Samsung Gear 360: Vorverkauf, 349 Euro UVP, ab 10. Juni in Deutschland

Endlich gibt es von Samsung offizielle Zahlen zur Samsung Gear 360: Die 360°-Kamera ist ab sofort bei Samsung im Onlineshop vorbestellbar. Der Preis liegt für mich bei fast überraschend günstigen 349 Euro UVP.

Gear360_Vorverkauf

Da hätte ich mit einem höheren Preis gerechnet, allerdings kommt die Kamera auch etwas später als gehofft: im Onlineshop ist von einem Versand voraussichtlich am 10. Juni 2016 die Rede.
Videolink

Die Samsung Gear 360 kann mit zwei 15MP-Sensoren und zwei 195°-Linsen Video und Fotos mit 360°-Betrachtungswinkel etwa für die Samsung Gear VR aufnehmen. Dazu wird das Bild- oder Videomateria entweder direkt auf etwa dem Samsung Galaxy S7 edge „gesticht“ oder aber später am PC mit einer entsprechenden Software zusammengesetzt. Ein erstes Testvideo mit einem Vorseriengerät hatte ich bereits auf unseren YouTube-Kanal hochgeladen, ein Test mit einem finalen Gerät folgt voraussichtlich kurz nach Marktstart der Samsung Gear 360 im Juni.

Zur Samsung Gear 360 im Samsung Onlineshop

Wenn ihr auf "Kommentare von Disqus laden" klickt, wird ein entsprechender Cookie gesetzt und Nutzerdaten, beispielsweise die IP-Adresse an Server von Disqus in den USA geschickt, die Kommentare werden dann geladen. Eure Entscheidung. Mehr Infos dazu in den Datenschutzhinweisen.

17 thoughts on “Samsung Gear 360: Vorverkauf, 349 Euro UVP, ab 10. Juni in Deutschland

  1. Samsung hat die Antwort auf meine Anfrage kommentarlos gelöscht. Vielleicht stimmte das mit der Lizenzfreiheit für kommerzielle Zwecke doch nicht.
    Lars, Jazz du schon Antwort bekommen?

  2. Gibt in eurem Smartphone über die YouTube-App folgendes ein, um zu sehen was die Gear 360 alles kann. Ihr könnt quasi interaktiv das Video anschauen.
    Das hier eingeben:

    „Das Samsung Galaxy S7: Welches Zubehör gibt es? – 360“

    Funktioniert nur über die YouTube-App auf dem Smartphone!

    Starkes Teil die Gear 360 !

  3. würde also doch noch vor meinem urlaub erscheinen. super. nun muß nur noch die finanzverwalterin des hauses überzeugt werden.

    @ lars, super haargel…deinen haaren sieht man den wind jedenfalls nicht an – im gegensatz zum ton 😀

  4. Die LG hat in den Nutzungsbedingungen stehen, dass ihre LG 360 Cam nur für private Zwecke genutzt werden darf. Eine Anfrage bei Samsung ergab heute die Antwort, dass diese Einschränkung für die Gear 360 nicht gilt. Ich hoffe, der Mensch von Samsung hat Recht damit.

    • Die Frage ob das rechtens ist, wenn ich etwas kaufe gehört es mir und was ich damit mache oder nicht ist mir überlassen.
      Zumal oft die AGBs erst nach Kauf einsehbar sind,

      • wenn ich mich recht erinnere (habs auch bei heise gelesen) gings auch nur um den codec in dem das fertige video komprimiert wurde. da müßte samsung dann wohl nen anderen haben oder die ändern da noch mal was wenn genug verkauft wurden 😉

        und nur weil du es bezahlt hast kannst du damit noch lange nicht machen was du willst. ich sag mal einfach kopiergeschützte musik cd. kopieren erlaubt, solang du keine kopierschutz umgehst.

        achja hier der heise artikel:
        http://www.heise.de/foto/meldung/Rundumblickkamera-LG-360-CAM-erlaubt-Videoaufnahme-nur-fuer-die-private-Nutzung-3210785.html

        • LG nutzt h.264 und Samsung h.265 – die gehören beide zum gleichen Patentpool. Das kann nicht der Grund sein, oder Samsung hat die Lizenzgebühren bezahlt, oder der Mitarbeiter bei Samsung hatte falsche Informationen.
          Wo privat aufhört und kommerzielle Nutzung anfängt ist ja auch unklar.
          Ich würde mit der Kamera Videos für unsere Firma machen und die veröffentlichen um damit Kunden zu locken. Ist das jetzt schon kommerziell?

          • Werbung für die Firma dürfte schon unter kommerzielle Nutzung laufen, aber eigentlich ne super Werbung für LG bzw Samsung von daher absolut Blödsinn das zu untersagen.

        • Kopieren von der urheberrechtlich geschützen Werken ist was anderes. Aber mein Handy z. B. Kann ich so lange rooten wie ich will.

          • rooten wird samsung auch egal sein – bis irgendein garantiefall eintritt.
            und wenn dir jemand mit seinen AGB`S verbietet deine videos komerziell zu nutzen, wird das genauso illegal sein urheberechtlich geschütze werke kopieren. sollte doch lars eventuell auch etwas mehr zu wissen wenn er schon mal bei nem anwalt gearbeitet hat der sogar für medienrecht bekannt ist.

            ob es nun für LG sinnvoll ist darf bezweifelt werden. aber man begibt sich da erstmal aus sehr dünnes eis.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.