Samsung Superdeals: Handelte Samsung rechtswidrig bei gratis Zugabe?

Wenn einer für Aktionen rund um Smartphones, Tablets und Fernseher bekannt ist, dann ist es vermutlich wohl Samsung. Bei einer Vorbestellung eines neu vorgestellten Gerätes ist es meist eine gratis Zugabe in Form von Kopfhörern oder Wireless Ladestationen.

Bei den letzten Superdeals gab man beim Kauf einer Soundbar oder Smart TV ein Galaxy S20 als gratis Zugabe hinzu um so den Verkauf etwas anzukurbeln.

Anfangs lief auch alles nach Plan und die Kunden die sich für das Aktionsmodell entschiede haben, erhielten ein Galaxy S20, bis Samsung die gratis Zugabe tauschte und nicht mehr ein Galaxy S20, sondern ein Galaxy S20 FE dazu gab. Dieses Vorgehen soll nach Anwalt Dr. Matthias Böse möglicherweise rechtswidrig gewesen sein, da Samsung zum einen bis zum Ende der Aktion mit dem technisch besser ausgestatteten Galaxy S20 geworben hat, obwohl man wusste, dass die Verfügbarkeit jenes Modell nicht mehr gegeben sei.

Zum anderen handelt es sich beim Galaxy S20 FE nicht um einen gleichwertigen Ersatz wie Samsung in den Teilnahmebedingungen verweist und sich darauf beruft. Dort heißt es, dass bei Nicht-Verfügbarkeit einer Zugabe diese durch ein gleichwertiges Modell ersetzt werden kann. Samsung sieht das Galaxy S20 FE also dem normalen S20 gleichwertig entgegen.

Laut Dr. Matthias Böse soll die AGB-Klausel zudem mit § 308 Nr. 4 BGB in Konflikt stehen. Des Weiteren könnte die Klausel von Samsung auch mit § 305c Abs. 1 BGB nicht annehmbar sein. Der Anwalt rät betroffenen Kunden sich direkt an Samsung zu wenden. Seiner Aussage nach müsste Samsung nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB entweder das Galaxy S20 liefern oder Schadensersatz zahlen.

Solltet ihr auch betroffen sein und plant euch an Samsung zu wenden, dann haltet uns gerne auf dem Laufenden.

Quelle: drboese.de
via: Caschys Blog

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