Apple vs Samsung: Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Nexus in den USA

Vor einigen Tagen hatte ich euch ja geschrieben, dass Apple in den USA eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 erreicht hat – eine Entscheidung ohne wirkliche Folgen. Nun trifft es Samsung aber ungleich härter: die selbe Richterin hat heute einem Antrag Apples auf eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus stattgegeben.

Die einstweilige Verfügung hatte Apple bereits vor einigen Monaten beantragt und auf die Verletzung von insgesamt vier Patenten gestützt:  Unified Search, Slide to unlock, Data Linking, und Autokorrektur. Diesem Antrag hat das Gericht nun stattgegeben und es damit Apple ermöglicht gegen eine Sicherheitsleistung von knapp 96 Mio. Dollar ein Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Nexus in den USA durchzusetzen. Zum einen ist dies für Samsung selber sicherlich nicht erfreulich, da man gerade noch betont hat, dass man stolz darauf ist, dass das Galaxy Nexus das erste Gerät ist, welches Android 4.1 Jelly Bean bekommt.

Deutlich verheerender könnte aber eine andere Auswirkung des Urteils sein: wie steht es um das Samsung Galaxy S3 und wie um Android im Allgemeinen? Slide-to-unlock war von vielen als wohl nicht gültiges Patent angesehen worden, durch die Verfügung zeigt sich aber, dass das Gericht dies wohl anders sieht. Kritischer ist meiner Meinung nach aber, dass die Richterin einen Verstoß gegen Apples „Unified Search“-Patent angesehen hat. Dieser Verstoß schlägt mehr oder weniger mittelbar auf Google durch, wird hier schließlich auf die Basis-Suchfunktion von Android gesetzt. Durch die Einbeziehung des Google Knowledge Graph in die Suchergebnisse unter Android 4.1 könnte dies sogar noch eher als Verstoß gewertet und damit Android noch direkter angegriffen werden. Die Suche einfach zu deaktivieren dürfte hier noch keine wirkliche Linderung bringen, da Data Linking und die Autokorrektur von Eingaben weitere Kernfeatures sind und – würde man alle vier Techniken deaktivieren – Android insgesamt doch ziemlich beschnitten würde.

Am folgenden Montag wird über den Bestand der Verfügung entschieden – allerdings dürfte man die jetzige Entscheidung als klares Zeichen werten. Sollte es dabei bleiben wird Samsung selber überdies schauen müssen, wie sich die Entscheidung gegen das Samsung Galaxy S3 auswirken wird: Apple kann es theoretisch mit in die Klage einbeziehen und über diesen Weg ein Verkaufsverbot erreichen. Wir werden bald erfahren, wie Samsung reagieren wird.

Quelle: Stadt-Bremerhaven, FOSSpatents + Bildquelle

Wenn ihr auf "Kommentare von Disqus laden" klickt, wird ein entsprechender Cookie gesetzt und Nutzerdaten, beispielsweise die IP-Adresse an Server von Disqus in den USA geschickt, die Kommentare werden dann geladen. Eure Entscheidung. Mehr Infos dazu in den Datenschutzhinweisen.

5 thoughts on “Apple vs Samsung: Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Nexus in den USA

  1. Pingback: Samsung Galaxy Nexus: Verkaufsverbot in den USA • SmartphoneTech.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.