Samsung gewinnt gegen Apple vor dem OLG München – Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N bleiben erlaubt

Nachdem es heute um Apple vs Samsung in den USA ging und beide Seiten hier inzwischen kein Blatt mehr vor den Mund nehmen, gibt es auch in Deutschland eine neue Entscheidung:

(Bild von Jeromyu auf FlickR unter cc-Lizenz)

Das OLG München hat heute über die Berufung von Apple bezüglich des Samsung Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N entschieden. Apple hatte ursprünglich vor dem LG München eine einstweilige Verfügung gegen die beiden Geräte beantragt, da durch sie in den Augen Apples das europäische Patent EP 2126678 B1 zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen verletzt wird. Das LG Düsseldorf hatte den Antrag abgelehnt und damit indirekt zu verstehen gegeben, dass man den Löschungsantrag von Samsung bei dem HABM (europäisches Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) gegen eben dieses Patent für aussichtsreich erachtet. 

Das OLG München bestätigte nun die Entscheidung des LG Düsseldorf, die beiden Geräte bleiben in Deutschland somit weiterhin „erlaubt“ und erhältlich. Samsung zeigte sich denkbar erfreut:

„ Samsung welcomes the court’s ruling which confirms our position that the GALAXY Nexus, the GALAXY Tab 10.1N, and the GALAXY Tab 10.1N WiFi do not infringe Apple’s intellectual property.

 

Apple has been trying to limit consumer choice and discourage innovation through their excessive and flawed legal arguments. Despite Apple’s legal attacks against our user interface, we will continue to further develop and introduce products that enhance the lives of German consumers.“

Ich verfolge nicht zuletzt wegen meinem Studium den Rechtsstreit mit Interesse, sollte es aber zu viel in diese Richtung werden, gebt doch bitte Bescheid 😉

Quelle: Heise, Samsung PM

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