Keine große Überraschung: nachdem die US-Richterin Lucy Koh einem Antrag Apples auf eine einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Nexus stattgegeben hat Samsung nun die entsprechenden Schritte eingeleitet um ein Verkaufsverbot zu verhindern.
Ich bin im amerikanischen Recht nicht so bewandert, als dass ich genau sagen könnte ob es eine Berufung oder eine Art Anfechtung/Widerspruch gegen das Urteil ist, Fakt ist aber, dass Samsung hier Gründe aufführt, warum es keine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus geben dürfte, das Verkaufsverbot also für die Zeit des Verfahrens ausgesetzt wird. Zum einen bringt Samsung vor, dass Apple nicht belegen kann, dass durch den Galaxy Nexus Verkauf überhaupt ein Schaden im Marktanteil bestehen würde, zudem müsste – falls ein solcher Schaden besteht – dieser hoch sein, geht man von der Rechtsprechung der nächsthöheren Instanz aus. Zudem argumentiert Samsung gegen alle vier Patente auf denen die einstweilige Verfügung basiert – allerdings dürfte dies wenig Aussicht auf Erfolg haben, eins von den vier Patenten würde für die Verfügung schon ausreichen.
Warten wir es einmal ab, mich wundert es inzwischen besonders, dass trotz dem Druck den Apple auf Samsung und Android im Allgemeinen ausübt größere Konterklagen auf sich warten lassen … Weiterlesen