Samsung bekommt in Italien keine einstweilige Verfügung gegen das iPhone 4S

Eine kleine Meldung der Vollständigkeit halber: Samsung ist mit seinem Bestreben eine einstweilige Verfügung gegen das iPhone 4S in Italien zu erreichen gescheitert, das zuständige italienische Gericht wies einen diesbezüglichen Antrag Samsungs zurück.

Für Samsung war die „Niederlage“ abzusehen, da man mit ähnlichem Erfolg bereits in den Niederlanden und Frankreich versucht hatte gegen das iPhone 4S zu agieren, allerdings sahen auch die dortigen Gerichte keinen ausreichenden Grund für eine einstweilige Verfügung. Grund des Ganzen dürften zum einen die bekannt gewordenen Lizenzierungsvereinbarungen zwischen Qualcomm und Apple sein. Samsung hatte Verletzungen von FRAND-Patenten (grundlegende Patente, die zu fairen Konditionen lizenzierbar sein müssen) durch Apple angeführt, Apple aber erwidert, dass man längst die Lizenzen zahlen würde, allerdings an Qualcomm und diese wiederum längst an Samsung.

Nach Punkten steht es jetzt also gefühlt 33:33 (oder so), mal verliert man und mal gewinnen die anderen. Ende des Monats hören wir uns mal das Urteil vom OLG Düsseldorf in Sachen Galaxy Tab 10.1 und Geschmacksmuster an, am 9. Februar dann das LG Düsseldorf wegen dem Galaxy Tab 10.1N, da dürften meiner Meinung nach zwei Siege für Samsung drin sein.

Ich bin gespannt, wie die Sache zwischen Apple und Samsung generell weitergeht – die einzelnen Schauplätze sind da allerdings nur in der Summe von Bedeutung. Warten wir es ab, wir werden es für euch weiter verfolgen.

Quelle: FossPatents

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