[Kommentar] Apple vs Samsung: Zwei neue Klagen in Düsseldorf – 10 Smartphones und 5 Tablets als Ziel

Hach, war es nicht schön ruhig die letzten Tage und Wochen im Fall Apple vs Samsung? Neues Jahr, neuer Streit und euer Samsung Blog berichtet natürlich! Apple hat in Düsseldorf zwei neue Klagen gegen Samsung eingereicht, einmal gegen 10 Smartphones (darunter das Galaxy S2) und einmal gegen 5 Tablets …

Bloomberg hat eben geschrieben, dass vor dem LG Düsseldorf zwei neue Klagen durch Apple gegen Samsung eingereicht wurden. Viel ist natürlich nicht dazu bekannt, laut Gerichtssprecher Peter Schütz (netter Typ übrigens, hat mir vor der letzten Anhörung noch via Handy die Uhrzeit Abends gesagt) liegen den Klagen aber auch wieder Designrechte von Apple zu Grunde. Der übliche Geschmacksmusterblödsinn vermute ich mal.

Warum das Ganze? Tja, jetzt wird es spannend – beim Samsung Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1N sieht es im Moment meiner Meinung nach recht düster aus für Apple. Das LG Düsseldorf hat angedeutet, dass es wohl keine einstweilige Verfügung dagegen erlassen wird und vor dem OLG Düsseldorf sah es meiner Meinung nach auch danach aus, als ob das Gericht hier zu Gunsten Samsungs entscheiden wird. Beim OLG hören wir das Urteil Ende des Monats (31.1.), beim LG dann am 9. Februar. Spannend, aber Apple möchte anscheinend nicht so lange warten, um zu verlieren.

Stattdessen nun zwei neue Klagen und so wie ich das sehe, ist zumindest die Klage bezüglich der 5 Tablets (vermutlich  Galaxy Tab 10.1, Galaxy Tab 10.1N, Galaxy Tab 8.9, Galaxy Tab 7.0 Plus N und Galaxy Tab 7.7) reine Taktik. Diesmal ist es kein Antrag auf eine einstweilige Verfügung, sondern eine „normale“ Klage. Warum? Bei Geräten wie beispielsweise dem Galaxy S Plus fehlt es an der Eilbedürftigkeit. Ein solcher Antrag muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), beziehungsweise spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Rechteverletzung erfolgen. Diese Frist ist bei zahlreichen Geräten die nun Bestandteil der neuen Klagen sein dürften überschritten – und keine einstweilige Verfügung mehr möglich. Allerdings möchte Apple die Schlappe die sich beim Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 10.1N anbahnt nicht hinnehmen, sondern neu substituiert vortragen, um möglicherweise eine andere Entscheidung des Gerichts herbeizuführen, ansonsten wäre nach den beiden kommenden Urteilen wohl Schluss (die Revision zum BGH schließe ich mal aus).

Aus diesem Grund dürfte man nun den „normalen“ Klageweg beschritten haben, gleich gegen alle Geräte – warum auch nicht, hier kann man dann vermutlich aus einem umfangreicheren Repertoire an Argumenten schöpfen! Warum die Smartphones? Auch die sind Apple schon länger ein Dorn im Auge.

Im Endeffekt findet jetzt in Deutschland genau der langatmige Kampf vor Gericht statt, der in den USA schon ein wenig länger läuft, aus einem mehrmonatigen Streit wird eine länger andauernde Kiste. Die neuen Klagen ändern an der Situation gar nichts, alles bleibt im Verkauf. Apple möchte sich halt nicht so schnell geschlagen geben und mit den Smartphones führt man tatsächlich „etwas Neues“ in den Kampf in Deutschland, bei den Tablets nicht. Die Vorzeichen stehen bei den Tablets meiner Meinung nach denkbar schlecht für Apple und auch bei den Smartphones halte ich die Aussichten für überschaubar – hier gibt es noch mehr „prior art“ und erst recht mehr vergleichbare Konkurrenten. Spannend, wir werden natürlich am Ball bleiben, also schnell Fan bei Facebook werden 😉

Samsung bekommt in Italien keine einstweilige Verfügung gegen das iPhone 4S

Eine kleine Meldung der Vollständigkeit halber: Samsung ist mit seinem Bestreben eine einstweilige Verfügung gegen das iPhone 4S in Italien zu erreichen gescheitert, das zuständige italienische Gericht wies einen diesbezüglichen Antrag Samsungs zurück.

Für Samsung war die „Niederlage“ abzusehen, da man mit ähnlichem Erfolg bereits in den Niederlanden und Frankreich versucht hatte gegen das iPhone 4S zu agieren, allerdings sahen auch die dortigen Gerichte keinen ausreichenden Grund für eine einstweilige Verfügung. Grund des Ganzen dürften zum einen die bekannt gewordenen Lizenzierungsvereinbarungen zwischen Qualcomm und Apple sein. Samsung hatte Verletzungen von FRAND-Patenten (grundlegende Patente, die zu fairen Konditionen lizenzierbar sein müssen) durch Apple angeführt, Apple aber erwidert, dass man längst die Lizenzen zahlen würde, allerdings an Qualcomm und diese wiederum längst an Samsung.

Nach Punkten steht es jetzt also gefühlt 33:33 (oder so), mal verliert man und mal gewinnen die anderen. Ende des Monats hören wir uns mal das Urteil vom OLG Düsseldorf in Sachen Galaxy Tab 10.1 und Geschmacksmuster an, am 9. Februar dann das LG Düsseldorf wegen dem Galaxy Tab 10.1N, da dürften meiner Meinung nach zwei Siege für Samsung drin sein.

Ich bin gespannt, wie die Sache zwischen Apple und Samsung generell weitergeht – die einzelnen Schauplätze sind da allerdings nur in der Summe von Bedeutung. Warten wir es ab, wir werden es für euch weiter verfolgen. Weiterlesen

Zusammenfassung der Verhandlung vor dem LG Düsseldorf über das Galaxy Tab 10.1N – und was sie für die Zukunft bedeuten könnte

Eben hatte ich euch ja über 3 Stunden (ich hatte mit einer kürzeren Anhörung gerechnet) live Berichtet, wie es vor dem LG Düsseldorf um das Galaxy Tab 10.1N steht. In aller Kürze noch mal zusammengefasst: es sieht gut aus für Samsung. Dass das Gericht das Geschmacksmuster nicht als verletzt ansieht wurde sehr deutlich – ein wichtiger Punkt, Apple hatte sich für eine europaweite Verfügung darauf gestützt. Ersatzweise hätte Apple sich auf Ansprüche aus Wettbewerbsrecht (UWG) für die BRD gestützt und auch hier sieht es für mich halbwegs klar so aus, als ob Samsung hier eher vorne liegt. Klar, Gefühlssache und ich will der vorsitzenden Richterin und der Kammer nichts in den Mund legen, aber insgesamt erscheint  mir Samsung auch hier deutlich vorne. Mehr dazu könnt ihr hier in voller Länge nachlesen.

Die Verkündung wurde auf den 09. Februar 2012 gelegt, man will hier augenscheinlich dem OLG nicht vorgreifen. Schade eigentlich, lässt allerdings Platz für Überlegungen…. Weiterlesen

[Live-Blog] Apple vs Samsung vor dem LG Düsseldorf – Anhörung zu dem Galaxy Tab 10.1N

Heute wird es dann kurz vor Weihnachten noch einmal spannend im Streit zwischen Apple und Samsung, vor dem LG Düsseldorf gibt es ab 10:00 Uhr eine Anhörung der Parteien, ob eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N erlassen wird (fordert Apple), oder eben nicht (fordert Samsung). Die Entscheidung wird auf den Handel erst einmal keinerlei Auswirkungen haben, selbst eine einstweilige Verfügung würde nicht die Geräte berühren, die bereits an die Einzelhändler ausgeliefert wurden. Trotzdem ist die Entscheidung äußerst spannend, dürfte sie schließlich als Indiz für die Gesinnung des OLG Düsseldorf herhalten und zudem das Design von Tablets in Deutschland in 2012 beeinflussen.

Bis zum Anhörungsbeginn sind es ja noch ein paar Minuten hin, Zeit sich kurz vor den Weihnachtsferien noch eine Frühstückpause zu gönnen und zu reflektieren, wie es so weit kam und wo es hinführt. Bereits im Juli hatte Apple eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 beantragt und diese auch (ebenfalls durch das LG Düsseldorf) erlassen bekommen, Samsung legte Widerspruch ein und so kam es zur mündlichen Verhandlung, wir waren „damals“ live vor Ort. Das Gericht ließ sich von Samsung nicht überzeugen, das Galaxy Tab 10.1 blieb verboten. Samsung legte Berufung ein und so kam es zu einer Berufungsverhandlung am letzten Dienstag. Da Samsung aber scheinbar das Weihnachtsgeschäft so schnell aufgeben wollte, strickte man das Galaxy Tab 10.1 kurzerhand um, einige Designänderungen später hatte man das Galaxy Tab 10.1N, welches sich durch Lautsprecher auf der Vorderseite, eine Änderung des Rahmens und andere Feinheiten auszeichnet. In meinen Augen ist das Galaxy Tab 10.1N ein Experiment von Samsung, da man – wie kein anderer Hersteller weltweit – in einer Lage ist, sehr schnell die Produkte anzupassen und zu verändern, ist das Galaxy Tab 10.1N in meinen Augen nichts anderes als ein Versuch der Gratwanderung. Klar, das Tablet soll auch verkauft werden, aber viel eher dürfte es darum gehen, sich an den Grad der Ähnlichkeit heranzutasten, den das … kritische LG Düsseldorf noch als zulässig im Betracht auf das europäische Geschmacksmuster Apples, welches auch als „iPad-Geschmacksmuster“ bezeichnet wird, erachtet… weiterlesen! Weiterlesen

Apple vs Samsung: Zusammenfassung der Berufungsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf

Das wichtigste zuerst: Entschuldigung. Ich hatte euch einen live-Blog versprochen, konnte dies aber nicht einhalten. Tut mir Leid, beim nächsten Mal wird dies besser. Leider wurden beim Einlass ins Gerichtsgebäude alle Foto-fähigen Smartphones eingesammelt und nur unter größtem Protest konnte ich meinen Laptop behalten. Ohne Smartphone kein Tether und in dem Hinterwäldler-OLG Düsseldorf gibt es noch nicht einmal W-LAN zu buchen… traurig, hier ist das LG weiter, daher sage ich hier schon mal vorsichtig, dass die Verhandlung am Donnerstag zum einen spannender wird und zum anderen dann auch live hier zu verfolgen sein wird.

Jetzt zum Eigentlichen, der Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf. Das OLG Düsseldorf kam mir deutlich kleiner von den Räumlichkeiten vor und so wirkte es noch ein wenig … beeindruckender, als die Samsung-Fraktion vor Sitzungsbeginn drei oder 4 Umzugkartons, vermeintlich voll mit Aktenordnern, zum Sitzungssaal schleppte. Sah nicht nur lustig aus, sondern hatte eine wichtige Information als Hintergrund: Samsung hat zahlreiche Fälle von „prior-art“ in das Verfahren neu eingebracht – mehr wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht, klang aber gut.

Dann begann die Sitzung und bevor ich jetzt weiterschreibe: es war für mich das erste mal, dass ich OLG-Luft geschnuppert habe, bisher war ich „nur“ vor einigen Landgerichten, vielleicht ist das der Grund, warum mir die gesamte Sitzung äußerst technisch und detailverliebt vorkam und teilweise total zerfahren wirkte. Jedenfalls fand‘ ich es unglaublich schwierig die einzelnen Vorträge der Parteien herauszuarbeiten oder gar eine Tendenz des Richters zu erkennen. Ich versuche es trotzdem mal.

Der erste Streitpunkt: eine Verfügung gegen den südkoreanischen Mutterkonzern… Weiterlesen

[NICHT LIVE] Heute vor dem OLG Düsseldorf: Apple vs Samsung – Berufungsverhandlung um das Galaxy Tab 10.1

Leider wurden allen die Smartphones abgenommen und dieses Hinterwäldler-OLG hat noch nicht einmal ein W-LAN für die Presse! Ich kann also nicht live berichten, versuche aber in den Sitzungspausen

EINE ZUSAMMENFASSUNG DER VERHANDLUNG (AUCH VOM ENDE) FINDET IHR HIER

Es ist wieder so weit, Apple vs Samsung – ich hatte euch vor einigen Monaten live vom LG Düsseldorf berichtet, wo über eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 mündlich verhandelt wurde. Die einstweilige Verfügung wurde aufrechterhalten, das Galaxy Tab 10.1 durfte von Samsung (genauer der Samsung GmbH) nicht beworben oder vertrieben werden. Samsung legte zum einen Berufung ein und brachte zum anderen ein optisch verändertes Galaxy Tab 10.1N auf den Markt, hinterlegte eine Schutzschrift und so gelang es Apple nicht umgehend eine einstweilige Verfügung zu erlangen, über eine solche wird am Donnerstag ebenfalls in Düsseldorf verhandelt, dann allerdings vor dem Landgericht, wir werden wieder vor Ort sein, dann auch wieder live.

Bevor heute die Sitzung um 15:30 Uhr beginnt und ich hoffentlich im Sitzungssaal sitzen werde (was knifflig werden könnte, 40 Sitze an Journalisten reserviert – um des Rest darf sich geprügelt werden) haben wir also noch ein paar Minuten Zeit, alles noch mal Revue passieren zu lassen und uns in Erinnerung zu rufen, wo drum es eigentlich geht. Wenn ihr viel zu viel Zeit habt, könnt ihr euch auch noch mal den Livebericht vom LG Düsseldorf und den zugehörigen Kommentar durchlesen. Weiterlesen