wurde später unter dem Namen JoojoPad auf den Markt gebracht (da klingelt was bei mir, allerdings nichts gutes).

11:44 Uhr: Musmann zeigt der Richterin auf dem Galaxy Tab 10.1 das JooJooPad auf der Gizmodo-Seite von 2009, damals war das Design schon fertig gestellt. Gezeigt wird diese Seite: http://www.gizmodo.de/2009/12/09/kurztest-joojoo-crunchpad-riesiges-internet-tablet.html

11:47 Uhr: Das JooJoo-Pad ist (durch einige Ausdrucke etc durch Samsung belegt) bereits vor der Vorstellung des iPad im Januar 2010 international auf den Markt gekommen. Sehr interessant, dürfte ein guter Punkt für Samsung werden, Apple scheint nicht damit gerechnet zu haben! Klar, einige Entwürfe aus 2009 sehen anders aus – es geht aber um Stand 2010, das Design und viele Punkte dürften dadurch als bekannt gegolten haben.

11:52 Uhr: HERRLICHER Vortrag: Samsung vergleich ehrlich das Galaxy Tab 10.1 und das iPad2. O-Ton „iPad2 edel, Glas, kühl – beim Galaxy Tab PLASTIK!“

11:54 Uhr: Mir drängt sich grade leicht das Gefühl auf, dass Samsung mit dem (in meinen Augen herausragen guten Vortrag) schon Schienen für die Entscheidung des OLG über das Wettbewerbsrecht legen will….

11:55 Uhr: „Apple ärgert es doch nur, dass Samsung es geschafft hat ein Tablet auf den Markt zu bringen, was dünner ist als das iPad2!“

11:57 Uhr: Herr Musmann vergleicht vor der Richterin sehr ausführlich die Verpackungen von iPad2 und Galaxy Tab 10.1N … ganz klarer Unterschied. Allerdings eine wenig schlüssige Begründung, warum das Tablet obenauf liegt („Es ist so dünn, da legt man nichts drauf, da verkratzt es höchstens“ … das ginge aus meinen Augen schon anders)

11:58 Uhr: Herr Musmann verwechselt iPad1 und iPad2 beim Vortrag … nicht schwer, von oben sehr ähnlich.

11:59 Uhr: Das war es erstmal von Samsung, jetzt ist Apple mit erwidern dran.

12:01 Uhr: Apple trägt vor, dass das JooJoo-Pad ja erst nach dem iPad erhältlich war. Außerdem, dass das CrunchPad lediglich ein Prototyp ist, der nie auf den Markt gekommen ist.

12:03 Uhr: Apple findet die Glaubhaftmachungsmittel (die gezeigten Seiten) wenig glaubhaft. Außerdem kommt (nach Vortrag von Apple ) das Design des iPad vom Design des iPhone … ich bekomme aber grade den Hinweis, dass eben das iPhone-Design auf ein deutsches Design von BRAUN bzw deren Stereoanlagen herrührt.

12:07 Uhr: Insgesamt von Samsung und Apple ein interessanter Vortrag durch die Geschichte der Tablets – natürlich mit unterschiedlicher Akzentuierung. Von Night Ridder (Konzept) über HP HC1000, das JooJoo-Pad bis hin zum Galaxy Tab 10.1 und iPad2

10 Minuten, Viertelstunde Pause – die Richterin weißt vorher aber noch Apple auf einige Änderungen hin, die bei den Anträgen berücksichtigt werden sollten. Einmal sollte man das geänderte Design von Samsung würdigen und zum anderen eine Frontansicht des Tablets (iPads) hnzufügen.

Kleine Einschätzung meinerseits: das geht heute glatt durch, das Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft werden, eine einstweilige Verfügung dagegen wird es nicht geben. So sieht es bis dato für mich aus, es wäre möglich, dass die Sache heute sogar entschieden wird. Die Richterin sprach selber davon, dass es heute lange dauern könnte …

12:45 Uhr: Weiter geht’s, die vorsitzende Richterin nimmt die neu eingereichten Schriftsätze in das Protokoll auf, danach werden die Anträge gestellt. Eine Entscheidung erscheint daher für heute doch unwahrscheinlich.

12:47 Uhr: Zum einen ein Ausruck der Unboxings des JooJoo-Pad und einiger anderer Seiten.

12:50 Uhr: Die Anträge, Apple fängt an, die Richterin gibt ihm das Diktiergerät, hat keine Lust, alles zu wiederholen. Mutig, ich würde alles löschen, den Spaß wäre es mir wert ;-). Erstmal Unklarheit auf Apple-Seite, wie das Diktiergerät zu bedienen ist … 😉 ist halt nicht so „intuitiv“ ausgelegt wie das iPad.

12:55 Uhr: Apples Antrag im Auszug, eine Änderung, die den Änderungen beim Galaxy Tab 10.1N Rechnung tragen soll (dick hervorgehoben). Alles technisch, bitte nicht drüber wundern. Apple: für EU Geschmacksmuster, für BRD UWG.

[gekürzt]

i.) eine insgesamt rechteckige Form mit abgerundeten Ecken
ii:) eine flache Fläche
iii:) eine zentrierte Fläche unter der Oberfläche
iv.) eine dünne Einfassung etc mit verbreitertem Rahmen an der Breitseite mit zwei symmetrisch angeordneten Schlitzen.
v.) eine Rückseite, welche an den Ecken abgerundet ist etc.
vi.) ein dünnes Profil (Abbildungen werden nachfolgend benannt)
(alles ebenso auf die schwarze Variante)

Hilfsantrag: bei Merkmal bei unter der klaren Oberfläche befindet sich eine rechteckige, zentrierte Begrenzung, mit den gleichen Abständen an den jeweils gegenüberliegenden Seiten

Bei Merkmal 5: Eine Rückseite, welche an den Ecken und an den Kanten abgerundet ist.

Statt Benutzungshandlung bisher: zu benutzen, anzubieten (einschließlich zu bewerben) oder bewerben zu lassen.Wobei der Antrag beschränkt ist auf das Gebiet der BRD

Samsung: Beantragung der Zurückweisung des Antrags.

13:04 Uhr: Mein Erstaunen gilt der Richterin, obwohl sich immer wieder … angezickt

13:05: Verkündungstermin wird auf den 09.02.2012 12:00 Uhr gelegt, könnte aber noch nach hinten verschoben werden.

13:07 Uhr: Jetzt gibt es noch das Ordnungsmittelverfahren, hier wird der so oft von mir erwähnte kerngleiche Verstoß behandelt. Also im Endeffekt der Antrag Apples, gegen Samsung ein Ordnungsmittel wegen einem Verstoß mit dem Galaxy Tab 10.1N wegen der ersten einstweiligen Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 zu erlassen. Auch hier Verkündungstermin 09.02.2012 12:00 Uhr.

Das war es für heute, es sieht sehr gut für Samsung aus, bis zum 09.02.2012 bleibt das Galaxy Tab 10.1N auf jeden Fall erlaubt, dann wird verkündet – wie ich meine aber mit größter Sicherheit zu Gunsten von Samsung! 

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17 thoughts on “[Live-Blog] Apple vs Samsung vor dem LG Düsseldorf – Anhörung zu dem Galaxy Tab 10.1N

  1. Pingback: [BLOCKED BY STBV] Samsung Galaxy Tab 10.1N bleibt in Deutschland erlaubt – Galaxy Tab 7.7 wird EU-weit verboten › All About Samsung - Der Samsung-Blog

  2. @allaboutsamsung : Du solltest das ausbauen und kommerzialisieren. Es gibt hunderte Prozesse von Interesse, denk nur an Kachelmann oder irgendwas vorm BVerfG usw. Eine spannende Berichterstattung mit teilweise ironischem Unterton gepaart mit juristischem Grundwissen… Studiom zuende machen, beim zdf anrufen und Rechtsreporter im Live-blog werden!

  3. Pingback: Doch kein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1N

  4. Pingback: Samsung Galaxy Tab 10.1N darf weiterhin verkauft werden | traceable.de

  5. Pingback: Samsung gewinnt vor Gericht gegen Apple: 10 Zoll Tablet darf verkauft werden | Techgeek-Live

  6. Pingback: Galaxy Tab 10.1N: Keine Geschmacksmuster verletzt, Verkauf weiterhin erlaubt » SmartDroid

  7. Pingback: Apple: Kein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N at Justandroid - Tests, News, Gadgets für Smartphones, Tablets und Android

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  9. qMichael Seidlitz .. Persönlich ehe ich dies anders. Ein so allgemein gehaltenes Geschmacksmuster hat wenig Aussicht auf Bestand. Es ist davon auszugehen das die Käuferzielgruppe sehr wohl zwischen den verschieden Marken, Betriebssystemen zu unterscheiden vermag. Eine Verwechslungsgefahr war von vorneherein nicht gegeben. Schlichtheit ist kein Designmerkmal welches man für sich allein Beanspruchen kann. Gemeinhin reichen bei Produktgruppen die aufgrund technischer Gegebenehiten sehr ähnlich sind, kleinste Designunterscheide um nicht ein Geschmackmuster zu verletzen siehe z.B. Reifen…

  10. Abgesehen vom Rechtsstreit, der nicht gerade von Souveränität der Kläger und Beklagten zeugt, frage ich mich, wozu die breite Masse überhaupt ein Tablet braucht oder haben will.
    Wenn ich zu Hause bin, habe ich einen leistungsfähigen Rechner/Laptop und unterwegs ein Smartphone. So ein Tablet als Zwischending hatte ich mal kurz und fand keine Anwendung, die gerade DIESE Hardware-Form unabdingbar machte.
    Ich glaube die Konsumenten sind das eigentliche "Problem". Alle kaufen Zeugs, das sie gar nicht wirklich brauchen, wenn man mal ehrlich ist. Es geht doch wie immer nur darum im gesellschaftlichen Umfeld "hip" zu sein.

    • Das liegt doch auf der Hand! Es gibt durchaus Konsumenten, die ein Telefon lediglich zum telefonieren verwenden (der eigentliche Sinn und Zweck eines Telefons). Zudem sollen sich die Geräte leicht bedienen lassen und einige Zeit ohne Ladegerät auskommen können. Beides ist bei den Smartphones nicht gegeben! Sie sind – im Vergleich zum reinen Mobiltelefonen – kompliziert in der Bedienung (wenn ich mich richtig erinnere, kann man beim ei-phone die Telefon-App lahmlegen) zum anderen sind die Stand-By-zeiten nicht wirklich berauschend.
      Wenn ein Konsument die genannten Nachteile nicht akzeptieren möchte, aber doch mobil On-Line gehen will bietet sich ein Tablet nun mal als beste Alternative. Ist das Ding mal mangels Saft lahmgelegt kann man immernoch mit seinem normalen Telefon telefonieren.

  11. Samsung wird jetzt voraussichtlich wegen der vorgenommenen Änderungen am Design des Galaxy Tabs 10.1*N* gegen Apple obsiegen.

    Selbstverständlich darf man sich hierüber als Samsung-Fan freuen.

    Allerdings sollte man – insbesondere als Jura-Student – gleichwohl erkennen können, dass Samsung damit nunmehr (erst) im zweiten Anlauf aufgrund eines Verhaltens (nämlich der Vornahme von Design-Änderungen, mit denen man sich – endlich – von Apples iPad-Design entfernt) vermutlich obsiegen wird, das Samsung eigentlich von Anfang an hätte an den Tag legen müssen, wenn sich Samsung – wie andere Hersteller – von vornherein rechtstreu verhalten hätte.

    Andere Tablett-Hersteller waren hierzu in der Lage.

    • Klar, allerdings sehe ich das grade unter einem etwas anderen Gesichtspunkt: Richter Berneke vom OLG hat in meinen Augen eine klare Tendenz, das Geschmacksmuster bzw einen Verstoß hiergegen abzulehnen. Dass das Gericht es jetzt auf das neue Design schiebt ist klar, man kann sich ja nicht selber widersprechen. Daher ist der zweite (viel umfangreichere) Teil der Diskussion, das Wettbewerbsrecht, interessanter, da "neu" ist und einen Ausblick auf die Entscheidung des OLG geben könnte…

    • Sie sind wohl auch so einer, der ein iPad im Wohnzimmer, ein iPad im Schalfzimmer und eines auf dem Klo hat, oder?
      Zitiere: "… sich – endlich – von Apples iPad-Design entfernt…" – Haben sie ein Galaxy Tab 10.1 jemals in echt gesehen außer auf den von Apple gefaketen Bildern?
      Eine Umfrage von Apple(!) hat ergeben, dass nur wenige(!) Konsumenten der Zielgruppe ein Galaxy Tab 10.1 mit einem iPad verwechseln.
      Also kommen sie weg von ihrem "iPad-Design".
      Wer den deutlichen Unterschied der Proportionen nicht erkennt hat eindeutig einen Knick in der Optik.

      Ciao.

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