Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute eine Entscheidung des LG Düsseldorf über das Samsung Galaxy Tab 10.1N bestätigt und gleichzeitig das Samsung Galaxy Tab 7.7 EU-weit verboten:
Bezüglich des Samsung Galaxy Tab 10.1N bestätigte das OLG Düsseldorf die Einschätzung des LG Düsseldorf (hier der Live-Bericht vom 22. Dezember), dass das Samsung Galaxy Tab 10.1N sowohl das ohnehin fragwürde iPad-Geschmacksmuster nicht verletzt, als auch – und das ist durchaus interessant – keinen UWG-Verstoß begründet. Einen solchen hatte sowohl das LG als auch das OLG Düsseldorf bei dem Samsung Galaxy Tab 10.1 noch bestätigt, begründet wurde er mit dem generell sehr (zu) ähnlichen „Look and Feel“ des Samsung Tablets. Das abgeänderte Samsung Galaxy Tab 10.1N bleibt damit erlaubt und Apple ist hier geschlagen.
Anders sieht es dagegen bei dem Samsung Galaxy Tab 7.7 aus, hier wurde bereits erstinstanzlich ein kerngleicher Verstoß angenommen. Zur Erklärung: die einstweilige Verfügung hatte Apple letztes Jahr gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9 erreicht, ein kerngleicher Verstoß bedeutet, dass ein neuer Verstoß vorliegt, der dem bisherigen Verstoß so ähnelt, dass keine neue Verfügung erlassen werden muss. Die Entscheidung ist insofern interessant, dass damit bestätigt wurde, dass das Samsung Galaxy Tab 7.7 in den kritischen Punkten dem Galaxy Tab 10.1 und 8.9 gleicht, das Galaxy Tab 10.1N aber nicht.
Schaut man sich jetzt diese vier Tablets an und besonders das doch sehr eigenständige Design des Galaxy Tab 7.7 (besonders dessen Rückseite), stellt sich die Frage, ob die Düsseldorfer Richter(innen) in Zukunft nur Tablets mit Lautsprechern auf der Front zulassen wollen. Denn alle anderen Merkmale (Seitenlinie, Logo, Rückseite) unterscheiden sich bereits bei dem Galaxy Tab 7.7 deutlich von dem „iPad-Geschmacksmuster“. Wie dem auch sei, das Galaxy Tab 7.7 ist mit der Entscheidung in der gesamten EU verboten, Deutschland fehlt zwar formal in der Auflistung (weil nicht beantragt), dies ließe sich aber schnellstens korrigieren, weshalb Samsung auch hier keinen Vertrieb des Tablets riskieren wird.
Mit der Entscheidung dürften die einstweiligen Rechtszüge im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung vorerst ausgereizt sein, Apple hat auch ordentlich Klage erhoben, hier werden die Entscheidungen ausführlicher geprüft, dies kann sich jedoch noch über Monate und Jahre hinziehen. Weiterlesen