Ja, ich gebe zu, inzwischen bin ich ein Fan von Samsungs Werbespots aus den USA, hier wird echt nett gegen iPhone-Nutzer gewettert, allerdings so, dass es (zumindest in meinen Augen) sympatisch ist
Eigentlich wäre zu wünschen, dass Apple auch mal ein wenig Humor beweist und ähnlich kontert, Michael sagt drüben bei AndroidPIT schon richtig, dass eine Auseinandersetzung in der Werbung für uns Verbraucher definitiv unterhaltsamer wäre, als die ganzen Patentstreitigkeiten (wobei die für mich auch an Unterhaltungswert nichts missen lassen 😉 ). Schaut euch die beiden Clips an und schmunzelt, ich als Note-Besitzer würde übrigens beide anlachen: S-Pen sei Dank. Weiterlesen →
Wir warten derzeit auf den 31. Januar, wo das OLG Düsseldorf urteilen wird, ob das Galaxy Tab 10.1 das berühmte iPad-Geschmacksmuster von Apple verletzt oder nicht. Meiner Meinung nach stehen die Zeichen sehr gut, die Verhandlung lief in meinen Augen sehr gut für Samsung. Auch in den Niederlanden lief einn ähnliches Verfahren, in erster Instanz hatte der zuständige Richter mehr oder weniger alle Geschmacksmuster-bezogenen Sachen zurückgewiesen, lediglich eine Patentverletzung wegen dem Rollover-Effekt (das Springen am Seitenende) wurde bestätigt. Nun hat Apple auch in der Berufung eine Schlappe erlitten:
Das Gericht begründet die Entscheidung wie folgt: zum einen sei das Design des Galaxy Tab 10.1 weit genug von dem Geschmacksmuster entfernt, zum anderen ist das Galaxy Tab keine konkrete Anwendung des 2004 eingetragenen Geschmacksmusters und des weiteren wären dann viele heutige Tablets nicht zulässig, da Apples Geschmacksmuster eine begrenzte Eigenart zeige und sehr generelle Formen schütze. Samsung führte zudem an, dass Tablets wie das legendäre Night Ridder Tablet und das Compaq TC1000 bereits vor Zulassung des „iPad-Geschmacksmusters“ bestanden – also „prior art“ darstellten – hier stimmte das Gericht dem Vortrag Samsungs ebenfalls zu. Übrigens wurden diese Punkte von dem LG Düsseldorf noch alle anders gesehen, beim OLG deutet sich an, dass man zu Gunsten von Samsung urteilen wird – warten wir den 31. Januar ab!
Nach allem, was wir nun hier wissen, sieht es nach einer Niederlage auf ganzer Linie für Apple aus, langsam kann man sagen, dass das „iPad-Geschmacksmuster“ de fakto wertlos ist… Weiterlesen →
Es ist mal wieder so weit, eine Meldung aus dem Streit Apple vs Samsung – allerdings diesmal eine, die zumindest bei mir auf größeres Unverständnis trifft: das derzeitige Google Flaggschiff Samsung Galaxy Nexus soll gegen das berühmt-berüchtigte „Slide-to-Unlock“-Patent verstoßen
Heute fanden vor dem LG Mannheim gleich drei Anhörungen wegen Apple vs Samsung statt, einmal Samsung vs Apple (verloren) und zweimal Apple vs Samsung. Bei einer dieser Anhörungen mäkelt Apple tatsächlich, dass die Entsperrtechnik des Galaxy Nexus das „Slide-to-Unlock“-Patent verletzt, dazu muss man wissen, dass dieses „Patent“ eigentlich auf zwei Arten in Deutschland geschützt ist. Einmal als Patent (daher der Name) und einmal als Geschmacksmuster (EP1964022 und DE212006000081). Dieses Geschmacksmuster sieht Apple verletzt, will heißen, dass die Entsperrtechnik des Galaxy Nexus nach Ansicht von Apple dem Slide-to-Unlock-Quatsch so ähnlich sein soll, dass es Samsung untersagt werden soll, diese weiter zu verwenden.
So kurz, so blödsinnig. Allerdings hat das Begehren Apples einen echt interessanten Hintergrund, es ist meines Wissens nach der erste Angriff von Apple auf Android 4.0! Dabei hatte Google betont, bei der Entwicklung von Android 4.0 Wert darauf gelegt zu haben, möglichst keine Patente zu verletzen.
Am 16. März wird es eine Entscheidung durch das LG Mannheim geben, entweder ein Urteil – wenn das Geschmacksmuster als gültig und verletzt angesehen wird – oder eine Order nach weiteren Gutachtern, die das Ganze unter die Lupe nehmen sollen.
Der ganze Geschmacksmuster-Quatsch nimmt Überhand, entweder muss bei der Genehmigung besser geprüft werden, oder aber die Abwehr eines solchen Geschmacksmusters muss schneller möglich werden – so wie es derzeit stattfindet ist es eine Qual! Weiterlesen →
Die Überschrift klingt schlimmer, als es tatsächlich ist, Fakt ist aber, dass das LG Mannheim heute Vormittag eine Klage von Samsung gegen Apple zurückwies. Warum? Darüber kann man spekulieren…
(LG Mannheim auf Google Streetview)
Das LG Mannheim ist in Deutschland der Schauplatz zwischen Apple und Samsung, wo es um „echte“ Patente geht, nicht um die als weicher angesehenen Geschmacksmuster (dafür ging es bis jetzt nach Düsseldorf) – werde ich mir vielleicht auch mal anschauen müssen, wenn es so weitergeht. Heute gibt es insgesamt drei Verfahren, in einem ersten wurde die Klage von Samsung nun zurückgewiesen, was genau Inhalt der Klage war ist bis dato nicht bekannt. Man darf wohl vermuten (so auch FOSSPatents), dass wieder ein UMTS/3G-Patent Grundlage von Samsungs Klage war, was insofern interessant ist, das Samsung mit den FRAND (Patente, welche so grundlegend sind, dass sie lizenzierbar sein müssen) in Frankreich und Italien gescheitert ist, da Apple plötzlich gezeigt hat, dass Qualcomm Zulieferer für die entsprechenden Chips ist und seinerseits bereits die Lizenzen an Samsung gezahlt hat. Daher gehe ich jetzt mal vorsichtig von einem ähnlichen Fall in Mannheim aus, ohnehin kommen für mich nur zwei Gründe in Betracht, einmal, dass Apple die fälligen Lizenzen bereits (an jemand anders und dieser wiederum an Samsung) gezahlt hat, oder aber, dass das Gericht die Technik in Apples Endgeräten nicht als patentverletzend angesehen hat.
Warten wir ab, welche Infos hier heute noch im Laufe des Tages kommen, Samsung jedenfalls hat ein Statement per Email verteilt:
„We are disappointed that the court did not share our views regarding the infringement by Apple of this specific patent in Germany. It should be noted that today’s ruling relates to only one of several patents asserted by Samsung in the Mannheim court.
Today’s ruling is of no indicative value as to whether Apple may be found to infringe other of Samsung’s intellectual property rights in Germany. Rulings on additional Samsung patents relating to telecommunications standards are due to be handed down by the Mannheim court within the next few days and weeks, and specific legal analysis of whether Apple infringed on these patents will result in distinct rulings.
We will wait for the written grounds of today’s judgment, and after thorough review make a decision about a possible appeal to the Higher Regional Court Karlsruhe.“
Kurz: man hat noch andere Patente, deren Verletzung durch Apple man derzeit vor dem LG Mannheim angreift (insgesamt sieben, nur eins ist mit der Klagezurückweisung gescheitert), zudem werde man in den nächsten Wochen die Möglichkeit einer Berufung zum OLG Düsseldorf prüfen. Ich schätze mal die Entscheidung hängt von den weiteren Klagen in Mannheim ab, warten wir es ab. Weiterlesen →
Ap…ehm…. Kodak vs Samsung. Klingt komisch, ist es auch. Eastman Kodak hat Insolvenz angemeldet, kurz vorher aber noch schnell Samsung wegen Verletzung von 5 Digital Imaging Patenten verklagt:
Dazu muss man wissen, dass es die dritte größere Klage von Kodak in letzter Zeit ist, Apple und HTC haben auch schon ein entsprechendes Schreiben auf dem Schreibtisch. Kodak plagte schon länger Geldsorgen und man versuchte auch schon längere Zeit die 1.100 Digital Imaging Patente an den Mann zu bringen. Jetzt die Klagen, warum? Ganz einfach, wie zeige ich einem Unternehmen, dass die Patente etwas wert sind? Man verklagt es, Kodak will sich also in meinen Augen nur so teuer wie möglich verkaufen. Die Klage gegen Samsung hätte man sich allerdings sparen können, man hatte gegen Samsung schon früher geklagt, damals hatte Samsung Kodak außergerichtlich stolze 550 Mio US-Dollar gezahlt…
„Neues Jahr, neuer Streit“ hatte ich gestern geschrieben, als ich euch hier über Apples neue Klagen gegen Samsung berichtet habe. Allerdings war noch nicht ganz klar, wogegen Samsung hier genau mit seinen Smartphones verstoßen haben soll. Florian Müller von FOSSPatents hat die Geschmacksmuster ausfindig gemacht:
Genau handelt es sich um das Community Design 00748280-006 und das Community Design 000888920-0018. Das letztere seht ihr oben links, das andere rechts. Also, was sagen uns die Geschmacksmuster? In meinen Augen ist das linke Geschmacksmuster „gefährlicher“ für Samsung, da hier beim Button doch eine gewisse Ähnlichkeit gegeben ist, allerdings sind auch multiple Unterschiede vorhanden. Man nehme das Galaxy S2, gewölbte Rückseite, dicke Kamera in der Mitte – ähnlich ist etwas anderes. Das rechte Geschmacksmuster trifft das iPhone 3G und 3GS, allerdings ist auch hier die Ähnlichkeit an vielen Stellen etwa zum Galaxy S nicht gegeben (andere Kamera, ergonomischer Hügel an der Rückseite, unten). Ein Geschmacksmuster müsste aber „im Großen und Ganzen“ verletzt sein, damit Apple hier Recht bekommt – das sehe ich derzeit nicht so…. Weiterlesen →
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