Samsung ist weiter fleißig dabei den Ruf in Sachen Software-Updates zu verbessern. Neuestes Gerät was hierzulande ein Update bekommt ist das Samsung Galaxy Tab 10.1 (ohne N) auf Android 4.0.4
Das Update für das Samsung Galaxy Tab 10.1 GT-P7500 ist 238,5 MB groß und mit Android 4.0.4 sollte nun alles flüssiger laufen. Damit bekommt das hierzulande dank dem Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung wenig verbreitete „verbotene“ Tablet endlich das Update, Android 4.1 wird es laut Samsung leider nicht geben. Weiterlesen →
Samsung begegnet der neueren Klage Apples mit dem Vorwurf, dass acht Patente durch Apples Geräte – nun eben auch das iPhone 5 – verletzt werden. Darunter finden sich zwei FRAND-Patente sowie sechs Patente auf bestimmte Funktionen der Software. Derzeit ist der Prozess auf März 2014 angesetzt, ein Urteil wird also noch eine lange Zeit dauern. Allerdings kann Samsung nun, wo das iPhone 5 Gegenstand der „Gegenklage“ ist, eine einstweilige Verfügung beantragen, welche in den USA zwar seltener gegeben wird und deutlich länger dauert als hier in Deutschland im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, aber trotzdem noch im nächsten Jahr und damit im Verkaufszyklus des iPhone 5 interessant werden könnte. Weiterlesen →
Samsung aktualisiert weiter die Tablets auf das aktuelle Android 4.0 ICS und wie SamMobile bereits früh berichtet hatte, kommen die meisten Updates im Juli/August. Nun bekommt nach dem Galaxy Tab 7.7 und Galaxy Tab 7.0 Plus auch das Samsung Galaxy Tab 10.1 Android 4.0
Italien macht den Anfang und bekommt das Update auf Android 4.0.4 welches den Firmware-Namen XXLQ8 trägt, weitere Länder sollten in den nächsten Wochen folgen. Auch das Samsung Galaxy Tab 10.1N wird innerhalb der nächsten Wochen das Update bekommen.
Auch deutsche Besitzer des hier „verbotenen“ Samsung Galaxy Tab 10.1 werden ein Update bekommen – allerdings erst wenn für „Open Europe“ die Aktualisierung verteilt wird. Weiterlesen →
In Großbritannien gibt es derzeit zwei sehr interessante Entscheidungen gegen Apple: zum einen verletzt HTC mit den Geräten einige Patente nicht und nun wurde entschieden, dass die Samsung Galaxy Tabs nicht das berühmt-berüchtigte iPad-Designpatent verletzen.
Die Entscheidung darf wohl als wichtiger Sieg in dem weltweiten Streit zwischen Apple und Samsung bezeichnet werden: Apple klagte gegen das Samsung Galaxy Tab 7.7, Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1, da diese drei Tablets laut Apple dem iPad zu sehr ähneln. Der „High Court of England & Wales“ sah dies nun aber doch nicht und urteilte zu Samsungs Gunsten – aus mehreren Gründen.
Zum einen ist das Design der Tablets eigenständig. Die Unterschiede sind mit dem bloßen Auge beispielsweise bei der unterschiedlichen Front oder der Seitenlinie leicht zu sehen. Hier hat man ohnehin nicht viel Spielraum, auf der Rückseite dagegen sind laut dem High Court of England & Wales die Unterschiede deutlich genug. Kurz: die Samsung Galaxy Tabs sind nicht so schlicht designt – nicht cool genug.
The Galaxy tablets do not have the same understated and extreme simplicity which is possessed by the Apple design. They are not as cool.”
Viel interessanter weil weltweit auch wohl nachvollziehbar ist die Begründung des Urteils mit „prior art“. Das LG Düsseldorf lag hier bereits einmal falsch, das OLG Düsseldorf stimmt hier aber in etwa mit dem High Court of England & Wales überein: das legendäre Knight Ridder oder aber das HP TC1000 gehören neben rund 50 (!) anderen Beispielen zu schon vorher vorhandenen Tablet-Designs weshalb das iPad-Geschmacksmuster so gar nicht geschützt werden kann.
„Samsung welcomes today’s ruling by the High Court, which affirms Samsung’s commitment to protect its own intellectual property rights while respecting those of other companies. Samsung believes Apple’s excessive legal claims based on such a generic design right can harm not only the industry’s innovation as a whole, but also unduly limit consumer choice.“
Logisch, dass sich Samsung über das Urteil freut – Apple war noch nicht für ein Statement zu erreichen. Ich bin gespannt, wie sich die Entscheidung auf laufende Gerichtsverfahren rund um die Welt auswirken wird. In meinen Augen wurde hier eins der zentralen Argumente Apples neutralisiert, jetzt bleiben allerdings noch zahlreiche (für mich teils triviale) Software-Patente übrig. Weiterlesen →
Derzeit berichten wir ja leider etwas mehr über Apple vs Samsung, Grund dafür sind die verschiedenen Entscheidungen in den USA, die entscheidend für das weitere Verhältnis zwischen Apple und Samsung sein könnten. Heute gibt es Neuigkeiten über das Samsung Galaxy Tab 10.1, nachdem Richterin Lucy Koh dieses durch eine einstweilige Verfügung aus dem Handel entfernt hat, wurde nun Samsungs Widerspruch gegen diese Entscheidung zurückgewiesen.
Für Samsung geht es jetzt vor den Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, D.C. – also die Berufungsinstanz. Die Begründung von Richterin Koh kann man nicht wirklich von der Hand weisen: Samsung entsteht nicht wirklich ein Schaden, da bereits neuere Modelle im Handel verfügbar seien. Außerdem habe Samsung nicht ausreichend die Gewinnchancen dargelegt.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1 ist in meinen Augen tatsächlich wenig spannend, um einiges interessanter dürfte die Entscheidung der Richterin über das Samsung Galaxy Nexus werden. Hier wurde ebenfalls ein Verkaufsverbot erlassen und in den nächsten Tagen wird auch hier darüber entschieden, ob es aufrecht gehalten wird. Rein verfahrenstechnisch sieht es hier aber auch wenig positiv aus für Samsung: einstweilige Verfügungen sind in den USA ungleich schwerer zu bekommen wie hier in Deutschland und wurde eine solche erstmal erlassen, wird sich der entsprechende Richter wohl nicht so schnell gegen seine eigene Entscheidung stellen. Weiterlesen →
Nach dem unerwarteten Erfolg in den Niederlanden nun eine Niederlage in den USA. Nachdem ein Berufungsgericht eine Entscheidung von der inzwischen in dem Streit zwischen Apple und Samsung sehr bekannten Richterin Koh zur erneuten Entscheidung zurückgewiesen hatte, urteilte Richterin Koh dieses Mal gegen Samsung: Eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 – vorläufig damit ein Verbot
„Although Samsung has a right to compete, it does not have a right to compete unfairly, by flooding the market with infringing products,“
Richterin Lucy Koh sah nun eine Verletzung des iPad-Designpatents durch das Samsung Galaxy Tab 10.1 als gegeben an, man dürfe zwar mit Apple konkurrieren, aber nicht indem man den Markt mit verletzenden Produkten überschwemmt. Ob das ein Zeichen für ihre Meinung über zahlreiche andere Smartphones von Samsung ist, über die Richterin Koh noch später in diesem Jahr entscheiden wird, ist nicht sicher.
Interessant ist die Entscheidung allemal – einstweilige Verfügung werden in den USA selten beantragt und noch deutlich seltener bewilligt. Samsung selber ist logischerweise nicht begeistert: Weiterlesen →
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