Warum das Galaxy Tab 8.9 auch nicht vertrieben werden darf und das Galaxy Tab 7.7 entfernt wurde – ein Erklärungsversuch

Seit dem 09. August darf das Galaxy Tab 10.1 dank einer einstweiligen Verfügung, die durch Apple erwirkt wurde nicht mehr von Samsung beworben oder verkauft werden. Habt ihr sicher alle mitbekommen, wahrscheinlich auch, dass Händler Geräte aus dem Ausland weiter verkaufen dürfen (oder Geräte, die sie von Samsung vor dem 8. August bekommen haben). Was aber allgemein nur gerätselt wird: die einstweilige Verfügung richtet sich nur gegen das Galaxy Tab 10.1 – wie aber sieht es mit dem Samsung Galaxy Tab 8.9 aus?

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Heißer Läufer? Bock auf Olympia? Samsung gibt dir die Chance das Olympische Feuer zu tragen

Wie geil ist das denn? Auf der Samsung Homepage kann man Freunde (oder sich selber) als Träger der Olympischen Fackel bewerben. Dann seid ihr (oder der Freund/die Freundin) einer von grade mal 8000 Läufern, die das Olympische Feuer auf dem Weg nach London zu Olympia 2012 tragen dürfen! Samsung hatte auf der IFA an einem kleinen Stand bereits die Olympische Fackel präsentiert, allerdings noch nichts von diesem geilen Gewinnspiel erzählt.

Also, raus aus den Federn, einmal um den örtlichen Spielplatz gejoggt und wenn dann die Fitness passt – bewerbt euch oder einen eurer Freunde! Einfach diesem Link hier folgen und viel Glück! Weiterlesen

[Update3] Urteil im Original verfügbar: Apple vs Samsung – Herbe Niederlage für Samsung, Berufung angekündigt

Das Landgericht Düsseldorf hat heute die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Eine herbe Niederlage für Samsung, die Düsseldorfer Richterin folgte in keinem einzigen der (vielen) strittigen Punkte der Argumentation von Samsung und bestätigte sowohl das Bestehen und Verletzen eines europäischen Geschmacksmusters, als auch die örtliche Zuständigkeit und die Dringlichkeit. Insbesondere, da Apple ein solches Geschmacksmuster bereits 2004 beantragt hatte und damit lange vor dem iPad und erst recht vor dem Galaxy Tab 10.1. Damit darf Samsung das Samsung Galaxy Tab 10.1 (und vermutlich auch das Galaxy Tab 8.9) auch weiterhin weder verkaufen noch bewerben- andere Händler, die das Tablet schon geliefert bekommen hatten, dürfen natürlich weiterhin verkaufen. Ebenso darf EU-weit wieder verkauft werden, wobei der Antrag schon im Vorfeld durch Apple dahingehend abgeändert wurde, dass die Verfügung nur für Deutschland gelten soll. Nicht mit dem Urteil ist über die einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 7.7 entschieden, hier dürfte es (falls denn tatsächlich eine erneute Verfügung vorliegt) mit einem Widerspruch durch Samsung und einer erneuten mündlichen Verhandlung vor dem LG Düsseldorf zu rechnen sein.

Wie geht es jetzt weiter?

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Heute Entscheidung in Düsseldorf: Urteil im Fall Apple vs Samsung

Am 25. August war ich in Düsseldorf beim örtlichen Landgericht und habe mir die Verhandlung Apple vs Samsung live angeschaut und euch hier live drüber berichtet. Kurze Zusammenfassung: Örtliche Zuständigkeit war leicht fraglich, das bestehen und die Verletzung eines europäischen Geschmacksmusters auch – bei den Punkten tendierte die Richterin jedoch der Argumentation von Apple zu folgen. Einzig spannenderer Punkt war die Dringlichkeit, also die vergangene Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Rechtsverletzung und Einreichen des Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Laut Samsung war die Zeitspanne deutlich größer als die maximal zulässigen vier Wochen, Apple dagegen argumentierte, dass sie erst durch ein Hands-On von Chip.de vom finalen Design der deutschen Version des Samsung Galaxy Tab 10.1 erfahren konnten und daher die Frist locker gewahrt ist.

Heute, für den 9. September ist die Urteilsverkündung anberaumt, ab 11:00 Uhr ist es so weit. Ich habe mich gegen eine „live“ Berichterstattung entschieden – warum? Es ist ein Verkündungstermin, keine Verhandlung, will heißen, dass weder die Parteien angehört werden bzw anwesend sein müssen, noch, dass die Richterin auch nur ein Wort verliert. In der Regel kommt es bei solchen Terminen zu einem Aushang und einem Fax an die Parteien, seltener zu einem Statement durch den Gerichtssprecher und sehr selten zu einem Vorlesen durch die Richterin/das Gericht selber. Also relativ uninteressant und „live“ gibt es nichts, das Urteil dürfte dagegen um so spannender sein – und das erfahrt ihr natürlich direkt hier, ich hoffe sogar mit einigen Stellungsnahmen einiger bekannter Rechtsanwälte.

[Video] Samsung SSD vs. HDD vs ExpressCache

Samsung setzt bei den neuen Geräten der Samsung Series 7 Chronos Reihe nicht auf SSDs. Warum? Die Geräte sind dazu ausgelegt, für ein breites Publikum erschwinglich zu sein. Eine SSD mit einer einigermaßen vernünftigen Größe hätte dies unmöglich gemacht, da die Kosten derzeit im Vergleich zu den herkömmlichen HDD Massenspeichern noch sehr hoch sind, aus diesem Grund wurde in den neuen Samsung Series 7 Chronos Geräten statt einer SSD 8GB „Express Cache“ Speicher zusammen mit einer herkömmlichen HDD verbaut. Für den Nutzer ist der Unterschied zwischen den beiden Technologien im Ergebnis gering, außer, dass der Geldbeutel sich freut. Johannes von NewGadgets.de hat die Gelegenheit auf der IFA genutzt und ein kleines Vergleichsvideo auf dem aufgebauten Stand gedreht: Weiterlesen

Größerer Akku für das Samsung Galaxy S2 erhältlich

Wir hatten euch ja bereits an dieser Stelle geschrieben, dass für das Samsung Galaxy S2 bald ein größerer 2000 mAh Akku kommen würde, der das Gerät minimal dicker macht, weshalb auch ein neuer Batteriedeckel mitgeliefert wird. (Bilder hier)

Dieser größere Akku ist nun bei verschiedenen Shops verfügbar: zum einen auf der italienischen Samsung-Seite für 44.90€, zum anderen bei Amazon (geringe Menge, beeilen!) für aktuell 39,50€
[asa]B005FYHRY8[/asa]

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