Erneut Haftbefehl gegen Samsung-Erbe Lee Jae-yong erlassen

So rund es bei Samsung aktuell beim alltäglichen Geschäft mit Smartphones, Tablets, Chips usw. läuft, so unrund läuft es dagegen für den Samsung-Erben Lee Jae-yong. Schon vor drei Jahren hatte Lee Ärger wegen Bestechungsvorwürfen.

Damals wurde er zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, von denen er aber nur fast ein Jahr im Gefängnis saß. Der Rest der Strafe wurde halbiert und ausgesetzt. Nun droht neuer Ärger.

Die Staatsanwaltschaft in Südkorea hat nun erneut Haftbefehl gegen den Samsung-Erben Lee Jae-yong erlassen. Die Vorwürfe beziehen sich dieses mal auf einen möglichen Buchhaltungsbetrug, sowie eine umstrittene Fusion. Genauer gesagt geht es um die Fusion zwischen Samsung C & T und Cheil Industries aus dem Jahr 2015. Die Fusion wurde allgemein als ein Weg angesehen, Lee zum größten Anteilseigner von Samsung C & T zu machen, das im Grunde eine Holdinggesellschaft für die gesamte Samsung-Gruppe ist, und auch den Weg für seine spätere Nachfolge als Vorsitzender des Imperiums ebnet.

Bereits 2017 hat das Zentralgericht sich die Fusion genauer angesehen und konnte im Rahmen der Untersuchung keinerlei Rechtswidrigkeit feststellen. Neben der Fusion hat die Staatsanwaltschaft auch Vorwürfe wegen Buchhaltungsbetrugs bei Samsung Biologistics untersucht. Lee musste sich dazu am 26. Mai einer Vernehmung unterziehen. Nun wurde Haftbefehl gegen den Samsung-Erben erlassen.

Seine Anwälte haben ,,tiefes Bedauern“ gegen die Anordnung eines Haftbefehls zum Ausdruck gebracht und gleichzeitig erklärt, dass Lee uneingeschränkt kooperiert hat. Außerdem entschuldigte sich Lee letzten Monat für die Nichteinhaltung von Gesetzen und Ethik durch Samsung und versprach, das Management nicht an seine Kinder weiter zu vererben.

Quelle: reuters.com
via: sammobile.com

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