Na, noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk was ein bisschen mehr kosten darf? Dann dürfte das Galaxy S2 oder Galaxy Tab 10.1N 3G wohl mit die beste Wahl sein und derzeit bei Ebay zudem recht günstig zu haben:
Beim Preis spart ihr etwa 20€ im Vergleich zum restlichen Markt, außerdem die Versandkosten – und ihr habt Cyberport als renommierten Verkäufer. Falls ihr also noch ein wenig Technik für den Weihnachtsbaum sucht…
Eben noch hatte ich Florian Müller von FOSSpatents geschrieben, dass es mich wundert, dass Apple noch nichts bezüglich des Samsung Galaxy Tab 10.1N gemacht hat – viel Zeit bliebe ja nicht mehr (4 Wochen nach Kenntniserlangung der Rechtsbeeinträchtigung), da ist es auch so weit: Apple hat eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1N beantragt
Das Landgericht Düsseldorf hat hier nun eine Anhörung auf den 22. Dezember gelegt. Und jetzt wird es spannend – eine Anhörung kann aus zwei Gründen anberaumt werden: einmal, wenn das Gericht Zweifel an dem Antragsgrund hat, oder, wenn eine Schutzschrift vorliegt. Auch beim ersten Galaxy Tab 10.1 hatte Samsung eine Schutzschrift hinterlegt, welche allerdings nicht ausreichend war, um das Gericht von einer einstweiligen Verfügung ohne Anhörung abzuhalten. Nun liegt die Sache aber anders, das Galaxy Tab 10.1N ist augenscheinlich so gestaltet worden, dass eine Verletzung des „berühmten“ europäischen Geschmacksmusters nicht mehr klar auf der Hand liegt, dazu wird Samsung diesmal eine ausführliche Schutzschrift hinterlegt haben, die mit großer Sicherheit genau auf einen etwaigen Antrag Apples ausgerichtet war.
Jetzt wird es genau zu dem kommen, was ich bereits in einem früheren Kommentar (lesen!) geschrieben hatte: das Gericht wird entscheiden müssen, wo genau die Grenze liegt. Wann ist das Geschmacksmuster noch verletzt, wie weit geht der Schutz. Samsung hat in meinen Augen einen Antrag von Apple provoziert um auszutesten, wo (deutsche) Gerichte die Grenze ziehen, und wie weit man sich dem Geschmacksmuster nähern kann, ohne eine einstweilige Verfügung zu riskieren.
Spannend, ich muss schauen, ob ich am 22. Dezember dazu live vor Ort bin – denn bereits am nächsten Tag findet vor dem OLG Düsseldorf die Berufungsverhandlung wegen dem ersten Galaxy Tab 10.1 statt! Weiterlesen →
Ok, das ging schnell – war aber abzusehen. Wenn Samsung schon eine neue Variante des Galaxy Tab 10.1N auf den Markt bringt, dann muss der Preis etwa dem des ersten Galaxy Tab 10.1 entsprechen und so findet man derzeit bei Amazon das Galaxy Tab 10.1N für gute 479€:
Wie sieht es aus, Interesse an dem Gerät? Werdet ihr zuschlagen? Weiterlesen →
Wir hatten euch ja vor ein paar Tagen berichtet, dass Samsung eine überarbeitete Variante des Samsung Galaxy Tab 10.1 bringt, um die einstweilige Verfügung „zu umgehen“ und ein Tablet im Weihnachtsgeschäft zu haben (einen ausführlichen Kommentar zu den Gründen findet ihr hier). Ich wollte eigentlich versuchen so schnell wie möglich ein Galaxy Tab 10.1N in die Finger zu bekommen, um es mit dem ersten 10.1 zu vergleichen, Johannes von NewGadgets.de war aber schneller und hatte die Gelegenheit das Galaxy Tab 10.1N auszupacken und sich ausführlicher anzuschauen – interessantes Video, sollte man sich anschauen, danach findet ihr noch ein paar Bilder: Weiterlesen →
Der Anlass dürfte für alle klar sein: Apple hatte gegen das Galaxy Tab 10.1 eine einstweilige Verfügung vor dem LG Düsseldorf bekommen (ich berichtete damals live) weshalb es Samsung untersagt war für das Gerät zu werben und es zu vertreiben. Diese einstweilige Verfügung stützt sich auf eine (angebliche) Verletzung eines europäischen Geschmacksmusters, welches derart generell und unklar gehalten ist, dass relativ viele Tablets die derzeit auf dem Markt sind davon betroffen sind.
Inzwischen ist Samsung in Berufung gegangen (diese findet am 20. Dezember vor dem OLG Düsseldorf statt) und hat die Löschung des Geschmacksmusters in Alicante beantragt. Problem: Alicante dauert lange (ich tippe mal, dass sich hier vor März 2012 nichts tut) und auch der 20. Dezember wäre zu spät um das Weihnachtsgeschäft noch für sich nutzen zu können. Dies zusammen dürfte Grund Nummer eins für die Entscheidung Samsungs ein neues, überarbeitetes Galaxy Tab 10.1N zu bringen gewesen sein.
Samsung bestätigte gegenüber der südkoreanischen Nachrichtenagentur Yonhap News, dass man zwei Sachen bei dem Galaxy Tab 10.1N geändert habe (Rahmen breiter und bis auf die Vorderseite, Lautsprecher ebenfalls auf die Front) um die einstweilige Verfügung zu umgehen und hoffentlich kein Geschmacksmuster von Apple zu verletzen. Dieser Grund dürfte der offensichtlichere sein… Weiterlesen →
Wir hatten gestern bereits drüber geschrieben, dass bei einigen Online-Händlern (u.a. Cyberport) ein Galaxy Tab 10.1N aufgetaucht ist. Eine Bestätigung gab es keine, nun hat Südkoreas Nachrichtenagentur Yonhap News durch einen Firmensprecher Samsung bestätigt bekommen: das Galaxy Tab 10.1N ist nur für Deutschland bestimmt und kommt bereits nächste Woche
Die Änderungen betreffen (wie von mir berichtet und zahlreich zitiert) zum einen den Metallrahmen, der nun breiter ist und leicht in die Front übergeht und zum anderen die Lautsprecher, die nun nicht mehr an der Seite liegen sondern ebenfalls auf die Front des Gerätes gerückt wurden.
Die Änderungen muten gut durchdacht an, Florian Müller von FOSSPatents vermutet eine enge Zusammenarbeit von Anwälten und Designern, um die einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 zu umgehen.
Gegenüber Yonhap News wurde eben dieses Umgehen als Grund für das Gerät angegeben, ebenso wie das bevorstehende Weihnachtsgeschäft. Mit Bestätigung des Geräts wird es interessant: was wird Apple machen? Mehr dazu schreibe ich euch gleich in einem Kommentar… Weiterlesen →
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