Apple vs Samsung: Keine schnelle einstweilige Verfügung gegen das Galaxy S3 in den USA?

Wir hatten ja bereits vor einigen Tagen darüber geschrieben: in den USA versucht Apple derzeit eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy S3 zu erwirken und so den Verkaufsstart zu verhindern. Eben dieses Ziel rückt nun nach Ansicht von Prozessbeobachtern in weite Ferne:

Ursprünglich ging es bei dem laufenden Antrag auf eine einstweilige Verfügung um das Samsung Galaxy Nexus, Apple beantragte aber die Aufnahme des Samsung Galaxy S3 in diesen, sodass möglicherweise noch vor US-Verkaufsstart des Samsung Galaxy S3 am 21. Juni über ein Verbot entschieden werden könnte. Richterin Koh möchte diesem Antrag laut Analyse von Prozessbeobachtern nicht folgen, Grund ist ein zu voller Terminkalender wegen dem „Apple vs Samsung“-Hauptverfahren in den USA.

Koh had said Apple’s push to get a court order blocking the June 21 launch would overload her calendar, given Apple’s high-stakes trial over other Samsung devices set for July that she is overseeing. REUTERS 

Sollte es dabei bleiben, dass Richterin Koh eben keine Ergänzung des Antrags um das Samsung Galaxy S3 zulässt, kann Apple den US-Verkaufsstart wohl nicht mehr rechtzeitig angreifen. Sind die Geräte dann erstmal im Laden, hat Samsung schon einen großen Erfolg errungen. Ich persönlich sage seit jetzt fast einem Jahr auf diesem Blog, dass das ganze Patentrecht längst nicht mehr zeitgemäß ist und besonders bei High-Tech-Produkten die teilweise aus über 100.000 verschiedenen Patenten bestehen zur Innovationsbremse mutiert ist – längst steht hier nicht mehr die Innovation sondern anders geartete monetäre Gründe im Vordergrund.

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