Apple vs Samsung: Apple klagt gegen das Galaxy Nexus um Google zu treffen

Eine Meldung vom Wochenende, bei der ich früher keine Zeit hatte darüber zu berichten. Apple – wer sonst – hat mal wieder eine Klage gegen Samsung angestrebt. Die Klage zielt auf das Samsung Galaxy Nexus ab, basiert auf vier extrem wichtigen Patenten und zeigt klar, aus welcher Richtung der Wind weht:

Im Endeffekt klagt hier nicht Apple gegen Samsung, sondern Apple gegen Google – man möchte das neue Android 4.0 angreifen. Klar dürfte auch der Grund sein: Apple fühlt sich durch Android 4.0 bedroht. Aus diesem Grund hat man nun in den USA eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus beantragt – und diesen Antrag auf einige schwerwiegende Patente gestützt…

1. U.S. Patent No. 5,946,647

Das „Data tapping“-Patent ermöglicht es, Zahlen und Buchstaben aus etwa Mails oder SMS zu markieren und dem gesamten System zur Verfügung zu stellen. Also mehr oder weniger ein „Copy & Paste“-Patent.

2. U.S. Patent No. 8,086,604

Ein Patent auf die Art, wie Apples Siri die Websuche ermöglicht. Apple möchte Siri als Alleinstellungsmerkmal des iPhone 4s schützen …

3. U.S. Patent No. 8,046,721

Ein „Slide-to-Unlock“-Patent. Über den Sinn des Patents darf gestritten werden – über den Bestand hat der Kampf schon begonnen. Ich frage mich, ob das Patent hier überhaupt greift, da Google selber bei der Entwicklung von Android 4.0 darauf geachtet hat keine Patente zu verletzen – und Slide-to-Unlock war zu diesem Zeitpunkt mehr als präsent.

4. U.S. Patent No. 8,074,172

Ich bin mir nicht ganz sicher, was dieses Patent schützt – Florian vermutet hier die Art, wie Google in Android Vervollständigungen der Suche anbietet, nachdem man ein Wort oder ein Teil eines Wortes eingetippt hat.

Fakt ist, dass Apple die Klage nicht wie bisher auf eher schwach anzusehende Designrechte basiert, sondern „harte“ und „starke“ technische Patente nutzt. Will heißen, dass man nun wirklich schweres Geschütz auffährt, um Android und Google im Kern zu treffen – Samsung und das Galaxy Nexus sind hier nur ein Umweg. Die Patente sind allerdings noch recht jung (zumindest die drei mit einer acht vorne) und müssen daher ihren Wert erst noch unter Beweis stellen. Ich hoffe inständig, dass man hier nicht auf eine einstweilige Verfügung entscheiden wird, sondern den ganzen Streit über das ordentliche Klageverfahren aufarbeiten wird – alles andere würde den Nutzer und den US-amerikanischen LTE-Markt unnötig schädigen. Weiterlesen

[Apple vs Samsung] Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft werden – keine einstweilige Verfügung vor dem LG Düsseldorf

Samsung hat vor dem LG Düsseldorf so eben einen weiteren Sieg einfahren können, das Gericht urteilte gegen eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N die Apple gefordert hatte.

Das Gericht erließ nicht die von Apple geforderte einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N wegen Verletzung des berüchtigten iPad-Geschmacksmusters oder Verletzung von Wettbewerbsrecht.

Samsung gibt dazu das folgende Statement ab:

„Samsung welcomes the today’s ruling by the Dusseldorf Regional Court which affirms our position that the GALAXY Tab 10.1N is distinctive and does not infringe the intellectual property rights asserted by Apple. The court has denied Apple’s request for a preliminary injunction and the GALAXY Tab 10.1N remains available to consumers in Germany.

Samsung will continue to take all appropriate measures, including legal action, to ensure continued consumer access to our innovative products.“

Man begrüßt also das Urteil und sieht sich darin bestätigt, dass Apples geistiges Eigentum nicht durch die eigenen Geräte verletzt wird.

Ich versuche noch an nähere Informationen zu kommen, habe selber das Ergebnis gerade erst per Mail bekommen… so lange ich nichts näheres weiß, bleibt Raum für ein paar Überlegungen: das OLG Düsseldorf hatte am 31. Januar eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 aufrecht erhalten, diese Entscheidung aber nicht (wie zuvor das LG Düsseldorf) auf eine Verletzung des „iPad-Geschmacksmusters“ gestützt, sondern auf eine Verletzung von Wettbewerbsrecht. Unter diesem Gesichtspunkt war es abzusehen, dass sich das LG Düsseldorf dieser Linie anschließen würde und beim Galaxy Tab 10.1N ebenfalls keine Verletzung des Geschmacksmusters annehmen würde, die große Frage war hier das Wettbewerbsrecht (UWG). Das OLG Düsseldorf hatte beim Galaxy Tab 10.1 auf eine unzulässige Nachahme gemäß § 4 Nr. 9 b UWG entschieden, dadurch, dass das LG Düsseldorf die einstweilige Verfügung gegen das neue Galaxy Tab 10.1N nicht erlassen hat, wird hier wohl keine Verletzung angenommen. Dies ist insofern interessant, weil die Benutzeroberflächen identisch sind (Android 3.2 mit TouchWiz UI), demnach sah das LG Düsseldorf lediglich durch die Designänderungen (breiterer Rand um das Display, Lautsprecher vorne, andere Seitenlinie) die Nachahme nicht mehr als gegeben an…

Diese Meinung des LG Düsseldorf dürfte Apple wohl kaum akzeptieren, daher sehe ich es als sehr wahrscheinlich, dass Apple Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Ein anderer Weg ist das Hauptsacheverfahren – wir hatten bereits berichtet, dass Apple „normale“ Klage gegen insgesamt 5 Tablets von Samsung eingereicht hat – die erste Verhandlung findet hier am 25. September statt!

UPDATE: Die Presseerklärung des LG Düsseldorf, wie ich vermutet habe, sieht das Gericht keine Verletzung des Geschmacksmusters, da Samsung das Design nun so weit verändert hat. Außerdem kommt es nicht zu einer „Prestigeübertragung“ und somit zu keiner Verletzung des Wettbewerbsrechts, da man sich nun ausreichend unterscheide.

[UPDATE] Samsung gewinnt in München – keine einstweilige Verfügung gegen Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N

Der Sieg kam unerwartet für die meisten – nicht, weil man eine Niederlage für Samsung hat kommen sehen, sondern, weil niemand wirklich das Verfahren wahrgenommen hatte. Egal, gab es – vor dem LG München hatte Apple eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Nexus und das Galaxy Tab 10.1N beantragt, diese aber nicht genehmigt bekommen:

Die einzigen, die anscheinend von dem Verfahren wussten (außer den Parteien natürlich 😉 ) waren wohl Bloomberg News, diese haben jetzt berichtet, dass der vorsitzende Richter keine einstweilige Verfügung gegen die beiden Gerichte erließ, da das zu Grunde liegende Patent bereits vor Eintragung durch Apple bekannt war und daher gelöscht wird. Welches Patent oder Geschmacksmuster das ist bleibt aber unklar, irgendwas mit einer Touchscreentechnologie wohl…

Gut, Sieg für Samsung – und wieder mal ein Zeichen dafür, dass das Patentrecht und Geschmacksmusterrecht in der EU schleunigst überarbeitet werden sollte. Es kann nicht sein, dass nationale Gerichte hier als Prüfungsinstanz für das Bestehen der Rechte herhalten müssen.

Am 9. Februar geht es auf jeden Fall weiter, dann wird das LG Düsseldorf sein Urteil fällen, ob das Galaxy Tab 10.1N weiterhin im Verkauf bleiben darf – eine mehr als spannende Entscheidung, da die Berufung um das erste Galaxy Tab 10.1 vor dem OLG Düsseldorf zwar keine Verletzung des iPad-Geschmacksmusters attestierte, allerdings ein zu ähnliches „Look and Feel“ und damit einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß. Wir als Samsung-Blog verfolgen die Sache natürlich weiter..

[UPDATE] Florian Müller von FOSSPatents hat in Erfahrung gebracht, um welches Patent es ging – Basis von Apples Begehren war wohl das EU-Patent EP2126678 A2. Dieses schützt den bekannten Bounce-Effekt, also das Springen, wenn man das Seitenende erreicht. Gab es früher mal bei einigen Android-Geräten von Samsung und HTC, wurde aber inzwischen (weil es schon in den USA und den Niederlanden geltend gemacht wurde) gegen ein farbliches Schimmern „ausgetauscht“. Es ist also eigentlich beim Galaxy Nexus nicht mehr im Einsatz – dachte ich. Scheinbar sieht Apple das anders, sonst hätte man nicht geklagt. Was jetzt noch verwunderlich ist: in den USA und auch den Niederlanden wurde eben dieses Patent schon als gültig angesehen – das LG München sah es aber anders.

Das dürfte im Ergebnis heißen, dass Apple die Schlappe nicht auf sich sitzen lassen wird. Entweder also Berufung vor dem OLG München, oder aber das Hauptsacheverfahren vor dem LG München. Wir bleiben am Ball…

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Apple vs Samsung: Kartellverfahren gegen Samsung von der EU Kommission eingeleitet

Gestern dürfte wohl einer der schwärzesten Tage für Samsung seit langem gewesen sein – die schweren Vorwürfe durch den Public Eye Award und der „verlorene“ Prozess vor dem OLG Düsseldorf, dazu kommt noch eine weitere Meldung von gestern. Wir vom Samsung-Blog schreiben auch über solche negativen Schlagzeilen, allerdings hatte ich gestern noch mit einer Klausur zu kämpfen, daher jetzt: die EU Kommission hat ein Kartelluntersuchungsverfahren gegen Samsung eingeleitet:

Im Rahmen dieser Untersuchung soll kontrolliert werden, ob Samsung den Wettbewerb in der EU gefährdet hat. Dies könnte mit der (versuchten) Durchsetzung von Rechten an bestimmten Patenten geschehen sein. Über diese Patente (FRAND-Patente) hatten wir bereits früher häufiger berichtet – Grund ist, dass man sich 1998 bei Festlegung des UMTS-Standards gegenüber dem European Telecommunications Standards Institute (ETSI) verpflichtet hatte, die für diese Technik essentiellen Patente jedermann der möchte unter fairen und nicht-diskriminierenden Bedienungen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory = FRAND) zu lizenzieren.

Diese Patente aber hat Samsung in letzter Zeit versucht – gegen Apple – einzusetzen. Allerdings muss man dazu sagen, dass Samsung sich stehts auf den Vorwurf gestützt hat, dass Apple die Technik nutzt, allerdings keine Lizenzgebühren zahlt. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Apple die entsprechenden Komponenten von Qualcomm bezogen hat – und die wiederum haben die Lizenzen an Samsung gezahlt.

Jedenfalls wurde das Kartellverfahren nun eingeleitet – was erstmal nichts heißen will, da am Ende auch herauskommen kann, dass Samsung hier alles richtig gemacht hat. Trotzdem: gestern war echt kein guter Tag für Samsung … Weiterlesen

Apple vs Samsung: Samsung verliert vor dem OLG Düsseldorf, einstweilige Verfügung gegen Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen – und trotzdem ein Teilsieg

Ok, damit habe ich nicht gerechnet. Das OLG Düsseldorf hat eben seine Entscheidung bekannt gegeben, die einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 aufrecht zu erhalten, dies umfasst auch das Galaxy Tab 8.9. Klingt im ersten Moment tragisch, allerdings ist es tatsächlich weniger schlimm als man denkt, man könnte es sogar „Teilsieg“ nennen:

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf bezieht sich auf das Galaxy Tab 10.1 und auch das Galaxy Tab 8.9 und besagt, dass Samsung weiterhin nicht die beiden Geräte in Deutschland bewerben oder vertreiben darf. Allerdings ist das Urteil etwas spezieller: die Entscheidung wurde nicht (wie bei der vorherigen Instanz) auf das berühmte iPad-Geschmacksmuster gestützt, sondern auf das Wettbewerbsrecht (UWG). Will heißen, dass das OLG Düsseldorf entschieden hat, dass das Galaxy Tab 10.1 nicht das Geschmacksmuster verletzt, aber dem iPad zu ähnlich ist vom „Look and Feel“-Standpunkt aus (unzulässige Nachahme § 4 Nr. 9 b UWG). Die Entscheidung bezieht sich aber ausdrücklich nicht auf das Galaxy Tab 10.1N! Für Deutschland ist die Entscheidung natürlich erstmal ärgerlich, da das Galaxy Tab 10.1 nicht nach Deutschland kommen darf (die Entscheidung ist rechtskräftig), allerdings hat man in Deutschland seit einigen Wochen das Galaxy Tab 10.1N auf dem Markt, die Nutzer sind also zufrieden gestellt.

Jetzt der Punkt, man könne die Entscheidung sogar einen Teilsieg nennen: das UWG beziehungsweise Wettbewerbsrecht ist eine deutsche Besonderheit. Etwas vergleichbares gibt es so nicht in der EU – will heißen, dass man die hiesige Entscheidung nicht in anderen Ländern als Argument heranziehen kann (für eine Verletzung des Geschmacksmusters) und sich dort auch nicht durchsetzen lässt. Im Gegenteil sogar, man hat ausdrücklich die Entscheidung eben nicht auf eine Verletzung des Geschmacksmusters basiert – Samsung könnte also in anderen Verfahren (basierend auf dem Geschmacksmuster) die Entscheidung des OLG Düsseldorf anführen. Und die besagt eben, dass zum einen „prior art“ vorhanden ist, also schon vor Anmeldung des Geschmacksmusters die Formen bekannt waren (etwa das Ozolins-Design) und zum anderen das Design des iPads ein zweigeteiltes ist, das des Galaxy Tab 10.1 sich allerdings in drei Stufen unterteile.

Apple vs Samsung bleibt also spannend, vor allem dürfte jetzt die Entscheidung des LG Düsseldorf am 9. Februar spannend werden – wird entschieden, dass auch das Galaxy Tab 10.1N gegen Wettbewerbsrecht verstößt? Oder darf Deutschland seine Version des Galaxy Tab 10.1 behalten? Reichen die Änderungen? Am 9. Februar wissen wir mehr, wenn ihr aktuell bleiben wollt: werdet Fan von uns auf Facebook oder zirkelt und bei Google+ ein

Presseerklärung des OLG Düsseldorf im Volltext

FOSSPatents

Samsung nimmt Stellung zur Präsentation des Galaxy S3 – Showdown gegen das iPhone 5?

Die Gerüchte nehmen kein Ende – wann wird Samsung das Galaxy S3 präsentieren? Die Gerüchte mehrten sich, dass Samsung das neue Flaggschiff nicht im Rahmen des MWC präsentieren wird…

Bei dem gestrigen Earnings-Call, wo die Quartalsergebnisse Q4 2011 bekannt gegeben wurden, wurde die Frage gestellt, wann denn das Galaxy S3 kommen wird – doch schon auf dem MWC?

Auf die Frage ob es im Rahmen des MWC präsentiert wird und im zweiten Quartal dann den Markt erreichen würde, oder ob es sich in Q3 verschieben würde um das iPhone 5 anzugreifen, wurde geantwortet, dass man derzeit mehrere Optionen untersuche, wann es herausgebracht wird.

Klingt in meinen Ohren nach einem Showdown gegen das iPhone 5. Sobald Samsung ungefähr weiß, wann dieses erhältlich sein wird, könnte man eine Präsentation bringen und damit dem direkten Konkurrenten begegnen. Ob es klug wäre – kann man für sich entscheiden. Ich persönlich denke, dass vorher noch viele auf den Launch eines iPhone 5 warten würden, bevor man sich ein neues Smartphone kauft. Wenn dann aber fast zeitgleich ein günstigeres und deutlich besseres Smartphone den Markt trifft, könnte man hier Apple hart treffen. Andererseits weiß man nicht, wann es so weit ist mit dem iPhone 5, noch bin ich mit meinem Galaxy Note mehr als zufrieden, aber im Sommer könnte dann schon etwas neues her 😉 wie der in der Regel gut informierte Apple-Blog 9to5mac.com erfahren haben will, fängt die Produktion des iPhone 5 aber bald an, dann könnte es echt einen heißen Smartphone-Sommer geben! Weiterlesen