Telekom äußert sich zum günstigen Angebot des Galaxy S4 Mini

Es gab offensichtlich einen riesen Andrang auf das Samsung Galaxy S4 Mini welches Montag zeitweise für etwa 99 Euro bei der Telekom zu haben war. Allerdings war der Andrang wohl größer als gedacht, das Statement der Telekom wird wohl dem ein oder anderen die Laune verderben.

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Eine Menge „neuwertige“ Galaxy S4 gab es am Montag bei der Telekom im Angebot. Bei dem Preis von 99 Euro sind sogar die eigenen Server teilweise vollkommen überlastet gewesen. Diese Belastung scheint irgendeinen Fehler im System hervorgerufen zu haben, so teilt die Telekom heute mit, dass mehr Bestellungen eingegangen sind als es Geräte gab. Der ein oder andere wird also leer ausgehen, betroffene Kunden werden per Mail benachrichtigt.

Wörtlich wurde geschrieben:

Uns haben mehr Bestellungen des genannten Angebots „Samsung Galaxy S4 Mini neuwertig“ erreicht als wir vorrätig haben. Daher wird heute an diejenigen von Ihnen, die nicht zum „Zuge kommen“, eine E-Mail mit folgendem Wortlaut versendet:

„Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben bei uns im Internet ein Samsung Galaxy S4 Mini neuwertig bestellt – herzlichen Dank!

Leider ist das von Ihnen bestellte Endgerät vergriffen, so dass wir Ihre Bestellung nicht annehmen können.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Unter www.telekom.de finden Sie regelmäßig attraktive neue und auch neuwertige Endgeräte zu attraktiven Preisen.

Von Lars das passende Jura-BlaBla am Schluss:

Ärgerlich, rechtlich ist aber alles in Ordnung. Die Anzeige mit dem Galaxy S4 Mini ist eine sogenannte „invitatio ad offerendum“, die Telekom will sich dadurch nicht rechtlich binden, sondern nur auf ein bestimmtes Produkt hinweisen und den Kunden einladen ein Angebot auf Vertragsabschluss abzugeben. Der Kunde gibt dann mit der Bestellung das Angebot ab, die Bestellbestätigung ist dann nur lediglich die Information, dass die Bestellung (=das Angebot) angekommen ist, ihr fehlt aber regelmäßig der Rechtsbindungswille. Die Bestellbestätigung ist also keine Annahme des Angebots. Die Telekom spart sich in den Fällen von zuviel bestellten Geräten also nur die Annahme eures Angebots und mangels Vertrag gibt es auch keinen Anspruch auf das Gerät (alles natürlich nur grob ausgedrückt).

Quelle: Telekom (via: Michael)

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59 thoughts on “Telekom äußert sich zum günstigen Angebot des Galaxy S4 Mini

  1. Pingback: [KW27] Hired Hackers, günstige Technik und ein Einblick in die Zukunft – was es diese Woche zu berichten gab - All About Samsung

  2. Das Problem ist doch nicht, dass sie zu wenig Geräte da hatten, das Problem ist doch, dass sie noch fast 1 Tag lang Bestellungen annahmen, der Status auf „sofort lieferbar“ stand, Bestätigungen verschickten, telefonisch auch bestätigten, dass geliefert wird, um dann, nach fast 2 Tagen (!!!) ca. 99% der Besteller ein Storno schickten, das irgendwie nach „habt ihr Deppen halt Pech gehabt“ klang. Die Art und Weise ist es, was die Leute ankotzt, dass man das Gefühl hat, der Telekom sind Kunden lästig und diese werden für dumm verkauft.

    • das hier (Die Welt, online vom 15.06.2014):

      >>>>
      Die Bertelsmann-Tochter Arvato will mit den von ihr gesammelten Kundendaten Geschäfte machen: «Wir verschaffen uns gerade einen Überblick, auf welchem Schatz wir da sitzen, wie wir diese Daten verknüpfen können und welche Restriktionen für die Nutzung existieren»
      Das sagte der Chef des Technologie-Dienstleisters Achim Berg der «Wirtschaftswoche». In Deutschland gebe es kaum ein anderes Unternehmen gibt, das über ähnlich viele Konsumentendaten verfüge wie Arvato. Diese Daten könnten genutzt werden, um Werbekampagnen zielgenauer zu machen und Standortentscheidungen vorzubereiten.
      >>>
      ist in meinen Augen das eigentlicher Problem bei der Sachen, was eben den Verdacht der Abfischung von Kundendaten mit einem 200 S4Mini Lockangebot erst so richtig plausibel macht.

      Ob allerdings Unfähigkeit eine IT Lösung für einen Online Shop zu programmieren, der dann nicht funktion, nicht die bessere Erklärung ist….?

    • dort sollte im Normalfall nur eine Umsatzreservierung erfolgt sein, d.h. es wird geprüft ob du überhaupt noch ein offenes Kreditlimit hast.

      So eine SMS meiner Bank habe ich auch zum Zeitpunkt der Bestellung bekommen, die CC selber hat die Belastung noch nicht angezeigt.

      Die Telekom kann aber von dem Zeitpunkzt für -ich meine es wären drei wochen- den Betrag ohne weitere Info in Rechnung stellen, aber es dann sollte er auf der CC Abrechnung auftauchen.

      In wieweit mit diesem „reservierten Umsatz“ eine annahme deines Angebots zum Kauf zu stande kommen ist…nun, ich bin IT’ler, kein RA

      • Ich habe online in mein CC Konto geguckt. Das Geld ist nicht nur geblockt, sondern wurde definitiv abgebucht. Deswegen meine Frage 😉

  3. Ich habe diese Nachricht bekommen:

    vielen Dank für Ihre Bestellung bei der Telekom.

    Gern würden wir Ihnen den gewünschten Artikel so schnell wie möglich schicken, derzeit besteht

    allerdings wegen der hohen Nachfrage ein Lieferengpass.

    Selbstverständlich erhalten Sie den Artikel so schnell wie möglich und zum jetzt vereinbarten Preis.

    Sollte der Artikel nicht wieder verfügbar werden, können wir Ihrem Wunsch leider nicht nachkommen. In

    diesem Fall melden wir uns noch einmal bei Ihnen.

    Herzlichen Dank für Ihre Geduld!

    • du solltest aber zu dem Schreiben von der Telekom wohl noch ein weiteres vom „Dienstleister“ bekommen, der dir das Storno mitteilen wird.

      Die Telekom versucht wohl schadenbegrenzung zu betreiben wo der Dienstleister es wieder umhaut

      Die Nachricht haben wohl einige bekommen, die das weisse ganz zu anfang bestellt haben. Ich hatte auch eines für meine Frau bestellt. Mein eignes, schwarzes Mini ist aktuell im DHL transporter

  4. Ich habe so eben auch den Text bekommen das es leider vergriffen ist. Kann man da nicht irgendwas gegen machen??? Ich habe 1 s4 mini in schwarz am 2.07.2014 morgens 6.35 ihr bestellt gehabt. Kann man da gegen an gehen? ?

  5. Die Telecom hat damit eine neue Art gefunden Adressen mit Telefonnummern und Geburtsdatum zu sammeln und evtl. dann zu verhökern. Bring auch Geld. Wie sind die nur gesunken – erbärmlich.

  6. Schaut was hier steht (das gkeuche in Grün was Dustin und Lars geschrieben haben, nur einen halben Tag später):

    „Ein Fehler unsererseits lag nicht vor. Die Nachfrage war größer als das Angebot“, so eine Pressesprecherin des Unternehmens zu Areamobile.

    http://www.areamobile.de/news/27620-zu-grosser-ansturm-samsung-galaxy-s4-mini-fuer-99-euro-nicht-fuer-jeden-update

    P.s. ich glaube ich muss wieder in die Grundschule, ich lese andauernd ANGEBOT…ANGEBOT…ANGEBOT… wo man immer wieder betont das es KEIN ANGEBOT ist und somit nichts zu beanstanden gibt

  7. Und wenn in dem Lieferstatus steht: „Leider ist das von Ihnen gewünschte Gerät derzeit nicht verfügbar! Sobald das Gerät verfügbar ist wird die Bestellung versendet.“

    Ist das eine indirekte Auftragsbestätigung?

      • Schon wieder? Rein von der Logik ist die Aussage doch eine Annahme der Willenserklärung. Denn dort steht ja sobald wieder da wird sie versendet…

        • so hatte ich das auch verstanden und da sie den Betrag auf meiner CC „geblockt haben“ (also ein „angefragter/reservierter Umsatz“) verstehe ich das schon so, dass sie liefern werden, wenn sie ein gerät im zulauf haben (was aber technisch bei „neuwertigen und nicht neuen“ etwas schwer sein dürfte)

          Ich bin dennoch entsetzt, dass die Telekomshops bei Hardware keinen zugriff auf die Warenwirtschaft haben und keine Kontrolle ob das was sie vorne auf der Ladentheke verkaufen auch wirklich hinten im Lager habe…egal ob die Menge=1 oder die Menge=1000 ist

          • Ja gut, wenn das schonmal da war, dann waren die wohl nicht so fix, das zu beheben 😛
            Aber im Grunde ist es zu empfehlen, Widerspruch einzulegen, wenn man denn diesen Status im Lieferstatus hat.

          • Hatten sie eine Stornierung bekommen? Wann haben sie bestellt?

          • nein kein Storno und ich hab am 01.07 recht früh bestellt

          • Congrats =) habe auch noch kein storno (war ja auch vor allen anderen hier ^^) aber eine versandbenachrichtigung habe ich noch nicht.

        • Mit „schon wieder“ meinte ich, dass sie das beim Tab3 schon als Status hatten, und dachte eigentlich, dass sie nun daraus gelernt haben.

    • Schade. Offenbar war es ja kein preisfehler nur das System von denen hat wegen des kleinen Kontinents nicht angeklingelt. Ärgerlich. Aber damit muss man bei so was halt rechnen und sich nicht empören.

  8. Hi, ich habe es am Montag versucht, eins, in weiß zu bestellen, es hat nicht geklappt, dann gestern vormittag dachte ich, ich versuche es wieder, ging einfach auf die Website der telekom, habe einfach handys gesucht, von Samsung, und da stand das schwarze s4 mini für 99 euro im Angebot, hab erfolgreich bestellt. Ich nehme an, ich werde das handy bekommen, ich hoffe es zumindest, hab bis jetzt keine andere mail von der telekom bekommen, nur die Bestellungsbestätigung. Wäre super, im schwarz sieht es sogar besser aus. Wird das Geburtstagsgeschenk für meine schwester sein.

  9. Das ist rechtlich gesehen nicht in Ordnung weil da nicht drauf stand „so lange der Vorrat reicht“. Das Angebot von der Telekom ist somit bindend !

    Aber ich denke das die Telekom mit ihrer Rechtsabteilung gesprochen hat diesbezüglich und sixh wirklich abgesichert hat jetzt.

    Das ist mir aber so neu, das ein Angebot danach nichtig gemacht wird mit dieser Weise.

    Naja, in 2 Monaten gibt es das S4 Mini bestimmt beim Aldi und Lidl für 99€

          • Ja aber da steht doch ganz groß auf der fetten Überschrift:
            „Telekom äußert sich zum günstigen Angebot des Galaxy S4 Mini“

          • Hätte ich Anzeige geschrieben, würde das komisch klingen. Invitatio ad offerendum versteht keine Sau. Also lieber Angebot 😉 im Ergebnis gibt es nur ein Angebot und das kam von dir, nicht der Telekom.

          • Und wie unterscheidet man zwischen Offerta ad incertas personas und Invitatio ad offerendum bei diesem Fall von der Telekom?
            Wo war so etwas zu lesen auf deren Seite?

          • incertas personas ist der absolute ausnahmefall 😉 ist der fall, wenn man einen mehr oder weniger unbedingten rechtsbindungswillen hat (hier definitiv nicht der fall). ein beispiel wäre etwa ein kaugummiautomat – wobei sich da die juristen streiten, was genau das angebot ist 😉

          • Im Artikel steht doch (copy&paste):
            „Eine Menge “neuwertige” Galaxy S4 gab es am Montag bei der Telekom im Angebot.“

          • Damit ist „Angebot“ in der Umgangssprache gemeint, nicht im rechtlichen Sinn. Der juristisch korrekte Begriff wäre auch nicht Angebot, sondern Antrag.

          • Also kann jeder im Internet so ein „Angebot“ machen, das garkeiner ist, und dann sich wie die Telekom entschuldigen ?

            Nichts bindendes also?!

          • Ja, das geht. Eine Zeitungsanzeige oder eine Anzeige bei den ebay-kleinanzeigen ist nichts anderes als eine Invitatio. Alle online-shops haben in ihren AGB stehen, dass es sich bei dem Warenangebot lediglich um eine Invitatio handelt.

  10. Ich hätte gerne 3 minis gekauft, habe jedoch keines bekommen. Finde ich solche Aktionen gut, nein und ja. Ja das es überhaupt solche Angebote gibt. Nein das diese nur wenige Minuten verfügbar sind.

    • Ebenfalls nein weil dann gierige Leute kommen und sich 5 Stück bestellen, nur um dann bei Ebay ein ordentliches Plus zu kassieren. Siehe Kommentare MyDealz…
      Jetzt nicht gegen dich gerichtet, du wolltest es ja für die Familie kaufen. Sowas finde ich absolut ok.
      Schärfere Regeln und Kontrollen gegen solche Egos…

  11. Zur Aktion mit dem Tab3:

    Da muss ich die Telekom in Schutz nehmen, die haben tatsächlich zu dem Preis ausgeliefert, aber nicht das Tab3, sondern sogar das Tab4.

    • Klar, im Endeffekt war es ja sogar ein Vorteil für alle Betroffene.
      Trotzdem konnte man nicht das gegebene Wort halten, so wie auch hier. Lässt solche Aktionen zu nem Glücksspiel werden ob es anschließend noch positive oder negative Änderungen gibt.

    • Ist geändert. Wobei ich das auch mehr als dumm fand. Damit werden preisfehler inkonsistent behandelt und Idioten animiert das auch in Zukunft zu probieren.

        • Genau. Konsequent anfechten falls nötig oder nicht annehmen und damit keinen konditionieren, Preisfehler auszunutzen. In dem Fall war es klar einer, daher hatten wir nicht drüber geschrieben.

          • Grundsätzlich hast du ja recht, aber soweit ich das mitbekommen habe hat die Telekom die Bestellungen damals angenommen, der Auftragsstatus deutet jedenfalls darauf hin. Ob eine Anfechtung nach über einer Woche noch „unverzüglich“ ist, ist im Online-Handel auch mehr als strittig. Die ganze Aktion startete mit einem Preisfehler, ging aber mit Auftragsstatus usw. darüber hinaus.

          • Haben IMHO auch nur eine Bestätigung bekommen. Konsequent wäre einfach die Mitteilung am nächsten oder übernächsten Tag gewesen. Sollten Sie wirklich angenommen haben, müssen Sie halt schnell anfechten. Mit Ruhm hat sich da keiner bekleckert.

          • Der Status war wohl, dass versendet wird, sobald es wieder auf Lager ist, was einer Annahme gleich kommt.

            Aber gut, hier und heute hat die Telekom ja schnell und richtig reagiert. Der Aufschrei wird auf der „gehassten“ Seite wohl wieder enorm sein, liegt vermutlich aber auch daran, dass viele eine Bestellbestätigung als Annahme verstehen. Hirn aus, Hauptsache billig.

          • Habe es mit dem Tab 3 nicht soo genau verfolgt, finde da gewisse Seiten und deren Art wenig angenehm 😉 kann gut sein, dass du da recht hast. Welche Erklärungen da im einzelnen abgegeben wurden weiß ich nicht. Hatte damals die Anzeige nur gesehen und schon gedacht, dass da Ärger kommt.

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