Nachdem es heute um Apple vs Samsung in den USA ging und beide Seiten hier inzwischen kein Blatt mehr vor den Mund nehmen, gibt es auch in Deutschland eine neue Entscheidung:
(Bild von Jeromyu auf FlickR unter cc-Lizenz)
Das OLG München hat heute über die Berufung von Apple bezüglich des Samsung Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N entschieden. Apple hatte ursprünglich vor dem LG München eine einstweilige Verfügung gegen die beiden Geräte beantragt, da durch sie in den Augen Apples das europäische Patent EP 2126678 B1 zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen verletzt wird. Das LG Düsseldorf hatte den Antrag abgelehnt und damit indirekt zu verstehen gegeben, dass man den Löschungsantrag von Samsung bei dem HABM (europäisches Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) gegen eben dieses Patent für aussichtsreich erachtet. Weiterlesen