Anton hatte euch hier drüber berichtet und ich hatte euch hier schon meine Meinung drüber geschrieben, wie derartige Verfahren zur Innovationsbremse werden können. Nun ist der komplette Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgetaucht – vorab: Apple wird von Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten … eine der bedeutendsten Großkanzleien überhaupt. Also fachlich gibt es hier nichts zu meckern, inhaltlich ist alles bei solchen Verfahren höchst streitig und der Samsung-Fanboi in euch wird an der einen oder anderen Stelle anfangen zu lachen. Ich ziehe euch mal ein paar Passage raus, insgesamt geht es um den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen einer Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung und unlauterem Wettbewerb. In dem Antrags heißt es:
Den Antragsgegnerinnen wird untersagt, es bei Meidung eines für jeden Fall derZuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu Euro250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern derAntragsgegnerinnen zu vollziehen ist, zu unterlassen,im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union – jedoch hinsichtlich derAntragsgegnerin zu 2) ausgenommen der Niederlande – Computerprodukte gemäßnachstehender Abbildungen [Bilder eines schwarzen und eines weißen Samsung Galaxy Tab 10.1] zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten (einschließlich zu bewerben), inden Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zubesitzen.
Ist soweit alles „standart“, 250.000€ werden bei solchen einstweiligen Verfügungen meistens als Ordnungsgeld angesetzt, ebenso die Ordnungshaft.
Weiter heißt es in der Begründung:
Mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die Antragstellerin dagegen, dass die Antragsgegnerinnen das berühmte iPad durch das Produkt Galaxy Tab 10.1 kopieren und damit Schutzrechte der Antragstellerin verletzen. Dadurch nutzen die Antragsgegnerinnen den gutenRuf des iPad, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt, aus. Das iPad steht stellvertretend für die in der Industrie führenden Designs der Antragstellerin. Anstatt selbst einen eigenen Stil zu entwickeln, haben die Antragsgegnerinnen den innovativen Stil desiPad für ihren neuen Tablet Computer kopiert.
Und noch ein weiteres Zitat, darüber, was das iPad denn so einzigartig macht:
Die Ausstattung des iPad 2Darüber hinaus hatte bereits das ursprüngliche iPad eine markante Ausstattung. Das Design desiPad unterschied sich fundamental von den vorhergehenden Computerprodukten. Es basierte auf Designelementen, die auch in anderen Produkten der Antragstellerin präsent sind – insbesonderedem iPhone und dem iPod touch, wodurch die Elemente des einzigartigen und innovativenApple-Designs und der Ausstattung der Produkte auf ein neues Produkte übertragen wurden.Das neuere iPad 2 umfasst die bereits von den vorgenannten Produkten bekannten,kennzeichnungsstarken Elemente, wozu u. a. folgende gehören:(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken;(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt;(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche;(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allenSeiten des Displays und(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays
Ganz ehrlich: ich fänd‘ es für meine Produkte ein wenig peinlich, sie als „berühmt“ zu bezeichnen, aber sich auf die vier Ecken zu berufen hat schon wieder einen gewissen Stil. Aber gut, lassen wir das so stehen. Weil ich mich nicht auf dünnes Eis begeben möchte mit meiner Meinung über einige Punkte der Begründung und nachher eine Abmahnung kassiere – hier der Volltext des Antrags, viel Spaß beim Lesen und ich würde mich über einige Kommentare freuen!
Quelle: MobiFlip.de
Was mich aber wundert das in Deutschland solche schwammigen Patente zulässig sind..?!
Ist ja kein Patent – nur Designschutz und UWG Verstoß… bei Patenten sähe das ganze anders aus …
Samsung sollte das Galaxy Tab lieber 6-eckig bauen, die Ecken NICHT abrunden, einen Monochromdisplay verwenden und ne Tastatur dazu liefern 😀
Ach Quatsch, 5 Versionen (dreieckig, fünfeckig, sechseckig, Oktaeder und eine Eliptische Form) … und alle Geschmacksmusterrechtlich schützen lassen!
Super das man endlich mal lesen kann um was es genau geht…ich bleib trotzdem dabei, apple hat einen klatsch weg..die haben schlichtweg angst vor android…
Ich habe mir tatsächlich alle 44 Seiten durchgelesen … musste sehr lachen. Ernsthaft, opfer die 10 minuten mal, lohnt sich fürs lachen 😉