Anton hatte gestern darüber berichtet: Apple hat im Wegen des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Landgericht Düsseldorf erreicht, dass vorerst kein Samsung Galaxy Tab 10.1 in Europa verkauft werden darf, lediglich für die Niederlande gilt diese Regelung noch nicht (europäische Feinheiten, die hier nicht hergehören), jedoch strebt Apple mit einer Klage dort ein ähnliches Ziel an. Grund für die Entscheidung des LG Düsseldorf ist die angebliche Verletzung einer europäischen Designrichtlinie … auf dem Gebiet kenne ich mich dann auch mal juristisch weniger aus, vermute aber eine Nähe zum europäischen Markenrecht und Geschmacksmusterrecht. Samsung selber hat nun offiziell Stellung zu dem Beschluss des LG Düsseldorf genommen: Weiterlesen