Richterin Koh: Samsung muss Apples Anwaltskosten nicht erstatten

Vor einiger Zeit hat Apple Richterin Lucy Koh, die für Apple vs. Samsung in den USA verantwortlich ist, darum gebeten, Samsung anzuordnen, die eigenen Anwaltskosten zu erstatten. Gute Nachrichten für Samsung: Koh hat dagegen entschieden.

Apple vs Samsung

Dabei ging es um die Kosten, die im allerersten der vier Verfahren gegen Samsung entstanden sind. Um Samsung die Kosten hierfür aufzuerlegen, hätte es sich allerdings um ein „außergewöhnliches“ Verfahren handeln müssen, das es offenbar nicht war. Koh denkt, dass Samsung mit der Kopie des iPad-Designs tatsächlich nur gute Funktionen bezwecken wollte, ohne Apple damit schaden zu wollen.

Immerhin hat Apple einen Schuldschein in Höhe von 2,6 Millionen US-Dollar zurückerhalten, den das kalifornische Unternehmen dem Gericht überreichen musste. Wäre es zu einem erstinstanzlichen Verkaufsverbot gekommen, dass in der nächsten Instanz aufgelöst worden wäre, hätte Samsung diesen Betrag als Entschädigung erhalten.

Quelle: PhoneArena

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5 thoughts on “Richterin Koh: Samsung muss Apples Anwaltskosten nicht erstatten

  1. Dann müsste SAMSUNG von APPLE eine riesige Schadensersatz -Summe bekommen, für das im Aug.2013 vom OLG Düsseldorf ausgesprochene Urteil: Verkaufsverbot in ganz Europa für das TAB 7.7, wegen patentiertem Formfaktor. Anmerk.: Ein OLG wird europaweit-mächtig !

  2. „Koh denkt, dass Samsung mit der Kopie des iPad-Designs tatsächlich nur gute Funktionen bezwecken wollte, ohne Apple damit schaden zu wollen.“
    LOL !!!

  3. Seit bis zu den US-Gerichten durchgesickert ist, dass der böse ganz-und-gar-nicht-amerikanische Samsung-Konzern nicht ganz so unwichtig für den super-tollen amerikanischen Google-Konzern ist, ist das Gefälle zwischen amerikanisch und nicht-ameri…ich meine zwischen Gut und Böse plötzlich nicht mehr so deutlich zu erkennen für die unparteiischen und nicht von rein-wirtschaftlichen Lobbyinteressen motivierten Entscheidungsträger…

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