Samsung Galaxy Tab 10.1N bleibt in Deutschland erlaubt – Galaxy Tab 7.7 wird EU-weit verboten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute eine Entscheidung des LG Düsseldorf über das Samsung Galaxy Tab 10.1N bestätigt und gleichzeitig das Samsung Galaxy Tab 7.7 EU-weit verboten:

Bezüglich des Samsung Galaxy Tab 10.1N bestätigte das OLG Düsseldorf die Einschätzung des LG Düsseldorf (hier der Live-Bericht vom 22. Dezember), dass das Samsung Galaxy Tab 10.1N sowohl das ohnehin fragwürde iPad-Geschmacksmuster nicht verletzt, als auch – und das ist durchaus interessant – keinen UWG-Verstoß begründet. Einen solchen hatte sowohl das LG als auch das OLG Düsseldorf bei dem Samsung Galaxy Tab 10.1 noch bestätigt, begründet wurde er mit dem generell sehr (zu) ähnlichen „Look and Feel“ des Samsung Tablets. Das abgeänderte Samsung Galaxy Tab 10.1N bleibt damit erlaubt und Apple ist hier geschlagen.

Anders sieht es dagegen bei dem Samsung Galaxy Tab 7.7 aus, hier wurde bereits erstinstanzlich ein kerngleicher Verstoß angenommen. Zur Erklärung: die einstweilige Verfügung hatte Apple letztes Jahr gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9 erreicht, ein kerngleicher Verstoß bedeutet, dass ein neuer Verstoß vorliegt, der dem bisherigen Verstoß so ähnelt, dass keine neue Verfügung erlassen werden muss. Die Entscheidung ist insofern interessant, dass damit bestätigt wurde, dass das Samsung Galaxy Tab 7.7 in den kritischen Punkten dem Galaxy Tab 10.1 und 8.9 gleicht, das Galaxy Tab 10.1N aber nicht.

Schaut man sich jetzt diese vier Tablets an und besonders das doch sehr eigenständige Design des Galaxy Tab 7.7 (besonders dessen Rückseite), stellt sich die Frage, ob die Düsseldorfer Richter(innen) in Zukunft nur Tablets mit Lautsprechern auf der Front zulassen wollen. Denn alle anderen Merkmale (Seitenlinie, Logo, Rückseite) unterscheiden sich bereits bei dem Galaxy Tab 7.7 deutlich von dem „iPad-Geschmacksmuster“. Wie dem auch sei, das Galaxy Tab 7.7 ist mit der Entscheidung in der gesamten EU verboten, Deutschland fehlt zwar formal in der Auflistung (weil nicht beantragt), dies ließe sich aber schnellstens korrigieren, weshalb Samsung auch hier keinen Vertrieb des Tablets riskieren wird.

Mit der Entscheidung dürften die einstweiligen Rechtszüge im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung vorerst ausgereizt sein, Apple hat auch ordentlich Klage erhoben, hier werden die Entscheidungen ausführlicher geprüft, dies kann sich jedoch noch über Monate und Jahre hinziehen. Weiterlesen

Apple muss in UK Werbung für Samsung machen – Galaxy Tab habens nicht das iPad kopiert

In Großbritannien wurde vor wenigen Tagen festgestellt, dass Samsung Galaxy Tabs nicht das iPad kopieren. Simple Begründung: die Samsung Galaxy Tabs sind „nicht cool genug“ in Sachen Design. Nun kommt es aber „knüppeldicke“ für Apple – man muss Werbung für den größten Konkurrenten machen.

Samsung Galaxytab 77 Samsung vs Apple in UK: Galaxy Tabs verletzen nicht iPad Designpatent   nicht cool genug

Der Sieg für Samsung kam durch das „nicht cool genug“ mit einem schalen Beigeschmack – nun bekommt aber auch Apple nachträglich den Image-Sieg verhagelt: der zuständige Richter gab nun dem Antrag Samsungs auf eine einstweilige Verfügung gegen Apple statt. Apple hatte weiterhin behauptet, dass Samsung mit den Galaxy Tabs Designpatente Apple verletze. Samsung war nachvollziehbarer Weise erfreut:

Should Apple continue to make excessive legal claims based on such generic designs, innovation in the industry could be harmed and consumer choice unduly limited

Die Zeilen klingen recht nachvollziehbar, dürften tatsächlich aber recht süffisant gesprochen worden sein, denn für Apple kommt es jetzt knüppeldick. Weil man unberechtigt behauptet habe, dass die Galaxy Tabs die Designrechte verletzen, muss Apple nun sowohl in einigen Printmedien als auch auf der eigenen Webseite Werbung für Samsung schalten, da diese Äußerungen unmittelbaren finanziellen Schaden verursacht haben sollen.

Ich weiß nicht was mehr schmerzt, die Samsung-Werbung auf Apples Homepage oder aber die verordnete Werbung in der Financial Time, der Daily Mail, dem Guardian Mobile Magazin und in dem T3 Magazin. Beides dürfte einem Schlag in das Gesicht gleichkommen, wir halten euch natürlich auf dem Laufenden und versuchen Bilder der Werbung zu posten. Weiterlesen

Samsung vs Apple in UK: Galaxy Tabs verletzen nicht iPad-Designpatent – nicht „cool“ genug

In Großbritannien gibt es derzeit zwei sehr interessante Entscheidungen gegen Apple: zum einen verletzt HTC mit den Geräten einige Patente nicht und nun wurde entschieden, dass die Samsung Galaxy Tabs nicht das berühmt-berüchtigte iPad-Designpatent verletzen.

Die Entscheidung darf wohl als wichtiger Sieg in dem weltweiten Streit zwischen Apple und Samsung bezeichnet werden: Apple klagte gegen das Samsung Galaxy Tab 7.7, Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1, da diese drei Tablets laut Apple dem iPad zu sehr ähneln. Der „High Court of England & Wales“ sah dies nun aber doch nicht und urteilte zu Samsungs Gunsten – aus mehreren Gründen.

Zum einen ist das Design der Tablets eigenständig. Die Unterschiede sind mit dem bloßen Auge beispielsweise bei der unterschiedlichen Front oder der Seitenlinie leicht zu sehen. Hier hat man ohnehin nicht viel Spielraum, auf der Rückseite dagegen sind laut dem High Court of England & Wales die Unterschiede deutlich genug. Kurz: die Samsung Galaxy Tabs sind nicht so schlicht designt – nicht cool genug.

The Galaxy tablets do not have the same understated and extreme simplicity which is possessed by the Apple design. They are not as cool.”

Viel interessanter weil weltweit auch wohl nachvollziehbar ist die Begründung des Urteils mit „prior art“. Das LG Düsseldorf lag hier bereits einmal falsch, das OLG Düsseldorf stimmt hier aber in etwa mit dem High Court of England & Wales überein: das legendäre Knight Ridder oder aber das HP TC1000 gehören neben rund 50 (!) anderen Beispielen zu schon vorher vorhandenen Tablet-Designs weshalb das iPad-Geschmacksmuster so gar nicht geschützt werden kann.

„Samsung welcomes today’s ruling by the High Court, which affirms Samsung’s commitment to protect its own intellectual property rights while respecting those of other companies. Samsung believes Apple’s excessive legal claims based on such a generic design right can harm not only the industry’s innovation as a whole, but also unduly limit consumer choice.“

Logisch, dass sich Samsung über das Urteil freut – Apple war noch nicht für ein Statement zu erreichen. Ich bin gespannt, wie sich die Entscheidung auf laufende Gerichtsverfahren rund um die Welt auswirken wird. In meinen Augen wurde hier eins der zentralen Argumente Apples neutralisiert, jetzt bleiben allerdings noch zahlreiche (für mich teils triviale) Software-Patente übrig. Weiterlesen

Samsung Galaxy Nexus wieder im Google Play Store: 2-3 Wochen Lieferzeit und Android 4.1

In den USA kann man nach der Aussetzung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus jetzt das aktuelle Android 4.1 Flaggschiff auch wieder in dem Google Play Store bestellen:

Da wünscht man sich einmal wieder in den USA zu leben: aktuell ist das Samsung Galaxy Nexus in Deutschland mit 379€ deutlich teurer. In den USA kann man es nun für 349$ über den Google Play Store zu bestellen. Mit Android 4.1 an Bord, dafür aber auch noch mit einer Lieferzeit von 2-3 Wochen. Ich tippe, dass es derzeit Bestellungen hagelt, der Preis ist heiß und Apple betreibt die nötige Werbung!

Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden, was Apple vs Samsung und das Samsung Galaxy Nexus in den USA angeht – und natürlich auch in Sachen Android 4.1 Jelly Bean Update. Weiterlesen

Samsung Galaxy Nexus ist in den USA erstmal wieder erlaubt

In den USA gibt es gerade ein für mich sehr interessantes juristisches Kräftemessen rund um das Samsung Galaxy Nexus. Eine kurze Chronologie: Apple hat vor Monaten eine einstweilige Verfügung gegen das damalige Flaggschiff beantragt, vor einigen Tagen wurde diesem Antrag dann durch Richterin Koh stattgegeben. Samsung wehrte sich mit verschiedenen Argumenten (hauptsächlich die Validität der Patente Apples betreffend) – ohne Erfolg. Samsung widersprach Richterin Koh und beantragte die Aussetzung der Vollziehung (der einstweiligen Verfügung), doch die Richterin spielte nicht mit. Apple hinterlegte knapp 96 Millionen Dollar Sicherheitsleistung und verbannte damit das Samsung Galaxy Nexus aus dem Verkauf, insbesondere dem Google Play Store.

So weit so unschön. Google selber spricht davon, dass man mit Samsung einen Softwarepatch erarbeitet habe, der zusammen mit Jelly Bean auf dem Gerät dafür sorgen wird, dass keins von Apples Patenten mehr verletzt wird – das muss sich allerdings erst noch zeigen. Erstmal interessanter ist es, dass Samsung bei dem zuständigen Berufungsgericht (United States Court of Appeals for the Federal Circuit) eine Aussetzung der Vollziehung erreicht hat – bis zu der endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts über die Vollziehbarkeit während der gesamten Dauer der Berufung. Kurz: Das Samsung Galaxy Nexus darf erstmal wieder verkauft werden bis das Berufungsgericht darüber entscheidet, ob dem auch so bleibt während der Dauer der Berufung. Apple hat jetzt bis Donnerstag (12. Juli) Zeit, dem Gericht darzulegen, warum die einstweilige Verfügung doch vollzogen werden muss, also das Samsung Galaxy Nexus verboten bleiben muss. Dafür muss Apple vor allem zeigen, dass durch einen weiteren Verkauf ein großer Schaden entstehen würde. Halte ich persönlich für sehr schwer … insofern sind die Chancen von Samsung groß, dass das Samsung Galaxy Nexus noch eine lange Zeit weiter verkauft werden darf.

Ein interessantes juristisches Tauziehen, wenn ich Google wäre, würde ich jetzt die Geschäfte mit dem Samsung Galaxy Nexus bis unter die Ladendecke füllen – durch das Verfahren und den Ruf den es dadurch bekommt („Das Smartphone vor dem Apple Angst hat“ oder ähnlich), dürfte es sich besser verkaufen als jemals zuvor. Weiterlesen

Google bestätigt: Galaxy Nexus verschwand wegen Apple – kommt aber nächste Woche schon wieder

Es lag absolut nahe und nun hat es Google auch offiziell bestätigt: das Samsung Galaxy Nexus ist aus dem Google Play Store in den USA wegen der einstweiligen Verfügung – erwirkt durch Apple – herausgenommen worden. Allerdings wird es bereits nächste Woche wieder über den Store zur Verfügung stehen: mit Android 4.1 Jelly Bean und einem Workaround für die beanstandeten Funktionen.

Konkret geht es unter anderem um die Google Suchleiste, darum, dass im Internet und auf dem Gerät selber gesucht werden kann, eine bestimmte Art Links und Weiterleitungen zu setzen und Slide-to-Unlock. Vier Funktionen, die Google mit Samsung laut eigenem Bekennen so geändert haben möchte, dass sie die Patente von Apple nicht mehr verletzen und demnach das Samsung Galaxy Nexus wieder ohne weiteres in den Handel gehen darf. Ich bin gespannt, wie sich das äußert – hier in Deutschland dürften wir ja eigentlich erstmal wenig von den Änderungen auf unseren Samsung Galaxy Nexus sehen, aber es könnte ein Indiz dafür sein, wie einfach solche Patentschwierigkeiten in Zukunft umgangen werden können. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden was das Samsung Galaxy Nexus angeht – und erst Recht in Sachen Android 4.1 Jelly Bean!
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