Google hofft Galaxy Nexus Verbot durch Softwareupdate zu entgehen

Gerade habe ich noch darüber geschrieben, dass das Samsung Galaxy Nexus wegen der einstweiligen Verfügung durch Apple aus dem Google Play Store in den USA verschwunden ist, da deutet sich bereits eine Lösung des Problems an. Google selber schreibt auf der Google Play Store Seite, dass das Gerät derzeit nicht erhältlich sei, bald aber das erste Gerät mit Android 4.1 ist. TheVerge hat daraufhin mit einem Sprecher von Google geredet – und es scheint als könne man Apple ein Schnippchen schlagen:

Laut dem Google-Sprecher hat man mit Samsung an einer Lösung für das Problem gearbeitet und werde sehr bald ein Software-Update für das Samsung Galaxy Nexus veröffentlichen. Dies passt zum einen zu der Meldung in dem Google Play Store und könnte zum anderen tatsächlich ein Umweg durch ein Workaround bedeuten. Schaut man sich die insgesamt vier Patente von Apple an die Google mit Android 4.0 auf dem Galaxy Nexus verletzen soll, ist Data Tapping und Slide to Unlock relativ leicht durch andere Funktionen zu ersetzen. Das Siri-Patent und die Unified Search machen dagegen schon eher Probleme, um diese zu vermeiden wird Google ein Update veröffentlichen, welches die lokale Suche auf dem Gerät über die Android-Sprachsuche und die Google-Suchleiste unterbindet. Es werden dann lediglich noch Ergebnisse aus dem Internet angezeigt.

Klar, es war zwar immer schön, solche Ergebnisse über die Suche zu finden – ich persönlich habe allerdings immer nur nach Suchergebnissen aus dem Web verlangt und insofern wäre mir ein solches Update relativ egal wenn ich ein Samsung Galaxy Nexus hätte. Es wird interessant zu sehen, ob Google der Verfügung entgehen  oder Samsung diese direkt angreifen kann, außerdem ob man das brandneue Google Now tatsächlich Klagen-sicher zur Verfügung stellen kann – wir halten euch auf dem Laufenden, also noch schnell bei Facebook Fan werden oder uns bei Twitter folgen.
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Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt in den USA weiterhin verboten

Derzeit berichten wir ja leider etwas mehr über Apple vs Samsung, Grund dafür sind die verschiedenen Entscheidungen in den USA, die entscheidend für das weitere Verhältnis zwischen Apple und Samsung sein könnten. Heute gibt es Neuigkeiten über das Samsung Galaxy Tab 10.1, nachdem Richterin Lucy Koh dieses durch eine einstweilige Verfügung aus dem Handel entfernt hat, wurde nun Samsungs Widerspruch gegen diese Entscheidung zurückgewiesen.

Für Samsung geht es jetzt vor den Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, D.C. – also die Berufungsinstanz. Die Begründung von Richterin Koh kann man nicht wirklich von der Hand weisen: Samsung entsteht nicht wirklich ein Schaden, da bereits neuere Modelle im Handel verfügbar seien. Außerdem habe Samsung nicht ausreichend die Gewinnchancen dargelegt.

Das Samsung Galaxy Tab 10.1 ist in meinen Augen tatsächlich wenig spannend, um einiges interessanter dürfte die Entscheidung der Richterin über das Samsung Galaxy Nexus werden. Hier wurde ebenfalls ein Verkaufsverbot erlassen und in den nächsten Tagen wird auch hier darüber entschieden, ob es aufrecht gehalten wird. Rein verfahrenstechnisch sieht es hier aber auch wenig positiv aus für Samsung: einstweilige Verfügungen sind in den USA ungleich schwerer zu bekommen wie hier in Deutschland und wurde eine solche erstmal erlassen, wird sich der entsprechende Richter wohl nicht so schnell gegen seine eigene Entscheidung stellen. Weiterlesen

Samsung geht gegen das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Nexus vor

Keine große Überraschung: nachdem die US-Richterin Lucy Koh einem Antrag Apples auf eine einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Nexus stattgegeben hat Samsung nun die entsprechenden Schritte eingeleitet um ein Verkaufsverbot zu verhindern.

 Ich bin im amerikanischen Recht nicht so bewandert, als dass ich genau sagen könnte ob es eine Berufung oder eine Art Anfechtung/Widerspruch gegen das Urteil ist, Fakt ist aber, dass Samsung hier Gründe aufführt, warum es keine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus geben dürfte, das Verkaufsverbot also für die Zeit des Verfahrens ausgesetzt wird. Zum einen bringt Samsung vor, dass Apple nicht belegen kann, dass durch den Galaxy Nexus Verkauf überhaupt ein Schaden im Marktanteil bestehen würde, zudem müsste – falls ein solcher Schaden besteht – dieser hoch sein, geht man von der Rechtsprechung der nächsthöheren Instanz aus. Zudem argumentiert Samsung gegen alle vier Patente auf denen die einstweilige Verfügung basiert – allerdings dürfte dies wenig Aussicht auf Erfolg haben, eins von den vier Patenten würde für die Verfügung schon ausreichen.

Warten wir es einmal ab, mich wundert es inzwischen besonders, dass trotz dem Druck den Apple auf Samsung und Android im Allgemeinen ausübt größere Konterklagen auf sich warten lassen … Weiterlesen

Apple vs Samsung: Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Nexus in den USA

Vor einigen Tagen hatte ich euch ja geschrieben, dass Apple in den USA eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 erreicht hat – eine Entscheidung ohne wirkliche Folgen. Nun trifft es Samsung aber ungleich härter: die selbe Richterin hat heute einem Antrag Apples auf eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus stattgegeben.

Die einstweilige Verfügung hatte Apple bereits vor einigen Monaten beantragt und auf die Verletzung von insgesamt vier Patenten gestützt:  Unified Search, Slide to unlock, Data Linking, und Autokorrektur. Diesem Antrag hat das Gericht nun stattgegeben und es damit Apple ermöglicht gegen eine Sicherheitsleistung von knapp 96 Mio. Dollar ein Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Nexus in den USA durchzusetzen. Zum einen ist dies für Samsung selber sicherlich nicht erfreulich, da man gerade noch betont hat, dass man stolz darauf ist, dass das Galaxy Nexus das erste Gerät ist, welches Android 4.1 Jelly Bean bekommt. Weiterlesen

[Update] Apple gewinnt, Samsung Galaxy Tab 10.1 wird in den USA verboten

Nach dem unerwarteten Erfolg in den Niederlanden nun eine Niederlage in den USA. Nachdem ein Berufungsgericht eine Entscheidung von der inzwischen in dem Streit zwischen Apple und Samsung sehr bekannten Richterin Koh zur erneuten Entscheidung zurückgewiesen hatte, urteilte Richterin Koh dieses Mal gegen Samsung: Eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 – vorläufig damit ein Verbot

„Although Samsung has a right to compete, it does not have a right to compete unfairly, by flooding the market with infringing products,“

Richterin Lucy Koh sah nun eine Verletzung des iPad-Designpatents durch das Samsung Galaxy Tab 10.1 als gegeben an, man dürfe zwar mit Apple konkurrieren, aber nicht indem man den Markt mit verletzenden Produkten überschwemmt. Ob das ein Zeichen für ihre Meinung über zahlreiche andere Smartphones von Samsung ist, über die Richterin Koh noch später in diesem Jahr entscheiden wird, ist nicht sicher.

Interessant ist die Entscheidung allemal – einstweilige Verfügung werden in den USA selten beantragt und noch deutlich seltener bewilligt. Samsung selber ist logischerweise nicht begeistert: 
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[UPDATE] Samsung gewinnt gegen Apple in Den Haag – Schadensersatz wegen iPhone und iPad

Wow, mit diesem Sieg hatte ich ehrlich gesagt nicht gerechnet, vor wenigen Minuten hat das zuständige Gericht in Den Haag im Patentstreit zwischen Apple und Samsung geurteilt – zu Gunsten von Samsung. Laut dem Urteil des Gerichts verletzt Apple mit dem iPhone 3G, 3GS und 4 und dem iPad 2 das EP1188269, ein FRAND-Patent für UMTS-Übertragungen

(Bild von GSMarena.com)

Das Urteil ist besonders interessant, da Samsung bisher mit der Durchsetzung von Verletzungen sogenannter FRAND-Patente noch nicht erfolgreich war. FRAND-Patente  sind solche Patente, die sehr grundlegende Techniken schützen und daher für jeden unter fairen Bedingungen lizenzierbar sein müssen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory). Dass Samsung nun mit der Klage Erfolg hatte, hat zum einen zur Folge, dass Apple an Samsung zahlen muss für Verstöße seit März 2010 – allerdings nur für solche Verstöße durch das iPhone 3G, 3GS und iPhone 4, sowie durch das iPad 2. In dem neueren iPhone 4s und iPad 3 steckt ein Funkchip von Qualcomm, hier hatte sich vor wenigen Monaten gezeigt, dass Samsung indirekt bereits Lizenzgebühren von Qualcomm bezog und damit Apple als Nutzer der Chips nicht erneut Gebühren zahlen musste.

Samsung selber ist (logischerweise) über das Urteil hoch erfreut:

„Samsung welcomes the decision of the court in The Hague, which again confirms that Apple makes free use of our technological innovations. In accordance with this statement, we will recover adequate damages that Apple and its products have caused.“

Wohl auch, da in den USA eine Klage über das selbe Patent anhängig ist. Zu viel Bedeutung sollte man dem Urteil nicht beimessen, ein Sieg wegen eines einzigen FRAND-Patents für ältere Apple-Geräte macht noch lange keinen durchbrechenden Erfolg in dem globalen Patentstreit zwischen Apple und Samsung aus. Zudem muss man sagen, dass in Den Haag über 4 Patente geurteilt wurde, und nur eins davon für nichtig und zwei für nicht verletzt befunden wurden, weshalb Samsung auch einen Teil der Prozesskosten tragen muss.

Trotzdem: ein interessantes Urteil mit dem so in meinen Augen nicht zu rechnen war, es wird spannend zu sehen, wie sich dies für die Zukunft auswirkt. Apple vs Samsung bleibt spannend und wir werden natürlich weiterhin darüber berichten – also am besten noch schnell bei Facebook Fan werden!

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