Apple hat in den USA ein Verkaufsverbot für 20 ältere Geräte von Samsung beantragt, die gar nicht mehr verkauft werden. Was sich erst einmal völlig verrückt anhört, hat doch einen Zweck. Kann Apple beispielsweise eine einstweilige Verfügung für das Galaxy S II erwirken, so wird die Argumentation für eine solche Verfügung für das Samsung Galaxy S III leichter, da so nur noch die Ähnlichkeit bewiesen werden muss.
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass Apple das Verbot beantragt hat. In einem Verfahren, das 2012 stattfand, wurde bereits festgestellt, dass die Geräte Patente von Apple verletzen. Ein Verkaufsverbot konnte Apple aber nicht erwirken, da Apple durch den Verkauf kein nennenswerter Schaden entstanden ist. Mit der neuen Argumentation erwartet Apple ein besseres Ergebnis. Weiterlesen