[Update] Heute live im Blog: Apple vs Samsung vor dem LG Düsseldorf – Urteil kommt am 9. September?

Eine Info in eigener Sache: ich bin heute in Düsseldorf vor dem Landgericht und werde live von der Verhandlung Apple vs. Samsung berichten. Da ich nicht weiß, wie es das Landgericht mit Laptops im Saal handhabt, werde ich die meisten Sachen über Twitter und Facebook raushauen und die Posts auf Facebook alle halbe Stunde (oder so) löschen und zu einer Ergänzung dieses Blogbeitrags zusammenfassen (so ist zumindest der Plan…), damit ihr nicht total von der Arbeit abgehalten werdet und nur alle halbe Stunde mal auf F5 beim browsen drücken müsst.

Im Vorfeld werde ich mich mit Andreas Udo de Haes von Webwereld.nl treffen, ein Ründchen reden und ihm bei einem Video helfen – vielleicht gibt es da ja auch schon interessante Sachen zu erzählen, mal schauen. Ich wünsch euch heute auf jeden Fall ein bisschen Spaß bei der Sache und uns allen in Hinsicht den zukünftigen Tablet- und Smartphone-Markt ein Ergebnis zu Gunsten von Samsung. Ich bin zuversichtlich, auch wegen dem Urteil gestern (hier)

Update 10:29 Uhr: Es füllt sich langsam, einige klassische Medien sind auch vertreten WDR2 und einige Print-Medien sitzen neben mir … hinter mir flucht Andreas über das (wirklich langsame) Internet hier.

Livestream nach dem Break:

Update 10:51 Uhr: Einmal lächeln für die Presse, danach wird es spannend.

Update 11:04 Uhr: Die Anwälte der Kläger und Beklagten werden ins Protokoll aufgenommen

Update 11:07 Uhr: Die Richterin schildert für Presse und Publikum den Sachverhalt. Weist dabei auch auf die hinterlegte Schutzschrift hin und darauf, dass die einstweilige Verfügung trotz der Schutzschrift geboten war. Der Widerspruch kam auf den Fuß und Apple beschränkte die Verfügung nur noch auf die Samsung DE GmbH

Update 11:10 Uhr: Richterin erläutert die Zuständigkeit, Richterin bestätigt Zuständigkeit für DE und erläutert die Zweifel hinsichtlich einer europaweiten Zuständigkeit. Nach § 82 I GGV wäre ein Zugriff auf die Muttergesellschaft möglich, wenn die Samsung GmbH DE eine Niederlassung der Muttergesellschaft ist.

Update 11:15 Uhr: Richterin äußert sich dahingehend, dass kein Rückgriff auf die Muttergesellschaft möglich ist, da die Samsung GmbH autonom agieren kann und somit keine Niederlassung im Sinne von § 82 GGV (habe ich grade nicht nachgelesen) ist. Somit ist im Ergebnis das LG Düsseldorf für den europäischen Raum nicht zuständig und hebt dahingehend schon mal die einstweilige Verfügung auf.

Update 11.20 Uhr: Die Frage ist jetzt, ob es überhaupt den Anlass für eine einstweilige Verfügung gab. Die Richterin erläutert hierzu, dass es nicht nötig war, dass das Gerät bereits in Deutschland erhältlich sei. Außerdem durfte Apple mit dem Antrag warten, bis klar war, in welcher Konfiguration das Gerät in DE erscheinen würde. Schließlich habe es sich auch in den USA und Australien immer wieder leicht gewandelt bzw ist gewandelt worden. Für die Fristberechnung geht das Gericht von dem Zeitpunkt aus, wo Chip das Galaxy Tab 10.1 ausgepackt hat – überaus fraglich für mich!  Denn Apple wusste bereits seit Mai (!) wie das Gerät hierzulande aussehen würde.

Update 11.26 Uhr: Auch überaus fraglich ist, ob der Antrag noch fristgerecht eingereicht wurde (4 Wochen nach Bekanntwerden des Verstoßes).

Update 11:30 Uhr: Nun geht es in die Substanz: gibt es überhaupt einen Anspruch und somit Verfügungsgrund seitens Apple? Die Richterin erklärt erstmal, wie ein Geschmacksmuster beim Harmonisierungsamt hinterlegt wird. Samsung hat inzwischen eine Nichtigkeitseinrede bezüglich des Apple Musters vorgebracht. Das Gericht meint, dass das Geschmacksmuster trotz offensichtlicher Fehler und Unklarheiten  eindeutig ist. Die Kammer meint, dass die unterschiedlichen Schraffierungen und Linien auszulegen seien – Samsung bringt vor, dass man aufgrund des Musters nicht mal erkennen könnte, wo ein Display sei.

Update 11:39 Uhr: Es wird diskutiert, ob dem Designmuster schon vorgegriffen wurde und es somit ungültig sei.

Update 11:45 Uhr: Die Frage ist, ob das Designmuster verletzt wurde. Sie geht auf alle Einzelheiten ein und befindet, dass der Gesamteindruck der selbe sei wie bei iPad 2. Auch der gebogene Rahmen und das Logo sprechen nicht dagegen.

Update 11:47 Uhr: Die einstweilige Verfügung bleibt nach Ansicht der Richterin bei jetzigem Sach- und Aktenstand bestehen!  Das mit den „komischen“ Bildern wäre nur ein Versehen…. so die derzeitige Ansicht der Richterin. Jetzt sind die Anwälte am Zug – jetzt wird es spannend! 

Update 12:12 Uhr: Die Anwälte haben sich eine Weile um die örtliche Zuständigkeit gezankt. Wichtig, aber langweilig. Hier wird es keine großen Zweifel geben – Teilsieg für Samsung.

Update 12:13 Uhr: Inzwischen geht es um das Geschmacksmuster – ist es verletzt? Samsung holt die große Keule raus und weist auf die Entscheidung gestern in Den Haag hin. Dort wurde (zusammengefasst) entschieden, dass das Design technisch bedingt sei.

Außerdem bringt Samsung nun vor, dass eben die Rückseite und die Seitenansicht viel wichtiger sei, als der Rest bei der Wahrnehmung durch andere. Dritte schauen höchstens auf die Rückseite oder die Seitenansicht. Nur der Nutzer selber schaut frontal drauf!

Update 12:18 Uhr: Samsung bringt vor, dass der informierte Nutzer eben auf Details achte und daher die generelle Ausführung der Geschmacksmusterrichtline eben nicht ausreiche. Bei der Vorderseite habe man ohnehin keinen großen Gestaltungsspielraum. Ein Display – fertig. Einen großen Gestaltungsspielraum habe man nur bezüglich der Rückseite und der Seitenlinie – und hier liegen eben die Unterschiede. Der informierte Nutzer achtet ohnehin auf’s Detail. Zudem wird eine Entscheidung über Crogs (Schuhe) zitiert, werde ich nachher lesen (und niemals selber tragen).

Update 12:28 Uhr: Samsung bringt logisch vor, dass das Design eines Tablets nur so aussehen könne: Rand, um nichts zu bedienen – nicht zu breit um nicht unhandlich zu werden. Flach, damit es portabel bleibt. Außerdem weist Samsung darauf hin, dass der niederländische Richter eben dies gestern befunden hat: es kann nicht sein, dass Apple – nur weil es als erstes das Geschmacksmuster angemeldet habe – über diesen Weg ein Patent/Monopol für Tablet-PCs generiere. 

Update 12:35 Uhr: Samsung weist auf die Unklarheiten bei dem Geschmacksmuster hin, die durch die gestrichelten Linien entstehen. Was sollen sie darstellen? Etwas was so nicht sichtbar ist, oder etwas, was keine Relevanz hat? Oder etwas, dass nur in dieser Ansicht nicht erkennbar ist? Jetzt hätte ich gerne die Unterlagen…

Update 12:48 Uhr: Samsung geht ins Detail und da sind die Unterschiede groß. Und Ähnlichkeiten werden meist durch den technischen Sinn begründet – in so fern ist das Geschmacksmuster schon überaus kritisch zu werten. Samsung führt übrigens ein Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Tastatur an…. das fanden die Herren von Apple gar nicht lustig und wurden direkt ein wenig pampig.

Update 12:54 Uhr: Jetzt geht Samsung durch, ob es überhaupt zu einer Verletzung gekommen ist.

  • Krümmunsgrad der Ecken: ähnlich – aber auch ähnlich dem PC 1000.
  • Rückseite: Element „Samsung“ sofort sichtbar und bringt damit zum Ausdruck, dass es etwas anderes ist als ein iPad2 – und die Rückseite ist eben das Element was meistens wahrgenommen wird!
  • Abrundung der Kanten: unterschiedlich. Lustig: Der Samsung Anwalt weist darauf hin, dass das iPad2 nicht wirklich schlanker ist als der Vorgänger – nur die Abflachung zum Rand hin generiere diesen Eindruck.
  • Rahmen: Beim iPad2 Rücken und Rahmen aus einem Material, beim Samsung Galaxy Tab 10.1 ist die Rückseite aus Kunststoff und der Rahmen aus Metall. Außerdem ist der Rahmen beim Galaxy Tab 10.1 abgerundeter.
  • Rückseite: Sie ist in keinem Fall – wie durch das Geschmacksmuster impliziert – durchsichtig. Außerdem ist die Bauhöhe deutlich geringer als die beim dem Geschmacksmuster!
  • Seitenverhältnis: Ist deutlich anders als von Apple durch die „bedauerlicherweise falschen Bilder“ impliziert und für den informierten Nutzer auch wichtig.

Update 13:02 Uhr: Apple meinte der dreifarbige Rand beim HP PC1000 sei egal – und gleichzeitig meinten sie, dass der zweifarbige Rand beim Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht relevant sei.

Update 13:03 Uhr: Samsung bringt vor, dass der von Apple monierte „haptische Eindruck“ gar nicht geschmacksmusterrechtlich schützbar sei.

Update 13:07 Uhr: Apple „Wir bitten um eine Pause – unsere Übersetzerin macht nach 2 Stunden schlapp. Bitte 20 Minuten Pause“, Samsung kontert mit „Ihr hattet drei Wochen Zeit euch vorzubereiten – nutzt doch unsere weiter“. Die Richterin lacht und beschließt 10 Minuten Pause!

Update 13:27 Uhr: Wir sind zurück im Saal und Apple ist jetzt am Zug. Sie bringen jetzt ihre Argumentation vor … und gehen erstmal auf den Vergleich mit dem HP TC 1000 Tablet ein. Laut ihnen ist dies keine „prior art“, da das Produkt einen anderen Eindruck mache, weil es dicker, schwerer und schlichtweg „alt“ sei.

Update 13:37 Uhr: „Apple geht es nicht darum, Tablets zu verbieten“ – so Apple, es ginge lediglich darum das eigene Design zu schützen und Samsung habe sich diesem angenähert wie kein Zweiter ….

Update 13:38 Uhr: Apple wehrt sich gegen den Vorwurf, dass es „ja nur bestehende Designs zu einem neuen zusammengeführt habe“.

Update 14:16 Uhr:  Grade ging es Schlag auf Schlag und wurde recht unsauber … ja sogar schmutzig. Den Teil schreibe ich euch später auf – nur so viel „Ihre Mandantin hat schlichtweg Angst, dass es andere Tablets neben dem iPad2 gibt, sie hat Angst vor Android“ O-Ton Samsung Anwälte, wer mehr wissen will: http://www.twitter.com/allaboutsamsung

Update  14:19 Uhr: Jetzt geht es wieder um Jura. Punkt des Anstoßes jetzt ist die Zeit, die abgewartet wurde bis zum Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Die Bilder waren laut eidesstattlicher Versicherung von Samsung bereits seit dem 6. Juni auf Samsung.de online und für Apple erreichbar. Theoretisch dürfen nach Bekanntwerden der Rechtsverletzung nur 4 Wochen vergehen.

Update 14:40 Uhr: In dem Sitzungssaal herrschen gefühlte 100° Celsius – der Richterin scheint es auch warm zu werden, 10 Minuten Pause.

Update 15:06 Uhr: Längst geht es weiter und es wird darum gestritten, wann, welche Bilder auf der Internetseite waren. Wann war es für Apple absehbar, wie das finale Produkt aussehen würde, wann standen entsprechende Bilder Online, waren es nur Animationen?

Update 15:16 Uhr: Der Punkt wird heftigst diskutiert – wann konnte Apple Kenntnis der finalen, deutschen Version des Samsung Galaxy Tab 10.1 erhalten? Samsung sagt, dass die Kenntnis darüber seit dem 06. Juni bzw. 08. Juni gegen sein konnte, Apple behauptet, dass dies erst seit einem Artikel in der Chip der Fall war.

Update 15:26 Uhr: Richterin nimmt ins Protokoll auf, dass Apple ein Bild von Chip.de in den Antrag aufgenommen haben will, welches die Seitenlinie des Samsung Galaxy Tab 10.1 zeigt.

Update 15:28 Uhr: Die Richterin unterbricht alles und zieht sich zur Beratung über einen weiteren Antrag zurück

Update 15:52 Uhr: Apples Anträge sind durch, jetzt ist Samsung am Zug. Die Richterin hat erneut ihre anfängliche Ansicht bekräftigt, wenn ich sie richtig verstanden habe …

Das war es, beide Anträge sind da und die Richterin terminiert ein Urteil auf den 09. September. Damit kann Samsung nicht zufrieden sein und ersucht eine frühere Entscheidung, besonders in Hinblick auf die IFA. Denn somit bleibt die einstweilige Verfügung bestehen und das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf weiter weder beworben oder verkauft werden.

Auf eine Nachfrage bei Samsungs Anwalt in dem Fall wollte dieser mir leider auch nicht sagen, wie es denn um das Samsung Galaxy Tab 8.9 steht und ob wir dieses zur IFA zu sehen bekommen ….

Ich hoffe es hat euch gefallen (der Live-Blog, nicht das Ergebnis) und ihr besucht uns öfter. Für den Fall einfach bei Facebook-Fan werden und uns auf Twitter folgen, dann seid ihr auch in Zukunft up-to-Date was Samsung, Samsung Produkte und Apple vs. Samsung angeht 😉

Hier dann noch der Abschluss der Verhandlung: endlich ein kaltes Bier (und nicht diese Düsseldorfer Plörre…) mit Andreas Udo de Haes, der auch fleißig auf Englisch twitterte:

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37 thoughts on “[Update] Heute live im Blog: Apple vs Samsung vor dem LG Düsseldorf – Urteil kommt am 9. September?

  1. Pingback: AllAboutSamsung feiert Geburtstag - Danke, ein Kuchen und noch mehr Danke - All About Samsung

  2. Pingback: Apple vs Samsung: Apple könnte herbe Niederlage in Deutschland bevorstehen › All About Samsung - Der Samsung-Blog

  3. There is 1 big problem here ,( Compaq Product number DG986A )here has Apple made a copy , this T1100 Tablet is the same , this compaq is running XP and is made longtime before Apple iPad , so Apple is Way out , And i don't give a Shit for this ………. Compaq DG986A have round edge´s and look like a iPad 🙂 so FUCK OFF APPLE.

  4. Pingback: IFA 2011 – Bilder, Highlights und neue Produkte

  5. Pingback: Zusammenfassung: Apple vs Samsung vor dem LG Düsseldorf - und was jetzt kommen könnte | AllAbout Samsung - Der Samsung-Blog

  6. Apple kommt einfach nicht mit der Konkurrenz klar. Das iPhone ist halt kein Renner mehr, Android ist schneller, nicht für Idioten, günstiger und offen!
    Das ist die Zukunft und Apple hat es gemerkt und versucht sich nun rechtlich zu wehren, weil sie es anders nicht schaffen.
    Ich verwette hier meinen Arsch, dass das iPhone 5 ein totaler Griff ins Klo wird und max. den Standard des Galaxy S2 hat!

    Schön, dass Samsung auf der IFA nochmal neue Produkte präsentieren wird, die das iPhone 5 unter Kennern erblassen lassen werden!

  7. Pingback: Android Magazin | Blog | Galaxy Tab 10.1 darf in Deutschland weiterhin nicht beworben und verkauft werden

  8. Danke für die vielen Kommentare und das positive Feedback, freut mich, dass es euch gefallen hat. Bin leider erst heute dazu gekommen alles zu lesen … Ich werde versuchen euch die IFA ähnlich nahe zu bringen 😉

  9. Pingback: Samsung Galaxy Tab 10.1 Verbot in Deutschland bleibt vorerst bestehen - Entscheidung am 09. Sept.

  10. Pingback: Apple siegt vorerst: Samsung darf Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht verkaufen « com-Nachrichten.de

  11. Pingback: Apples Klage: Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen – petanews

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  13. Pingback: Apple vs. Samsung: Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 bleibt in Deutschland bestehen – Entscheidung fällt am 9. September

  14. Pingback: Apple vs. Samsung: LG Düsseldorf will am 9.9. entscheiden – zu spät für die IFA | androidnext

  15. Sehr erstaunlich, daß die Richterin nicht alleine schon aufgrund fehlender Dringlichkeit die Einstweilige Verfügung aufgehoben hat. Normalerweise genügen da – je nach Gericht – zwischen einer bis ca. 4 Wochen. Wenn man diese Frist versäumt, verliert man das Recht zur Erwirkung einer E.V. und muß in einem normalen Hauptsacheverfahren einen Prozess führen, also mit einem Gerichtstermin erst in vielen Monaten – ohne zwischenzeitliches Verkaufsverbot.

    Mir sieht das Ganze danach aus, daß Samsung Recht bekommen wird, aber die Richterin um das Gesicht des Gerichtes zu wahren (Korpsgeist) dies noch nicht sofort bestätigen wollte – es soll so aussehen, daß das Ganze erst nach reiflicher Überlegung (neuer) Argumente erfolgt sei.

    • Ja, dass ist derzeit der einzige Hoffnungsschimmer… die Dringlichkeit könnte man wirklich mit guten Argumenten ablehnen, aber auch mit genauso guten Argumenten bejahen 🙂

      • Wobei da die Argumente von Apple echt zu bitter waren … hallo, Chip.de als Referenzquelle für "schnelle und authentische Bilder" zu nutzen … naja. Das LG kann eigentlich am 9. September die Dinglichkeit verneinen – Apple hat die IFA für Samsung teilweise verhagelt und damit vermutlich genau das erreicht, was es wollte

    • Und ich würde fast sagen, dass es eher besser für Apple steht. Die Düsseldorfer Richter sind für ihre sehr fragwürdigen Entscheidungen bekannt. Naja, wird man sehen – eigentlich müsste man nach Alicante, aber mit einer schnellen Entscheidung wird es da nichts….

  16. Das das Gericht in der Verhandlung stetig seine Rechtsansicht äußert, ist normal. Die Seite – für die es gerade eher schlecht aussieht – soll ja erfahren und die Möglichkeit haben, noch weiter Beweise zu bringen oder gute Argumente… oder evtl. sogar durch entsprechendes prozesstaktisches Verhalten Kosten minimieren… und wie die Ansicht des Gerichts ist, wusste man ja schließlich auch schon vorher, da dieses ja dem Antrag von Apple schon mal stattgegeben hat.

    Ich (als Jurist) sehe keine großen Chancen in dem speziellen Verfahren, Samsung muss einfach dieses verdammte Geschmacksmuster wegschießen, aber das geht nur in Alicante. So lange es besteht, muss das Gericht dieses beachten und den Verstoß wohl oder übel feststellen…

    • Geht mir (als angehender Jurist) ähnlich, aber dass die Richterin es so häufig betont war mir neu …

      Alicante wäre auch für Apple eigentlich der richte Anlaufpunkt für eine Entscheidung … aber so geht es besser 😉 Findige Leute …

      • Im Zivilprozess sagen die Richter eigentlich immer so etwas wie: "Ja also ich sehe nach derzeitigen Stand der Dinge kaum Chancen für sie" oder "Sieht schlecht aus" … natürlich immer mit dem kleinen Hintertürchen, dass es eben nur nach dem derzeitigen Stand der Sachlage so gesehen wird aber es sich durch Recherche noch ändern kann.

        Wenn du im Referendariat später bei einem Richter sein wirst, wirst du sehen, dass die (gute vorbereiteten) Richter anhand der vorherigen Schriftsätze natürlich schon schon ausführlich geprüft haben, wie die Sache wohl vermutlich ausgehen wird und das auch kommunizieren um zu Vergleichen zu raten oder die Möglichkeit geben lassen wollen, die Klage zurück zu nehmen oder anzuerkennen. Spart ja dann dem Gericht auch Arbeit… kein Urteil schreiben 🙂

        • ^^ Stimmt auch wieder. Hier werden vorallem zwei Sachen interessant: die örtliche Zuständigkeit, da ist das LG Düsseldorf wohl so ziemlich Vorreiter und vor allem die Frist bezüglich der Dringlichkeit …

          Ach ja, Referendariat… bis dahin ist es wohl noch über ein Jahr, erstmal das Rep überleben …

  17. Pingback: Apple vs. Samsung: Entscheidung erst am 9. September » Tablet Community

    • ..ich schick erm a a sechzehner blech (für die deutschen Kollegen: von mir bekommt er auch ein Sechserpack Ottakringer Bier) 😉

  18. Echt klasse, dass sich hier solche Mühe zur Berichterstattung gemacht wird!
    Ich lese gespannt jede Aktualisierung und erwarte ein Ergebnis, echt spannend!
    Zur Info: Ich habe das Galaxy Tab 10.1 seit Anfang August, gerade in der Zeit gekauft, als es rauskam und bevor die einstweilige Verfügung griff 😀

  19. Geile Sache dude 🙂

    Ein Arbeitskollege meinte gerade zu mir "cool, da berichtet einer live aus dem Gericht.. Von allaboutsamsung"

    Und ich dachte nur 'moment den kennst du doch'

    🙂

    • 😀 Geiler Zufall. War echt Wahnsinn, was wir da für einen Zuspruch hatten… n-tv und derstandart.at haben u.a. auf uns als Quelle verlinkt^^

  20. wenn ich gekonnt hätte, wäre ich ja extra nach dd gefahren, aber so ist es auch super spannend. danke für deinen live blog und halt uns weiter auf dem laufenden…

    chip als maßstab für das des zugangs zu den galaxy tab bildern zu verwenden und dann die verzerrten bilder nur komisch zu bezeichnen. letzteres grenzt doch fast schon an verfahrensbetrug.

  21. Pingback: Apple vs. Samsung: Live-Blogging vom LG Düsseldorf bei allaboutsamsung.de | androidnext

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