Gestern hatten wir ja gemeldet, dass ein Galaxy Tab 10.1N bei Cyberport aufgetaucht ist, eben hatte ich euch dann über die Bestätigung des Geräts durch Samsung Korea geschrieben. Viel Aufregung und einige Fragen, daher jetzt ein „paar“ Worte von mir:
Der Anlass dürfte für alle klar sein: Apple hatte gegen das Galaxy Tab 10.1 eine einstweilige Verfügung vor dem LG Düsseldorf bekommen (ich berichtete damals live) weshalb es Samsung untersagt war für das Gerät zu werben und es zu vertreiben. Diese einstweilige Verfügung stützt sich auf eine (angebliche) Verletzung eines europäischen Geschmacksmusters, welches derart generell und unklar gehalten ist, dass relativ viele Tablets die derzeit auf dem Markt sind davon betroffen sind.
Inzwischen ist Samsung in Berufung gegangen (diese findet am 20. Dezember vor dem OLG Düsseldorf statt) und hat die Löschung des Geschmacksmusters in Alicante beantragt. Problem: Alicante dauert lange (ich tippe mal, dass sich hier vor März 2012 nichts tut) und auch der 20. Dezember wäre zu spät um das Weihnachtsgeschäft noch für sich nutzen zu können. Dies zusammen dürfte Grund Nummer eins für die Entscheidung Samsungs ein neues, überarbeitetes Galaxy Tab 10.1N zu bringen gewesen sein.
Samsung bestätigte gegenüber der südkoreanischen Nachrichtenagentur Yonhap News, dass man zwei Sachen bei dem Galaxy Tab 10.1N geändert habe (Rahmen breiter und bis auf die Vorderseite, Lautsprecher ebenfalls auf die Front) um die einstweilige Verfügung zu umgehen und hoffentlich kein Geschmacksmuster von Apple zu verletzen. Dieser Grund dürfte der offensichtlichere sein…
Warum bekommt nur Deutschland das Galaxy Tab 10.1N – es sieht doch schicker aus, vielleicht wollen es auch andere Länder? Ja, ist vielleicht so – aber primär geht es um andere Gründe (dazu gleich), zudem müsste man sonst viel mehr Länder beliefern und damit sehr schnell sehr viele Galaxy Tab 10.1N herstellen, was auch für Samsung nicht möglich sein dürfte. Außerdem weiß man nicht, ob das Galaxy Tab 10.1N ein Erfolg wird – wenn es ein Erfolg wird, kann man es problemlos in anderen Ländern „nachziehen“, wenn nicht, hat man sich das Geld gespart.
Der zweite Grund hängt klar mit dem ersten zusammen (dem Weihnachtsgeschäft), zielt aber längerfristig. Das Weihnachtsgeschäft ist die eine Sache, viel interessanter dürfte aber Deutschland generell als Markt auch im nächsten Jahr sein und hier liegt vermutlich der eigentliche Grund: Samsung ist in einer Position, die kein anderer auf dem Markt inne hat. Man hat alles aus einem Haus, ist Hersteller von fast allen Komponenten der eigenen Geräte – und kann somit experimentieren. Die deutschen Gerichte im Allgemeinen und das LG Düsseldorf im Speziellen sind für ihre … ich nenne es mal konservativen Ansichten bei den Geschmacksmustern durchaus bekannt. Und daher wagt Samsung hier etwas, was ich gestern „Ritt auf des Messers Schneide“ nannte: man testet die deutschen Gerichte aus. Wann sehen sie das Geschmacksmuster noch als verletzt an? Wie weit kann man gehen? Wo liegen deren entscheidende Punkte? Dazu muss man wissen, dass es bei der Verletzung eines Geschmacksmusters theoretisch ausreicht, wenn ein kleiner Punkt nicht übereinstimmt – stellt euch ein Geschmacksmuster wie ein Paket aus verschiedenen Merkmalen vor, stimmt ein Merkmal nicht überein, gibt es keine Pakets(bzw. Geschmacksmuster-)verletzung.
Ich behaupte, dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N keine Verkaufsrekorde aufstellen will, sondern schauen möchte, was Apple und die deutschen Gerichte machen werden, um die eigene Strategie für 2012 und folgende Jahre besser abschätzen zu können und auszuloten, was auf dem Terrain „Deutschland“ möglich ist. Versteht mich nicht falsch – das Galaxy Tab 10.1N ist ein tolles Gerät und ich überlege, ob ich hier mein Weihnachtsgeld anlege, aber für Samsung ist es eher ein Test. Werden die jetzigen Modifikationen als ausreichend angesehen kann man bzw. kann Samsung als „All-in-one“-Hersteller einfach eine Schublade aufmachen, Geräte wie das Galaxy Tab 7.7, Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab Plus entsprechend anpassen und ist ziemlich schnell auf dem deutschen Markt wieder im Spiel. Dieser Grund dürfte der für Samsung sehr viel interessantere und wichtigere Punkt sein!
Was passiert als nächstes? Jetzt kommt eigentlich erst die heiße Phase des Experiments „Galaxy Tab 10.1N“, denn nun ist Apple am Zug. Apple hat jetzt zwei Möglichkeiten: entweder, man geht vor das LG Düsseldorf und beschwert sich, dass Samsung die bestehende einstweilige Verfügung durch das Galaxy Tab 10.1N auch verletzt, oder aber man beantragt eine neue einstweilige Verfügung, nun aber gegen das Galaxy Tab 10.1N. Was davon wahrscheinlicher ist? Schwer zu sagen, die erste Variante hätte den angenehmen Effekt, dass man keine neue (inzwischen dritte) einstweilige Verfügung in einer späteren mündlichen Verhandlung hat, allerdings muss man sagen, dass das Design (bis auf den Formfaktor) sich deutlich geändert hat und daher vermutlich nur Variante zwei in Frage kommt: die Beantragung einer neuen einstweiligen Verfügung.
Ob ein solcher Antrag beim Galaxy Tab 10.1N Erfolg haben wird? Der springende Punkt, wenn ich euch das mit Sicherheit sagen könnte würde ich zum einen Aktien kaufen und zum anderen nichts sagen. Fakt ist, dass Samsung das Design geändert hat und in meinen Augen auch so, dass es das Geschmacksmuster (wir erinnern uns: Paket) nicht mehr verletzt, da nun zum einen der Rahmen anders geformt ist, die Seitenansicht eine andere ist und überdies ein wichtiger Faktor wie die Lautsprecher auf die Front gelegt wurden. Die ist zum einen für den Nutzer durchaus vorteilhaft, zum anderen aber ein Novum, was bis dato kein Bestandteil eines mir bekannten Geschmacksmusters ist. Die logische Konsequenz wäre natürlich, dass ein Gericht einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückweist, allerdings spricht für eine erneute Verletzung, dass das Geschmacksmuster unsinnig ungenau gehalten ist und damit einen gewissen Interpretationsspielraum ermöglicht. Viel problematischer dürfte aber ein anderer Umstand sein: die deutschen Gerichte bzw. vermutlich das LG Düsseldorf. Mit Antragsstellung bleibt nicht viel Zeit zu entscheiden, die Geräte sind sich trotzdem relativ ähnlich (liegt in der Natur der Tablets) und das Gericht muss somit in kürzester Zeit eine Abwägung zwischen dem Schutzinteresse Apples an den eigenen Rechten und den Rechten Samsung anstellen und was die Sache noch verkompliziert: dabei einen in Europa so bisher nicht entschiedenen Sachverhalt (rudimentär) untersuchen. Ich unterstelle dem Gericht einmal, dass hier nicht jegliche Kompetenz fehlt, aber trotzdem ist dies eine Aufgabe die sicherlich nicht zu den leichtesten gehört.
Kurz: die Chancen von Samsung sind da, vor allem, da die Rechtsprechung sicherlich danach suchen dürfte, Geschmacksmuster nicht ausufern zu lassen, die Materie ist allerdings kompliziert und ich kann nicht sagen, wie ein entsprechendes Gericht die Änderungen von Samsung gewichten wird.
Die Sache wird hier richtig spannend, ich versuche meine Hände an ein Galaxy Tab 10.1N zu bekommen und vielleicht sogar den Vergleich anzustellen. Außerdem werde ich am 20. Dezember vor dem OLG Düsseldorf dabei sein und – vorausgesetzt es wird nicht verboten – live berichten, wenn die Berufung Samsungs gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf bezüglich der ersten einstweiligen Verfügung entschieden wird. Falls ihr diesbezüglich aktuell bleiben wollt und/oder falls euch der obige Artikel gefallen hat: wir sind bei Facebook, ihr könnt uns bei G+ einkreisen und uns bei Twitter folgen, außerdem gibt es hier eine Kommentarfunktion, über welche ihr mich an euren Ansichten zu dem Thema teilhaben lassen könnt 😉
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!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ich könnte Ausflippen !!!!!!!!!!!!!!!
DEUTSCHLAND….. soooo dumm muss man erstmal sein, oder vielleicht bin einfach ich es !
Man, für mich unterscheiden sich die Geräte schon alleine von der Software her, wieso wird im 21Jahrhundert sowas nicht mit in das Gebrauchsmuster mit aufgenommen ??? Wir hocken nicht mehr in ner Höhle !!
Und jetzt wendet doch mal den Blick ab vom Tablet, und überlegt mal wie ein TV aussieht, da sieht auch jeder aus wie der andere und das war auch schon immer so und da gab es auch keine irgendwelchen klagen, bzw. vielleicht schon aber nicht in diesem Ausmaße!!
Die Gerichte müßen kappieren das das kein Plagiat ist was Samsung Herstellt, Samsung ist kein Kopierer sie sind in vielen Dingen Vorreiter oder zumindest Innovativ!
Schaut euch n Mercedes und n Lexus an….
Ich habe fertig!!! *ausrast*
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"Warum bekommt nur Deutschland das Galaxy Tab 10.1N – es sieht doch schicker aus" sehe ich eher nicht so *hihihi*
Wenn du eins in die Hand bekommst sag bescheid dann machen wir den direkt vergleich!
😉 du wärst der erste gewesen, der es erfahren hätte!!!